Schlagwort-Archive: kurzfristige Aushilfen

Saisonarbeitskräfte kurzfristig beschäftigen

Saisonarbeitskräfte kurzfristig beschäftigen ist in vielen Branchen ein beliebtes und sinnvolles Mittel, um Arbeitsspitzen zu bewältigen. Vielfach werden Saisonarbeitskräfte in der Gastronomie und natürlich in der Landwirtschaft eingesetzt. Sie sollten dabei aber einige Regelungen kennen, um bei der nächsten Betriebsprüfung nicht nachzahlen zu müssen. In diesem Artikel behandele ich die sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten.

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Berufsmäßigkeit bei kurzfristigen Beschäftigungen

Kurzfristige Beschäftigungen sind gerade in Spitzenauftragslagen sehr beliebt. Allerdings gibt es hierbei einiges zu beachten, insbesondere die Berufsmäßigkeit bei kurzfristigen Beschäftigungen sorgt immer wieder für Verwirrung in den Lohnbüros. Daher stelle ich Ihnen in diesem Artikel die wichtigsten Punkte zum Thema Berufsmäßigkeit bei kurzfristigen Beschäftigungen vor.

Im Zusammenhang mit kurzfristigen Beschäftigungen liegt Berufsmäßigkeit bei kurzfristigen Beschäftigungen vor, wenn diese Beschäftigung für den Arbeitnehmer von wirtschaftlicher Bedeutung ist. Hierbei müssen Sie aber keine wirtschaftliche Gesamtbetrachtung der persönlichen Verhältnisse, also der konkreten Einkommensverhältnisse, des Arbeitnehmers vornehmen. Vielmehr müssen Sie die Beschäftigungsverhältnisse prüfen.

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Urlaubsansprüche bei Elternzeit kürzen?

Immer wieder bekomme ich Fragen im Zusammenspiel von Elternzeit und Minijobs gestellt – insbesondere Urlaubsansprüche bei Elternzeit. Meist geht es darum, ob es möglich ist, während der Elternzeit einen Minijob auszuüben. Mehr dazu finden Sie in meinem Artikel dazu.

Eine andere häufige Frage aus der letzten Zeit: Ob Urlaubsansprüche bei Elternzeit gekürzt werden können und falls ja, wie das geht.

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Höhe der Entgeltfortzahlung bei Minijobbern

Die Höhe der Entgeltfortzahlung bei Minijobbern ist in vielen Betrieben eine lästige Pflicht, die nicht eindeutig geregelt ist. Oft herrscht dabei eine sehr große Unsicherheit, in welcher Höhe die Höhe der Entgeltfortzahlung bei Minijobbern überhaupt zu zahlen ist.

Auch Minijobber bekommen Entgeltfortzahlung

Unstrittig ist, dass Ihre Minijobber als „Teilzeitarbeitnehmer“ Entgeltfortzahlung erhalten.

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Elektronischer Lohnnachweis muss auch Ihre Minijobber enthalten

Für 2016 muss erstmalig ein elektronischer Lohnnachweis zur Unfallversicherung versendet werden. In diesem neuen elektronischen Lohnnachweis an die Unfallversicherung sind auch die Entgelte und Arbeitsstunden Ihrer Minijobber und kurzfristigen Aushilfen zu melden.

Elektronischer Lohnnachweis noch kein Ersatz für Papier-Lohnnachweis

Nachdem seit mehreren Jahren erfolglos versucht wurde einen elektronischen Lohnnachweis zu konzipieren, der auch tatsächlich von der Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) verarbeitet werden kann, ist seit 1.1.2017 ein neues elektronisches Lohnnachweisverfahren in Kraft.

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Multi-Minijobber – jetzt die 450-€-Grenze prüfen

Bei Ihren Minijobbern, die mehrere Minijobs parallel ausüben, müssen Sie stets darauf achten, dass sie mit dem Gesamtentgelt nicht über die 450-€-Grenze kommen. Prüfen Sie unbedingt jetzt die Höhe des Gesamtentgelts Ihrer Multi-Minijobber. Denn durch die Anhebung des Mindestlohns kann es zum Überschreiten der 450-€-Minijobgrenze kommen.

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UV-Jahresmeldungen für kurzfristige Aushilfen

Im Lohnbüro müssen Sie auch für Ihre kurzfristigen Aushilfen die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung (UV-Jahresmeldungen) bis 15.2. versenden. Das gilt auch, wenn die kurzfristigen Aushilfen nur im Sommer bei Ihnen beschäftigt waren.

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Jahresmeldungen für Minijobber jetzt erstellen

Die Jahresmeldungen für Minijobber müssen Sie bis spätestens Mitte Februar 2017 für Meldezeiträume bis 31.12. des Vorjahres versendet werden. In Ihren Lohnprogrammen werden daher die Jahresmeldungen für Minijobber und Ihre übrigen Arbeitnehmer regelmäßig mit der Januarabrechnung erstellt. Neben den Jahresmeldungen zur Sozialversicherung sind auch noch die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung zu erstellen und versenden.

Jahresmeldungen zur Sozialversicherung fristgerecht senden

Die Jahresmeldungen zur Sozialversicherung 2016 sind bis spätestens 15.2.2017 an die Minijob-Zentrale für Ihre Minijobber zu versenden. Die Jahresmeldungen für Minijobber müssen Sie für alle Minijobber erstellen, die über den Jahreswechsel hinaus bei Ihnen beschäftigt sind.

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Kurzfristige Aushilfen im Weihnachtsgeschäft einsetzen

Die Weihnachtszeit beginnt, das heißt im Einzelhandel und in der Gastronomie, dass jetzt wieder die Zeit für kurzfristige Aushilfen im Weihnachtsgeschäft beginnt. Denn gerade im Einzelhandel und der Gastronomie brummt jetzt das Geschäft – jedenfalls wünsche ich dies den Betriebsinhabern. Aber auch andere Branchen haben natürlich zum Jahresende oftmals einen erhöhten Personalbedarf – hier gelten die folgenden Ausführungen natürlich auch.

In vielen Branchen bedeutet aber „gutes Geschäft“ auch viel Arbeit, die mit zusätzlichem Personalaufwand bewältigt werden muss. Hier bietet es sich deshalb an, mit kurzfristigen Aushilfen zu arbeiten. Denn diese sind flexibel einsetzbar und können für einen kurzen überschaubaren Zeitraum wesentlich besser die Auftragsspitzen abfangen, als 450-€-Kräfte. Kurzfristige Aushilfen im Weihnachtsgeschäft einsetzen weiterlesen

So ermitteln Sie den Urlaubsanspruch von Minijobbern

Der Urlaubsanspruch von Minijobbern ist oft ein Thema. Bei der Beschäftigung von Minijobbern taucht immer wieder die Frage auf, ob Minijobber überhaupt einen Urlaubsanspruch haben und wenn ja wie hoch dieser Urlaubsanspruch ist. Die Frage nach dem grundsätzlichen Urlaubsanspruch von Minijobbern lässt sich mit einem klaren JA beantworten. Ihre Minijobber gelten nämlich arbeitsrechtlich als (Teilzeit)Arbeitnehmer und haben daher im Grunde dieselben Ansprüche wie Ihre vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter. Damit ist der grundsätzliche Urlaubsanspruch von Minijobbern geklärt.

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