Archiv der Kategorie: Meldungen

Saisonarbeitnehmer beschäftigen

Wenn Sie Saisonarbeitnehmer beschäftigen, gelten grundsätzlich die gleichen versicherungsrechtlichen Bedingungen, wie für alle anderen Arbeitnehmer auch. Eine Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer kann wie jede andere Beschäftigung zu einer Versicherungspflicht in den einzelnen Sozialversicherungszweigen führen. Das gilt übrigens auch für die Unfallversicherung, hier gibt es keine Besonderheiten.

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Überschreitung der Minijobgrenze – das ist zu tun

Eine Überschreitung der Minijobgrenze hat Folgen für das Beschäftigungsverhältnis. So kann die Überschreitung der Minijobgrenze beispielsweise dazu führen, dass der Status des Beschäftigten als Minijobber nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Doch was muss das Lohnbüro tun, wenn es zu einer Überschreitung der Minijobgrenze kommt?

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Beamter im Minijob – günstig für den Betrieb

Ein Beamter im Minijob – das allein sorgt teilweise schon für einen Lacher. Aber Spaß beiseite. Natürlich gibt es genügend Beamte, die neben der Tätigkeit als Beamter noch einen Minijob ausüben (müssen). Die Beurteilung in der Lohnabrechnung ist hier nicht immer ganz einfach.

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Wichtige Punkte bei Jahresmeldungen für Minijobber

Die Jahresmeldungen für Minijobber sind bis spätestens 15.2. zu versenden Das gilt für Ihre Minijobber und im Grunde auch für alle weiteren Arbeitnehmer, die Sie beschäftigen. Allerdings gilt natürlich auch hier: Keine Regel ohne Ausnahme.

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Minijobs: Meldungen in entgeltlosen Monaten

Immer wieder Ärger mit Meldungen in entgeltlosen Monaten bei den Minijobbern. Was gilt eigentlich, wenn das Beschäftigungsverhältnis eines Minijobbers fortdauert, er aber für einen Monat oder auch mehrere Monate kein Entgelt erhält. Sind hier Meldungen in entgeltlosen Monaten zu erstatten oder nicht. Falls Meldungen in entgeltlosen Monaten zu erstatten sind, welche Meldungen müssen Sie dann im Lohnbüro absetzen.

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Ist ein BGJ Ausbildung oder Minijob?

BGJ: Ausbildung oder Minijob oder wie muss das BGJ abgerechnet werden?

In vielen Ausbildungsberufen ist ein BGJ (= Berufsgrundjahr) vorgeschrieben. Nun stellt sich für die Lohnabrechner oftmals die Frage: Ist ein BGJ Ausbildung oder Minijob?

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Elektronischen Lohnnachweis für das Jahr 2016 versenden

Sie müssen im Lohnbüro den elektronischen Lohnnachweis für das Jahr 2016 zur Unfallversicherung in Papierform bereits abgegeben haben. Zusätzlich sind Sie für das Kalenderjahr 2016 und übrigens auch für 2017 und die Folgejahre gesetzlich verpflichtet, dass Sie die Inhalte des Lohnnachweises auch in elektronischer Form aus Ihrem Lohnprogramm versenden.

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Achten Sie auf diese Punkte bei Schülerjobs

Stellen Sie in den Ferien oder in den Nachmittags- und Abendstunden Schülerjobs zur Verfügung, sollten Sie auf einige Punkte besonders Acht geben. Denn die Betriebsprüfer schauen bei den Schülerjobs gern etwas genauer hin. So hat schon mancher Betrieb ein teures Wunder bei einer Betriebsprüfung erlebt, weil er Schülerjobs angeboten hat.

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Vollständigkeitskontrolle der Meldungen

Viele Betriebe erhalten in diesen Tagen eine Information der Minijob-Zentrale, dass im Rahmen der Vollständigkeitskontrolle der Meldungen aufgefallen ist, dass für einige Minijobber noch die Jahresmeldungen 2016 fehlen. Wenn Sie ein solches Schreiben der Minijob-Zentrale erhalten, dann sollten Sie darauf schnellstmöglich reagieren und das Schreiben bearbeiten.

Was ist die Vollständigkeitskontrolle der Meldungen überhaupt?
Die Krankenkassen und die Minijob-Zentrale prüfen einige Monate nach Ablauf des letzten Kalenderjahres, ob der Meldebestand der Sozialversicherungsmeldungen vollständig ist. So wird beispielsweise geprüft, ob für alle angemeldeten Arbeitnehmer und Minijobber auch eine Jahresmeldung für das Kalenderjahr 2016 vorliegt, wenn bislang noch keine Abmeldung für 2016 eingegangen ist.

Fehlen für einige angemeldete Arbeitnehmer oder Minijobber diese Jahresmeldungen, dann informiert die Minijob-Zentrale (oder die Krankenkasse) den Betrieb mit dem Ziel die fehlenden Meldungen zu erhalten.

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Berechnungsbeispiel privat krankenversicherter Minijobber

In diesem Artikel möchte ich Ihnen die Besonderheiten in einem Berechnungsbeispiel privat krankenversicherter Minijobber aufzeigen. Aus Arbeitgebersicht ist ein privat krankenversicherter Minijobber ein echter Gewinn. Denn hier spart der Arbeitgeber 13 % der Sozialversicherungsbeiträge.

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