Neuer Faktor F 2021 – Berechnungsformel Midijobs 2021
Berechnungsformel für Midijobber für das Jahr 2021.
Berechnungsformel für Midijobber für das Jahr 2021.
Am 28.10.2019 hat das Bundesministerium für Gesundheit den neuen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung bekannt gegeben. Durch die Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes ändert sich auch der Faktor „F“ und damit die Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme für Midijobber.
Ab 1.7.2019 wird die Gleitzone zum Übergangsbereich. Aber nicht nur der Name für die Midijobs ändert sich, sondern auch der Personenkreis der Midijobber wird wesentlich größer. Denn neben dem Namen ändert sich auch der Entgeltbereich für die Midijobber auf 1.300 Euro monatlich. Damit sind ziemlich weitreichende Änderungen im Lohnbüro ab Juli 2019 zu berücksichtigen.
Ab 1.7.2019 gibt es Änderungen bei den Midijobs und eine neue Midijobformel 2019. Zwar belieben die grundsätzlichen Regelungen im Midijobbereich unverändert. Dennoch verändert sich die bisherige Midijobformel ab 1. Juli 2019 und für alle Midijobber gilt dann die neue Midijobformel.
Die Gleitzone soll zum Einstiegsbereich ab dem 1.7.2019 werden. Das geht aus einem entsprechenden Gesetzentwurf hervor. Die Beitragsberechnung soll im Zuge der Umbenennung ebenfalls wie der Entgeltbereich und die Regelungen zur Rentenversicherung angepasst werden.