Mehrfachbeschäftigte und Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Viele Minijobber arbeiten gleich in mehreren Minijobs. Auch bei diesen Multi-Minijobbern kommt es natürlich vor, dass eine Mitarbeiterin schwanger wird. Wie berechnen Sie jetzt aber den Fall: Mehrfachbeschäftigte und Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld? Also wenn eine Arbeitnehmerin neben dem Minijob bei Ihnen noch weitere hat?

Zunächst einmal ist festzustellen, dass die Minijobberin natürlich in allen Beschäftigungen Mutterschutz genießt. Also die Mehrfachbeschäftigte und Arbeitgeberzuschuss in allen einzelnen Jobs ein Thema ist.

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Auch Minijobberinnen bekommen Mutterschaftsgeld

Während der Mutterschutzfristen vor und nach der Entbindung erhalten Arbeitnehmerinnen Mutterschaftsgeld. Schwangere Mitarbeiterinnen sollen während der letzten 6 Wochen vor der Entbindung und dürfen bis zum Ablauf der 8. Woche nach der Entbindung (Schutzfristen) nicht von Ihnen beschäftigt werden.

Das gilt natürlich auch für Arbeitnehmerinnen, die bei Ihnen einen Minijob ausüben. Der Lohnausfall während dieser Zeit wird (teilweise) durch das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und einem Mutterschaftsgeldzuschuss des Arbeitgebers ausgeglichen.

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Gleitzonenformel 2017 für mehrfachbeschäftigte Minijobber

Die Gleitzonenformel für Mehrfachbeschäftigte ist für viele Lohnabrechner ein Graus. Doch gewusst wie, kann das Rätsel Gleitzonenformel schnell gelöst werden. Die Gleitzonenformel für Mehrfachbeschäftigte gilt insbesondere für mehrfachbeschäftigte Minijobber, die mit ihrem Gesamtentgelt die 450-€-Grenze überschreiten.

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Multi-Minijobber – jetzt die 450-€-Grenze prüfen

Bei Ihren Minijobbern, die mehrere Minijobs parallel ausüben, müssen Sie stets darauf achten, dass sie mit dem Gesamtentgelt nicht über die 450-€-Grenze kommen. Prüfen Sie unbedingt jetzt die Höhe des Gesamtentgelts Ihrer Multi-Minijobber. Denn durch die Anhebung des Mindestlohns kann es zum Überschreiten der 450-€-Minijobgrenze kommen.

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Ist die Lohnsteuerbescheinigung auch für Minijobber zu erstellen?

Ob für Ihre Minijobber auch eine Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen ist, hängt ganz davon ab, ob Sie die Minijobber pauschal mit 2 % abrechnen oder ob die Minijobber mit ihrer Steuerklasse abgerechnet werden. Wird mit der individuellen Steuerklasse abgerechnet, ist sie auch zu erstatten.

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UV-Jahresmeldungen für kurzfristige Aushilfen

Im Lohnbüro müssen Sie auch für Ihre kurzfristigen Aushilfen die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung (UV-Jahresmeldungen) bis 15.2. versenden. Das gilt auch, wenn die kurzfristigen Aushilfen nur im Sommer bei Ihnen beschäftigt waren.

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Feiertagszuschläge für Minijobber berechnen

Ob und in welcher Höhe Feiertagszuschläge für Minijobber zu zahlen sind, werde ich immer wieder gefragt. Daher soll es in diesem Blogeintrag um das Thema Feiertagszuschläge für Minijobbern gehen. Wie werden die Feiertagszuschläge berechnet und worauf müssen Sie in der Lohnabrechnung achten.

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Achtung Mindestlohn: Lohnabrechnung für Silvester und Neujahr

Eine Frage zur Lohnabrechnung an Silvester: „Gilt der Mindestlohn eigentlich auch schon für eine Silvesterfeier?“ Diese Frage wurde mir im Rahmen eines Seminars zum Jahreswechsel gestellt. Und ich geriet zunächst etwas ins Stolpern. Reflexartig kam (fast) die Antwort: Natürlich nicht, es ist ja schließlich noch nicht der neue Mindestlohn 2017 in Kraft. Silvester ist ja schließlich am 31.12. gewesen und somit galt zu diesem Zeitpunkt noch der „alte“ Mindestlohn von 8,50 €. Doch ganz so einfach ist es nicht. Daher sollten Sie sich diesen unbedingt Beitrag ansehen, wenn Sie Arbeitnehmer abrechnen, die über den Jahreswechsel gearbeitet haben. Denn bei der Mindestlohnvergütung kann hier einiges schief gehen.

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Lohnabrechnung 2017 für Minijobs

In diesen Tagen erfolgt in den Betrieben die erste Lohnabrechnung für das Jahr 2017. Auf welche Punkte Sie bei der ersten Lohnabrechnung 2017 für Minijobber besonders achten müssen, lesen Sie in diesem Artikel.

Lohnabrechnung 2017: Neuer Mindestlohn 2017

Einer der wichtigsten Punkte bei der Lohnabrechnung 2017 ist sicher die Erhöhung des Mindestlohns auf 8,84 € je Stunde. Prüfen Sie daher bei Ihren Minijobbern, ob der Mindestlohn 2017 eingehalten wird. Liegen einige Minijobber unterhalb des neuen Mindestlohns, so müssen Sie ab Januar 2017 den neuen Mindestlohn zahlen.

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Jahresmeldung zur Unfallversicherung für Minijobs (UV-Jahresmeldungen)

Seit 2016 müssen Sie zusätzlich zu den Sozialversicherungsmeldungen auch noch eine Jahresmeldung zur Unfallversicherung für Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen erstellen. Diese UV-Jahresmeldungen sind für alle Arbeitnehmer, die im Jahr 2016 abgerechnet worden zu erstellen und bis spätestens 16.2.2017 zu versenden.

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