Neuer Faktor F 2021 – Berechnungsformel Midijobs 2021

Neuer Faktor F 2021 – Berechnungsformel Midijobs 2021

Faktor F 2021

Am 30.10.2020 ist im Bundesanzeiger der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung bekannt gegeben worden. Dieser steigt 2021 auf 1,3 Prozent. Durch die Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes ändert sich auch der Faktor „F“ und damit die Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme für Midijobber 2021.

Faktor „F“ 2021 (ehemals Gleitzonenfaktor)

Der Faktor F ermittelt sich aus dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Da ab 2021 der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung erneut um 0,2 Prozent auf 1,3 Prozent steigt, gilt für 2021 ein neuer Faktor „F“. Denn der Faktor F für die Berechnungsformel der Midijobber, resultiert letztlich aus den Sozialversicherungsbeitragssätzen des jeweiligen Jahres.

Der Faktor „F“ beträgt 2021 voraussichtlich 0,7509. Bislang ändert sich nur der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung, die weiteren Beitragssätze zur Sozialversicherung bleiben 2021 voraussichtlich unverändert.

Für die Berechnung des Faktors „F“ bildet ein Gesamtversicherungsbeitragssatz von 39,95 Prozent die Grundlage für das Jahr 2021 (Krankenversicherung: 14,6 Prozent; durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz KV 1,3 Prozent; Rentenversicherung 18,6 Prozent; Arbeitslosenversicherung 2,4 Prozent; Pflegeversicherung 3,05 Prozent).

 

Berechnungsformel im Übergangsbereich 2021 – Midijob-Formel 2021

Grundlage für die Beitragsberechnung bei Arbeitnehmern innerhalb des Übergangsbereichs (Midijobber) ist unter anderem die Höhe des Faktors „F“. Für das Jahr 2021 gilt demnach folgende vereinfachte Berechnungsformel zur Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahme 2021:

1,1318765 x Arbeitsentgelt – 171,4394118

 

Beispiel Faktor F:

Ein Midijobber verdient monatlich 1.000 Euro.

Beitragspflichtige Einnahme 2021:

1,1318765 x 1.000 Euro – 171,4394118 = 960,44 Euro

 

Beitragspflichtige Einnahme 2020:

1,130870588 x 1.000 Euro – 170,1317647 = 960,74 Euro

Zur Beitragsberechnung werden ab 2021 als beitragspflichtige Einnahme 960,43 Euro herangezogen. Also etwas weniger als noch im Jahr 2020.

Im Vergleich zum Vorjahr vermindert sich die beitragspflichtige Einnahme, so dass Midijobbern 2021 ein (etwas) höheres Nettoentgelt bleibt, wenn sich keine anderen Abzüge geändert haben (zum Beispiel der kassenindividuelle Zusatzbeitrag).

 

Praxis-Hinweis: Die Lohnsoftwareprodukte werden die Berechnungsformel für Midijobs 2021 in den Updates zum Jahreswechsel berücksichtigen, so dass Sie in der Lohnabrechnung automatisch mit der neuen Formel 2021 abrechnen.

 

 

Hinweis: Der Artikel wurde zuletzt am 17.1.2021 aktualisiert.

 

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