Die Frage kommt immer wieder: was ist eine kurzfristige Beschäftigung? Handelt es sich hier um einen Minijob oder ist eine Aushilfstätigkeit immer eine kurzfristige Beschäftigung?
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Fester Eurobetrag als Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge
Ist ein fester Eurobetrag als Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge zulässig? Die Frage lässt sich wie so oft mit einem ja, aber… beantworten. Grundsätzlich ist dies möglich, allerdings sollten Sie im Betrieb ein paar Dinge beachten.
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Was ist ein Minijob?
Was ist ein Minijob und was muss ich im Lohnbüro beachten. Dies ist eine häufig gestellte Frage, die immer wieder an mich herangetragen wird. Im Gesetz ist ein Minijob gar nicht beschrieben. Vielmehr wird dort von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen gesprochen. Der Minijob hat sich erst nach und nach in den Sprachgebrauch eingeschlichen. Heute ist er allgemein gängig und ist sogar Namensgeber für diesen Blog.
Elektronischer Lohnnachweis für kurzfristige Aushilfen
Für das Kalenderjahr 2017 ist ein elektronischer Lohnachweis für kurzfristige Aushilfen zu erstellen. Die kurzfristigen Aushilfen sind – wie alle anderen Arbeitnehmer auch – im elektronischen Lohnnachweis zu melden und zu versenden.
Der elektronische Lohnnachweis soll bereits seit 2016 von den Betrieben an die Unfallversicherung übermittelt werden. Das klappt bereits oft sehr gut, aber viele Betriebe nutzen das neue elektronische Verfahren noch nicht. So haben im Jahr 2016 beispielsweise mehr als die Hälfte aller Betriebe dieses elektronische Lohnnachweisverfahren nicht eingesetzt.
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Vollarbeiterrichtwert im elektronischen Lohnnachweis für Stundenermittlung nutzen
Vollarbeiterrichtwert im elektronischen Lohnnachweis? Was bedeutet das denn? Gerade für Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen bringt der elektronische Lohnnachweis an die Unfallversicherung derzeit einige Probleme bei der Zusammenstellung der Arbeitsstunden im Lohnnachweis mit sich. Gewußt wie, lassen sich die Probleme bei der Stundenermittlung aber oft lösen.
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5 häufige Fragen: Kurzfristige Aushilfen und Steuern
In diesem Artikel finden Sie 5 häufige Fragen zu kurzfristige Aushilfen und Steuern. Kurzfristige Aushilfen finden sich mittlerweile in fast allen Branchen wieder, da sie sozialversicherungsfrei eingesetzt werden können. Das hat den großen Vorteil, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die teuren Sozialversicherungsbeiträge sparen können. Schließlich macht dies bei den Arbeitgebern knapp und bei den Arbeitnehmern oft mehr als 20 % des Bruttolohns aus. Doch wie sieht es mit den Steuern für kurzfristige Aushilfen aus?
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Wichtige Punkte bei Jahresmeldungen für Minijobber
Die Jahresmeldungen für Minijobber sind bis spätestens 15.2. zu versenden Das gilt für Ihre Minijobber und im Grunde auch für alle weiteren Arbeitnehmer, die Sie beschäftigen. Allerdings gilt natürlich auch hier: Keine Regel ohne Ausnahme.
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Die 5 häufigsten Fehler bei Arbeitszeitaufzeichnungen der Minijobber
Vermeiden Sie diese Fehler bei Arbeitszeitaufzeichnungen der Minijobber und Sie können entspannt die nächsten Betriebsprüfungen abwarten. Die Arbeitszeiten bei Minijobbern und kurzfristigen Aushilfen aufzuzeichnen ist ein absolutes Muss. Keine Arbeitszeitaufzeichnungen vorweisen zu können bedeuten in aller Regel Bußgelder für den Betrieb und auf diese Nachzahlungen möchten Sie sicher verzichten.
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Erst kurzfristig und dann im Minijob – das geht
Ist es möglich erst kurzfristig und dann im Minijob zu arbeiten? Diese Frage stellen sich viele Betriebe, wenn es darum geht Ihre kurzfristigen Aushilfen und Minijobber optimal einzusetzen und abzurechnen. Denn kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind sozialabgabenfrei und damit oft eine günstige Beschäftigungsart.
Vorsicht: Verspätete Lohnzahlung kann teuer werden
Zahlen Sie den Lohn pünktlich, denn eine verspätete Lohnzahlung kann Sie als Arbeitgeber teuer zu stehen kommen. Zahlen Sie den Lohn verspätet, kann auch ein Minijobber von Ihnen Schadenersatz für die verspätete Lohnzahlung verlangen. Hier sollten Sie den Zahlungstermin für die Lohnzahlung stets einhalten!
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