Archiv der Kategorie: Allgemein

Grenze der Lohnsteuerpauschalierung für Kurzfristige rückwirkend ab 1.1.2017 erhöht

Mit dem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG II) wird rückwirkend ab 1.1.2017 die Tagesgrenze für die Lohnsteuerpauschalierung bei kurzfristigen Aushilfen auf 72 € angehoben.

Die Anpassung dieser Tagesgrenze, die bislang 68 € täglich betrug, ist aufgrund der Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1.1.2017 auf 8,84 € nötig geworden.

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Berufsmäßigkeit bei kurzfristigen Beschäftigungen

Kurzfristige Beschäftigungen sind gerade in Spitzenauftragslagen sehr beliebt. Allerdings gibt es hierbei einiges zu beachten, insbesondere die Berufsmäßigkeit bei kurzfristigen Beschäftigungen sorgt immer wieder für Verwirrung in den Lohnbüros. Daher stelle ich Ihnen in diesem Artikel die wichtigsten Punkte zum Thema Berufsmäßigkeit bei kurzfristigen Beschäftigungen vor.

Im Zusammenhang mit kurzfristigen Beschäftigungen liegt Berufsmäßigkeit bei kurzfristigen Beschäftigungen vor, wenn diese Beschäftigung für den Arbeitnehmer von wirtschaftlicher Bedeutung ist. Hierbei müssen Sie aber keine wirtschaftliche Gesamtbetrachtung der persönlichen Verhältnisse, also der konkreten Einkommensverhältnisse, des Arbeitnehmers vornehmen. Vielmehr müssen Sie die Beschäftigungsverhältnisse prüfen.

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Müssen Minijobber Überstunden leisten?

Ob Minijobber Überstunden leisten müssen, ist nicht ganz eindeutig zu beantworten. Denn in vielen Arbeitsverträgen sind feste Arbeitszeiten vereinbart, so dass damit die Arbeitspflichten des Minijobbers erfüllt sind.

Demnach muss ein Minijobber im Grunde keine Überstunden leisten. Ausgenommen davon sind lediglich besondere Ausnahmefälle, wie beispielsweise Überschwemmungen, Brände oder andere Notsituationen im Betrieb. Dann muss auch ein Minijobber aufgrund seiner besonderen Treuepflicht dem Arbeitgeber gegenüber Überstunden leisten. Ansonsten gibt es aber keine grundsätzliche Pflicht für Minijobber Überstunden zu leisten.

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Berechnungsbeispiel zur Gleitzone 2017

In diesem Artikel stelle ich Ihnen ein Berechnungsbeispiel zur Gleitzone 2017 für die Lohnabrechnung eines Arbeitnehmers innerhalb der Gleitzone vor. Sie finden hier eine Schritt für Schritt Anleitung zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge in der Gleitzone 2017.

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Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht ist ein Muss

Der Großteil der Minijobber möchte brutto für netto arbeiten und legt daher einen Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht vor. Für Sie in der Lohnabrechnung bedeutet dies, dass der Minijobber keine eigenen Beiträge (Eigenanteile) zur Rentenversicherung zahlt. Er erhält somit grundsätzlich seinen Bruttolohn als Nettolohn ausgezahlt.

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Steuerfreie Wochenendzuschläge sind nur teilweise möglich

Zahlen Sie für die Arbeiten ihrer Minijobber am Wochenende steuerfreie Wochenendzuschläge, so ist Vorsicht geboten. Zwar besteht die Möglichkeit, dass Zuschläge an bestimmten Zeiten steuerfrei sind, doch generell steuerfreie Wochenendzuschläge gibt es (leider) nicht, um das Nettoentgelt der Minijobber zu erhöhen.

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Gefährlich: Einmalzahlungen und die Minijobgrenze

Einmalzahlungen und die Minijobgrenze können eine gefährliche Kombination sein. Denn ob Einmalzahlungen die Minijobgrenze gefährden, ist weder mit einem klarem ja oder nein zu beantworten. Denn es kommt darauf an. Handelt es sich um eine vertraglich zugesicherte Einmalzahlung, zum Beispiel im Arbeitsvertrag, dann muss diese Einmalzahlung bei der Ermittlung des regelmäßigen Entgelts des Minijobbers berücksichtigt werden.

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Ein Vergleich zwischen Minijob und Studentenjob

In vielen Betrieben werden auch Werkstudenten im Betriebsablauf eingesetzt. Hier stellt sich für den Betrieb und den Studenten oft die Frage, wie ein solches Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen ist. Welche Beschäftigungsart macht Sinn? Die Beschäftigung als Werkstudent im Studentenjob oder in einem Minijob?

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Fristlose Kündigung bei Arbeitszeitbetrug

Erwischen Sie als Arbeitgeber einen Mitarbeiter bei vorsätzlichen Tricksereien in der Buchführung oder der Arbeitszeitdokumentation (Arbeitszeitbetrug), dann kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor (Urteil vom LAG Rheinland-Pfalz; Urteil vom 18.8.2016; Az: 5 Sa 95/16).

In dem Streitfall war die Filialleiterin einer Spielothek unter anderem mit der Buchführung betraut. Sie hatte auch dafür zu sorgen, die Arbeitszeiten aller Mitarbeiter aufzuzeichnen und diese für die Lohnbuchhaltung an das Steuerbüro weiterzuleiten. Im Rahmen einer Stichprobenprüfung fiel dem Arbeitgeber auf, dass es Unstimmigkeiten bei den Stundenaufzeichnungen gab.

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