In der betrieblichen Entgeltabrechnung sind die Personengruppenschlüssel wichtiger Bestandteil der Abrechnungen sowie der Meldungen zur Sozialversicherung. Mithilfe der Personengruppenschlüssel können die einzelnen Personenkreise sozialversicherungsrechtlich unterschieden werden.
Zulässiges Überschreiten der 538-Euro-Minijobgrenze
Seit 1.1.2024 beträgt die Minijobgrenze 538 Euro im Monat. Doch wie ist zu verfahren, wenn das Entgelt die monatliche Minijobgrenze überschreitet. Ist dies zulässig oder ist mit dem Überschreiten der Minijobberstatus dahin?
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Minijob neben Arbeitslosengeld
Üben Arbeitssuchende einen Minijob aus, so gilt es im Lohnbüro auf ein paar Dinge zu achten. So werden bei Minijobbern beispielsweise bestimmte Entgeltbeträge auf das Arbeitslosengeld angerechnet und so unter Umständen das Arbeitslosengeld gekürzt. Aber auch bei den kurzfristigen Aushilfen ist Arbeitslosigkeit ein großes Thema und können sogar zu Versicherungspflicht im Aushilfsjob führen.
Gebäudereinigung – Mindestlohn 2024 steigt
Für Beschäftigte in der Gebäudereinigung gilt ab 2024 ein höherer Mindestlohn. Dieser gilt für alle Arbeitnehmer – auch für Minijobber in der Gebäudereinigungsbranche.
Midijobs 2024 – neue Entgeltgrenzen
Die Anhebung der Minijobgrenze wirkt sich auch auf den Übergangsbereich aus. Der als Midijob bezeichnete Übergangsbereich beginnt bei einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze und endet bei 2.000 Euro monatlich. Im Zuge der Anpassung des Mindestlohns und damit der Geringfügigkeitsgrenze beginnt ein Midijob ab 1. Januar 2024 bei 538,01 Euro. Es verschiebt sich also die untere Entgeltgrenze nach oben.
Jahresmeldungen 2023 bei Minijobs
Auch für Minijobber sind die Jahresmeldungen zur Sozialversicherung bis spätestens 15.2.2024 elektronisch zu übermitteln. In Ihrer Lohnsoftware erfolgt die Erstellungen der Jahresmeldungen 2023 regelmäßig mit der Abrechnung Januar 2024.
Mindestlohn 2024 bei 12,41 Euro
Zum 1.1.2024 gilt ein Mindestlohn von 12,41 Euro brutto je Stunde. Die Anhebung des Mindestlohns dürfte zahlreiche Minijobber freuen, die bislang weniger verdient haben. Für Arbeitgeber bedeutet die Anhebung des Mindestlohns einen Anstieg der Lohnkosten.
Sachbezugswerte 2024 stehen fest
Die Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung 2024 stehen mittlerweile fest. Sie erhöhen sich leicht im Vergleich zum Vorjahr 2023. Die neuen Sachbezugswerte gelten für alle Arbeitnehmer – damit auch für Minijobber, die Sachbezüge erhalten.
Die Sachbezugswerte werden jährlich angepasst. Sie orientieren sich an den Verbraucherpreisen. Die Sachbezugswerte werden jährlich durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlässt die Sozialversicherungsentgeltverordnung und der Bundesrat muss dann der Verordnung noch zustimmen. Dies ist inzwischen geschehen.
Sachbezugswerte
Im Unterschied zur Einzelbewertung ist der geldwerte Vorteil nicht auf den einzelnen Abgabeort bezogen festzustellen, sondern wird mit dem amtlichen Sachbezugswert angesetzt.
Die amtlichen Sachbezugswerte werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Für die Sachbezüge 2024 ist der Verbraucherpreisindex im Zeitraum von Juni 2022 bis Juni 2023 maßgeblich.
Sachbezugswerte 2024
Ab 1.1.2024 beträgt der Monatswert für Verpflegung 313 Euro. Der Monatswert für Unterkunft und Miete liegt bei 278 Euro.
Sachbezug Verpflegung 2024
Der Monatswert für Verpflegung beträgt ab 1.1.2024 auf 313 Euro. Damit sind für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten
- für ein Frühstück 2,17 Euro
- für ein Mittag- oder Abendessen 4,13 Euro
je Kalendertag anzusetzen.
Der kalendertägliche Gesamtwert für Verpflegung liegt demnach bei 10,43 Euro.
Sachbezug Unterkunft 2024
Ab 1.1.2024 beträgt der Wert für Unterkunft oder Mieten 278 Euro. Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre (§ 2 Abs. 3 der SvEV).
Kalendertäglich beträgt der Wert ab dem 1.1.2024 dann 9,27 Euro.
Die Sachbezüge sind in Höhe der neu festgesetzten Werte einheitlich sowohl steuer- als auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung und ab Januar 2024 anzuwenden.
Arbeitgeberbeiträge 2024 für Minijobber stabil
Keine Änderungen bei den Beitragssätzen und Arbeitgeberabgaben für Minijobber 2024. Beitragssätze und Umlagesätze bleiben 2024 stabil.
Minijobgrenze 2024 steigt
Mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro steigt auch die Minijobgrenze 2024. Die Minijobgrenze beträgt dann 538 Euro im Monat.