Die Rentenversicherungspflicht im Minijob ist bei neuen Minijobbern Pflicht. Es besteht aber für die Minijobber die Möglichkeit, auf diese Rentenversicherungspflicht zu verzichten. Die Entscheidung hierfür liegt bei dem Minijobber. Der Betrieb hat hier kein Mitspracherecht. Den Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht für den Minijob stellt der Minijobber direkt beim Arbeitgeber.
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Meldungen bei Wechsel von Minijob in Vollzeit
Wechselt ein Minijobber in ein Vollzeitbeschäftigungsverhältnis, so ist dieser Statuswechsel auch per Sozialversicherungsmeldung an die Minijob-Zentrale zu melden. Lesen Sie hier mehr über die Meldepflichten des Arbeitgebers und die häufigsten Meldungen beim Wechsel von Minijob in Vollzeit.
Meldungen zur Sozialversicherung bei Minijobbern
Auch für Minijobber sind Sozialversicherungsmeldungen zu erstellen. Dabei gelten für Minijobber im Grunde dieselben Meldevorschriften, wie für versicherungspflichtige Arbeitnehmer. Allerdings gilt für kurzfristige Aushilfen eine Ausnahme.
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Minijob: Monate ohne Entgelt im Melderecht
In der aktuellen Situation stehen viele Lohnbüros vor der Frage, wie sie in der Lohnabrechnung verfahren sollen, wenn ein Minijobber einen Monat oder gar mehrere Monate kein Entgelt bekommt. Hier stellt sich unter anderem die Frage, ob es in diesen Fällen Meldungen zur Sozialversicherung geben muss.
Personengruppenschlüssel bei Minijobs
Die Verwendung der Personengruppenschlüssel bei Minijobs werfen immer wieder Fragen auf. Zwar ist der Personengruppenschlüssel für Minijobs klar geregelt, doch in der Lohnabrechnung bestehen hier gerade in Kombination bestimmter Personengruppen und einer geringfügigen Beschäftigung Unsicherheiten.
Jahresmeldungen 2019 für Minijobber
In der betrieblichen Entgeltabrechnung werden bei der maschinellen Abrechnung die Jahresmeldungen 2019 mit der Januarabrechnung 2020 erzeigt. Das gilt natürlich auch für Ihre Minijobber und deren Jahresmeldungen 2019. Doch bei den Minijobbern gibt es bei den Jahresmeldungen ein paar Punkte zu beachten.
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Minijobs – Jahresabschlussarbeiten
Bei der Lohnabrechnung von Minijobbern stellen sich bei vielen Betrieben regelmäßig zum Jahresende Fragen, welche Arbeiten zum Jahresabschluss speziell für die Minijobber anfallen. Grund genug sich den Jahresabschlussarbeiten bei Minijobs näher zu widmen.
Sofortmeldepflicht gilt auch für Minijobber
Die Sofortmeldepflicht soll helfen, Schwarzarbeit einzudämmen. Das gilt insbesondere für einige Branchen, in denen bereits vor einigen Jahren die Sofortmeldepflicht in der Sozialversicherung eingeführt wurde. In diesen Branchen wird verlangt, dass Arbeitnehmer bereits zum Beschäftigungsbeginn gemeldet werden. Dies sind die sogenannten Sofortmeldungen.
Gleitzone soll zum Einstiegsbereich werden ab 2019
Die Gleitzone soll zum Einstiegsbereich ab dem 1.7.2019 werden. Das geht aus einem entsprechenden Gesetzentwurf hervor. Die Beitragsberechnung soll im Zuge der Umbenennung ebenfalls wie der Entgeltbereich und die Regelungen zur Rentenversicherung angepasst werden.
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Meldungen bei Minijobs
Meldungen bei Minijobs fallen genauso an wie bei Ihren anderen Arbeitnehmern auch. Das heißt, dem Lohnbüro obliegen dieselben Meldepflichten bei Minijobbern wie bei den Vollzeitbeschäftigten.