Schlagwort-Archive: Entgeltextras

AU-Bescheinigung bei Minijob als Nebenjob

Natürlich ist die Vorlage einer AU-Bescheinigung bei Minijob als Nebenjob beim Nebenjob-Arbeitgeber ebenfalls notwendig. Allerdings stellt sich für die Beschäftigten oft die Frage, wo sie diese zweite AU-Bescheinigung überhaupt herbekommen.

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Haben auch Minijobber Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Immer wieder erhalte ich die Frage, ob auch Minijobber Anspruch auf Weihnachtsgeld haben? Die Antwort lässt sich leider nur mit einem „vielleicht“ beantworten. Es sind nämlich noch ein paar weitere Bedingungen zu klären, um diese Frage beantworten zu können.

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Urlaubsanspruch von Minijobbern bei Kündigung

Kündigt ein Minijobber, so stellt sich oft die Frage, wie hoch der Urlaubsanspruch von Minijobbern bei Kündigung ist? Wie so oft kommt es auf ein paar weitere Bedingungen an, um den Urlaubsanspruch konkret zu bestimmen.

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Entgeltextras für Minijobber

Viele Betriebe fragen nach Entgeltextras für Minijobber. Also konkret geht diese Fragestellung im Grunde immer in die Richtung, wie der Betrieb gefahrlos Entgeltextras für Minijobber zahlen kann. Natürlich ohne dabei die Grenze zu überschreiten. Welche Möglichkeiten gibt es für Entgeltextras für Minijobber, die keine Gefahr für die Minijobgrenze sind?

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Feiertagszuschläge und Minijob – so berechnen Sie die Zuschläge

Die Frage ob Feiertagszuschläge und Minijob zu zahlen sind, ist vielfach keine Frage mehr in den Betrieben. Auch im Minijob werden Feiertagszuschläge gezahlt. Dies ist in vielen Branchen mittlerweile üblich und in Anbetracht der Gleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitkräften in vielen Fällen auch nachvollziehbar.

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Ferienjobber und Urlaub

Ferienjobber und Urlaub – das ist immer wieder ein Thema. Besteht ein Urlaubsanspruch für Ihre Ferienjobber? Diese Frage taucht regelmäßig in den Sommermonaten in den Lohnbüros auf. Die Antwort ist ja, wenn das Arbeitsverhältnis einen vollen Monat bestanden hat. Das bedeutet für Sie in der Lohnabrechnung, dass diese Urlaubsansprüche auch gewährt werden müssen.

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Mindestlohn und Minijob: 8,84 € Stundenlohn sind Pflicht

Mindestlohn und Minijob schließen sich nicht aus. Der Mindestlohn beträgt auch im Minijob mindestens 8,84 € je Stunde seit 1.1.2017. Sofern Sie Ihre Minijobber noch nach dem alten Mindestlohn von 8,50 € je Stunde bezahlen, sollten Sie schleunigst eine Anpassung auf den aktuell gültigen Mindestlohn vornehmen. Ansonsten kann dies eine kostspielige Angelegenheit werden.

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Minijobber in Pflegebetrieben und Pflege-Mindestlohn

Die Pflegebranche boomt, daher ist es von den Betreibern nur sinnvoll Minijobber in Pflegebetrieben einzusetzen. Doch gilt es gerade in Pflegebetrieben auf einige Besonderheiten zu achten. So gilt ein besonderer Pflege-Mindestlohn und durch die flexiblen Arbeitseinsätze müssen Sie im Lohnbüro auf die 450-€-Grenze ein besonderes Augenmerk legen.

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Haben Sie den Befreiungsantrag zur Rentenversicherung?

„Kann ich bitte den Befreiungsantrag zur Rentenversicherung für den Minijobber sehen?“ So oder ähnlich startet oftmals die Betriebsprüfung, wenn es um Minijobber geht. Die Betriebsprüfer erreichen oft schon mit dieser einen Frage, dass in vielen Lohnbüros angespannte Stimmung herrscht. Doch das muss nicht sein, wenn Sie im Vorfeld schon für klare Verhältnisse sorgen.

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Vollständigkeitskontrolle der Meldungen

Viele Betriebe erhalten in diesen Tagen eine Information der Minijob-Zentrale, dass im Rahmen der Vollständigkeitskontrolle der Meldungen aufgefallen ist, dass für einige Minijobber noch die Jahresmeldungen 2016 fehlen. Wenn Sie ein solches Schreiben der Minijob-Zentrale erhalten, dann sollten Sie darauf schnellstmöglich reagieren und das Schreiben bearbeiten.

Was ist die Vollständigkeitskontrolle der Meldungen überhaupt?
Die Krankenkassen und die Minijob-Zentrale prüfen einige Monate nach Ablauf des letzten Kalenderjahres, ob der Meldebestand der Sozialversicherungsmeldungen vollständig ist. So wird beispielsweise geprüft, ob für alle angemeldeten Arbeitnehmer und Minijobber auch eine Jahresmeldung für das Kalenderjahr 2016 vorliegt, wenn bislang noch keine Abmeldung für 2016 eingegangen ist.

Fehlen für einige angemeldete Arbeitnehmer oder Minijobber diese Jahresmeldungen, dann informiert die Minijob-Zentrale (oder die Krankenkasse) den Betrieb mit dem Ziel die fehlenden Meldungen zu erhalten.

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