Archiv der Kategorie: Minijob

Meldungen beim Wechsel von Minijob in die Gleitzone

Überschreitet ein Minijobber die Minijobgrenze, endet das versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnis und es kommt zu einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Dieses liegt oftmals im Gleitzonenbereich. Neben den neuen beitragsrechtlichen Besonderheiten, sind aber auch die Umstellungen in der Lohnsoftware und die Meldungen beim Wechsel von Minijob in die Gleitzone  zu beachten.

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Minijob während der Elternzeit ist möglich

Einen Minijob während der Elternzeit? Geht das überhaupt? Diese Frage stellen sich viele Eltern, die während sich der Elternzeit nicht nur um das Kind kümmern, sondern auch noch etwas dazu verdienen wollen oder müssen. Und was bedeutet das für Sie im Lohnbüro, wenn ein neuer Minijobber Ihnen mitteilt, dass er oder sie sich in Elternzeit befinden?

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Gibt es eine anteilige Minijobgrenze?

Tritt ein Minijobber im laufenden Monat neu in einen Minijob ein, dann stellt sich oft die Frage, ob für den ersten (anteiligen) Kalendermonat eine anteilige Minijobgrenze gibt. Und natürlich auch, ob auf eine anteilige Minijobgrenze im Lohnbüro gekürzt werden muss.

Die Antwort zur anteiligen Minijobgrenze ist wie so oft ein ja, aber…

Ob Sie bei einem Beschäftigungsbeginn – oder natürlich auch einem Beschäftigungsende – eines Minijobbers eine anteilige Minijobgrenze berechnen müssen, hängt davon ab, wie lange der Minijobber beschäftigt sein soll bzw. beschäftigt war, wenn es sich um einen Ein- oder Austritt im laufenden Monat handelt.

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Elektronischer Lohnnachweis muss auch Ihre Minijobber enthalten

Für 2016 muss erstmalig ein elektronischer Lohnnachweis zur Unfallversicherung versendet werden. In diesem neuen elektronischen Lohnnachweis an die Unfallversicherung sind auch die Entgelte und Arbeitsstunden Ihrer Minijobber und kurzfristigen Aushilfen zu melden.

Elektronischer Lohnnachweis noch kein Ersatz für Papier-Lohnnachweis

Nachdem seit mehreren Jahren erfolglos versucht wurde einen elektronischen Lohnnachweis zu konzipieren, der auch tatsächlich von der Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) verarbeitet werden kann, ist seit 1.1.2017 ein neues elektronisches Lohnnachweisverfahren in Kraft.

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Auch Minijobberinnen bekommen Mutterschaftsgeld

Während der Mutterschutzfristen vor und nach der Entbindung erhalten Arbeitnehmerinnen Mutterschaftsgeld. Schwangere Mitarbeiterinnen sollen während der letzten 6 Wochen vor der Entbindung und dürfen bis zum Ablauf der 8. Woche nach der Entbindung (Schutzfristen) nicht von Ihnen beschäftigt werden.

Das gilt natürlich auch für Arbeitnehmerinnen, die bei Ihnen einen Minijob ausüben. Der Lohnausfall während dieser Zeit wird (teilweise) durch das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und einem Mutterschaftsgeldzuschuss des Arbeitgebers ausgeglichen.

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Multi-Minijobber – jetzt die 450-€-Grenze prüfen

Bei Ihren Minijobbern, die mehrere Minijobs parallel ausüben, müssen Sie stets darauf achten, dass sie mit dem Gesamtentgelt nicht über die 450-€-Grenze kommen. Prüfen Sie unbedingt jetzt die Höhe des Gesamtentgelts Ihrer Multi-Minijobber. Denn durch die Anhebung des Mindestlohns kann es zum Überschreiten der 450-€-Minijobgrenze kommen.

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Ist die Lohnsteuerbescheinigung auch für Minijobber zu erstellen?

Ob für Ihre Minijobber auch eine Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen ist, hängt ganz davon ab, ob Sie die Minijobber pauschal mit 2 % abrechnen oder ob die Minijobber mit ihrer Steuerklasse abgerechnet werden. Wird mit der individuellen Steuerklasse abgerechnet, ist sie auch zu erstatten.

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Lohnabrechnung 2017 für Minijobs

In diesen Tagen erfolgt in den Betrieben die erste Lohnabrechnung für das Jahr 2017. Auf welche Punkte Sie bei der ersten Lohnabrechnung 2017 für Minijobber besonders achten müssen, lesen Sie in diesem Artikel.

Lohnabrechnung 2017: Neuer Mindestlohn 2017

Einer der wichtigsten Punkte bei der Lohnabrechnung 2017 ist sicher die Erhöhung des Mindestlohns auf 8,84 € je Stunde. Prüfen Sie daher bei Ihren Minijobbern, ob der Mindestlohn 2017 eingehalten wird. Liegen einige Minijobber unterhalb des neuen Mindestlohns, so müssen Sie ab Januar 2017 den neuen Mindestlohn zahlen.

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Jahresmeldung zur Unfallversicherung für Minijobs (UV-Jahresmeldungen)

Seit 2016 müssen Sie zusätzlich zu den Sozialversicherungsmeldungen auch noch eine Jahresmeldung zur Unfallversicherung für Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen erstellen. Diese UV-Jahresmeldungen sind für alle Arbeitnehmer, die im Jahr 2016 abgerechnet worden zu erstellen und bis spätestens 16.2.2017 zu versenden.

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Jahresmeldungen für Minijobber jetzt erstellen

Die Jahresmeldungen für Minijobber müssen Sie bis spätestens Mitte Februar 2017 für Meldezeiträume bis 31.12. des Vorjahres versendet werden. In Ihren Lohnprogrammen werden daher die Jahresmeldungen für Minijobber und Ihre übrigen Arbeitnehmer regelmäßig mit der Januarabrechnung erstellt. Neben den Jahresmeldungen zur Sozialversicherung sind auch noch die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung zu erstellen und versenden.

Jahresmeldungen zur Sozialversicherung fristgerecht senden

Die Jahresmeldungen zur Sozialversicherung 2016 sind bis spätestens 15.2.2017 an die Minijob-Zentrale für Ihre Minijobber zu versenden. Die Jahresmeldungen für Minijobber müssen Sie für alle Minijobber erstellen, die über den Jahreswechsel hinaus bei Ihnen beschäftigt sind.

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