Vollständigkeitskontrolle der Meldungen

Vollständigkeitskontrolle der Meldungen

Viele Betriebe erhalten in diesen Tagen eine Information der Minijob-Zentrale, dass im Rahmen der Vollständigkeitskontrolle der Meldungen aufgefallen ist, dass für einige Minijobber noch die Jahresmeldungen 2016 fehlen. Wenn Sie ein solches Schreiben der Minijob-Zentrale erhalten, dann sollten Sie darauf schnellstmöglich reagieren und das Schreiben bearbeiten.

Was ist die Vollständigkeitskontrolle der Meldungen überhaupt?
Die Krankenkassen und die Minijob-Zentrale prüfen einige Monate nach Ablauf des letzten Kalenderjahres, ob der Meldebestand der Sozialversicherungsmeldungen vollständig ist. So wird beispielsweise geprüft, ob für alle angemeldeten Arbeitnehmer und Minijobber auch eine Jahresmeldung für das Kalenderjahr 2016 vorliegt, wenn bislang noch keine Abmeldung für 2016 eingegangen ist.

Fehlen für einige angemeldete Arbeitnehmer oder Minijobber diese Jahresmeldungen, dann informiert die Minijob-Zentrale (oder die Krankenkasse) den Betrieb mit dem Ziel die fehlenden Meldungen zu erhalten.

Ähnliches gilt natürlich auch, wenn die Minijob-Zentrale eine Jahresmeldung für den Arbeitnehmer erhalten hat, aber keine Anmeldung für diesen bei der Minijob-Zentrale vorliegt. Auch dann sind Sie im Betrieb zum Handeln aufgefordert.

Vollständigkeitskontrolle der Meldungen: Das sollten Sie tun, wenn Meldungen fehlen

Wenn Sie ein Schreiben zur Vollständigkeitskontrolle der Meldungen erhalten, dann sollten Sie zunächst genau lesen. Die Frage, die Sie klären müssen ist, welche Meldung fehlt der Minijob-Zentrale.


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Wissen Sie welche Meldung fehlt, dann können Sie prüfen, warum die Meldung bei der Minijob-Zentrale nicht eingegangen ist. Oft hat dies einen ganz einfachen technischen Grund und die Meldung ist einfach nicht versendet worden. Schauen Sie hierfür doch einfach mal in Ihrem Übermittlungsprogramm für die Sozialversicherungsmeldungen nach – manchmal finden sich hier einige „alte“ Meldungen, die nicht versendet worden sind.

Sofern Sie die fehlenden Meldungen per sv.net versendet haben, prüfen Sie ob ein Übertragungsprotokoll auffindbar ist, ist dies nämlich nicht der Fall, hat evt. gar keine Datenübertragung stattgefunden.

Vollständigkeitskontrolle der Meldungen: Nach der Suche – neuer Meldeversand

Nachdem Sie die Ursache für die fehlende Meldung gefunden haben, geht es darum das Problem der fehlenden Meldung zu lösen. Das ist im Grunde ganz einfach – Sie versenden die fehlende Meldung einfach nochmals an die Minijob-Zentrale.

Oftmals können Sie diese direkt aus Ihrem Übermittlungsprogramm Ihrer Lohnsoftware „erneut versenden“, dann ist es ganz einfach. Wurde die Meldung, welche als „fehlend“ bei der Vollständigkeitskontrolle der Meldungen angemahnt worden ist, jedoch gar nicht in Ihrer Lohnsoftware auftauchen, sollten Sie überprüfen, ob Sie ggf. eine Eingabe nicht oder nicht richtig vorgenommen haben. In der Praxis sind oft nicht hinterlegte Fehlzeiten (zum Beispiel unbezahlter Urlaub) oder ein fehlendes Austrittsdatum (Ende der Beschäftigung) der Grund für die fehlenden Meldungen im System.

Parallel dazu empfehle ich Ihnen noch einen kurzen Brief oder eine Email an die Minijob-Zentrale zu formulieren, dass die fehlenden Meldungen zwischenzeitlich nachgemeldet worden sind und die Vollständigkeitskontrolle der Meldungen nun erfolgreich verlaufen sollte.


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