Archiv der Kategorie: Allgemein

Arbeitsvertrag: Passen Sie die Arbeitsverträge für Ihre neuen Minijobber an

Eine Gesetzesänderung, die eigentlich die Regelungen für AGBs betrifft, hat auch unmittelbare Auswirkungen auf einen Arbeitsvertrag. Es geht dabei um eine Erleichterung für Verbraucher. Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass das sogenannte Schriftformerfordernis ab 1.10.2016 zu entschärfen, sodass nun in vielen Fällen die einfache Textform bei Vertragsangelegenheiten genügt.

Das hat für viele Mustervorlagen für Arbeitsverträge, die bestimmt auch in Ihrem Betrieb zum Einsatz kommen, erhebliche Auswirkungen. Daher sollten Sie diese Musterarbeitsverträge unverzüglich aktualisieren, um nicht „unwirksame Klauseln“ zu vereinbaren.

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Mit einem Fahrtkostenzuschuss legal die 450-€-Grenze überschreiten

Mit einem Fahrtkostenzuschuss Minijobber beglücken? Sie kennen sicher auch das Problem, dass Sie manchem Minijobber gern ein höheres Entgelt zahlen würden, wenn Ihnen nicht die Minijobgrenze in Höhe von 450 € einen Strich durch die Rechnung machen würde. Deshalb ist es immer gut zu wissen, wie Sie Ihren Minijobbern und Aushilfen zusätzliche Zahlungen gewähren können, ohne dass die Hälfte Ihrer Zahlungen vom Staat kassiert wird. Die Lösung können hier pauschalversteuerte Lohnarten sein, wie beispielweise der pauschalversteuerte Fahrtkostenzuschuss.

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Das können Sie tun, wenn die Minijob-Zentrale dem Befreiungsantrag widerspricht

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Minijobbern entspricht dem Regelfall. Denn nur wenige Minijobber wollen von ihrem Lohn noch Eigenanteile an die Rentenversicherung zahlen. Der Befreiungsantrag ist schnell gestellt, aber was können Sie im Lohnbüro tun, wenn die Minijob-Zentrale dem Befreiungsantrag widerspricht. Dieser Artikel zeigt Ihnen Lösungsansätze, um die berühmte Kuh vom Eis zu bekommen.

Gründe für Widerspruch des Befreiungsantrags zur Rentenversicherung

Zunächst stellt sich die Frage, in welchen Fällen die Minijob-Zentrale einem Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht überhaupt widersprechen kann.

Hier gibt es folgende mögliche Fallkonstellationen:

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Keine Entgeltfortzahlung für neue Minijobber

Die ersten Arbeitstage bei Minijobber sind besonders wichtig. Denn hier entscheidet sich bereits, ob Sie den Minijobber im Betrieb gebrauchen können oder nicht. Leider gibt es bekanntlich unter den Minijobbern nicht nur „tolle Arbeitnehmer“, sondern leider auch oft genug faule Eier. Daher ist es besonders ärgerlich, wenn ein neuer Minijobber kurz nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einen gelben Schein bei Ihnen einreicht.

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Lohnabrechnung von Altersvollrentnern im Minijob

Fast jeder 8. Minijobber ist über 65 Jahre. Damit nehmen die Rentner einen großen Teil der knapp 6,7 Millionen Minijobber in Deutschland ein. Im Rahmen der Lohnabrechnung kommt es dabei immer wieder zu Fragen, wie die Altersvollrentner im Minijob zu behandeln sind und ob es Besonderheiten zu beachten gilt.

Die Antwort ist ein klares JA. Natürlich gibt es auch hier wieder einige Besonderheiten, die Sie im Lohnbüro kennen sollten. Aber ich kann Sie an dieser Stelle beruhigen, so schlimm wie es sich vielleicht anhört ist es nicht.

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So rechtfertigen Sie das Überschreiten der Minijobgrenze

In einem Minijob kann man regelmäßig bis zu 450 € im Monat verdienen, ohne dass die Minijobgrenze in Gefahr gerät. Doch was passiert, wenn die Minijobgrenze überschritten wird? Vor dieser Frage stehen viele Lohnbüros, wenn sie eine Stundenabrechnung eines Minijobbers erhalten und der Verdienst auf einmal die 450-€-Grenze überschreitet? Ich zeige Ihnen in diesem Artikel ein paar Möglichkeiten auf, wie Sie das Überschreiten der Minijobgrenze rechtfertigen können.

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Schüler im Minijob und das Jugendarbeitsschutzgesetz

Viele Jugendliche bessern sich durch einen Minijob ihr Taschengeld auf – sie sind Schüler im Minijob. Für die Betriebe gilt es aber bei der Beschäftigung von jugendlichen Minijobbern einige Besonderheiten zu beachten. Denn für Jugendliche gilt in Deutschland ein Jugendarbeitsschutzgesetz. Dieses stellt klare Regelungen für die Beschäftigung von jugendlichen Minijobbern auf, die Sie im Betrieb unbedingt einhalten müssen. Daher sollten Sie unbedingt diesen Artikel lesen und prüfen, ob die bei Ihnen beschäftigten jugendlichen Minijobber nach den Grundsätzen des Jugendarbeitsschutzgesetzes beschäftigt werden oder ob es Nachbesserungsbedarf in Ihrem Betrieb in punkto Jugendarbeitsschutz gibt.

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Insolvenzgeldumlage 2017 soll sinken

Aufgrund der guten Einnahmesituation und reichlich vorhandener Rücklagen, wird eine Absenkung der Insolvenzgeldumlage ab 2017 erwartet. Die Insolvenzgeldumlage 2017 soll ab 1.1.2017 von derzeit 0,12 % auf dann 0,09 % abgesenkt werden. Das entspricht für die Arbeitgeber einer Ersparnis von 30 Cent je 1.000-€-Lohnsumme. Allerdings bleibt noch abzuwarten, ob und wann diese Absenkung schwarz auf weiß vorgelegt wird. Hier ist mit einer Veröffentlichung erst im letzten Quartal des Jahres 2016 zu rechnen. (Anmerkung: Die Senkung der Insolvenzgeldumlage für 2017 ist mittlerweile beschlossene Sache; 28.1.2017)

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Arbeitszeitaufzeichnungen sind für Minijobber ein Muss

Die Aufzeichnung der Arbeitszeiten (Arbeitszeitaufzeichnungen) ist bei Minijobbern eine absolute Notwendigkeit. Viele Betriebe vernachlässigen aber genau diese Arbeitszeitaufzeichnungen sträflich bei ihren Minijobbern. Das führt in den durchgeführten Betriebsprüfungen der Sozialversicherungsträger regelmäßig zu Beanstandungen durch die Prüfer.

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Minijob-Zentrale verlängert Zahlung über SEB Bank

Der erste Blogbeitrag soll eigentlich zeigen, das sich der Autor in seinem Bereich richtig gut auskennt. Natürlich soll der Beitrag auch einen gewissen Umfang haben. Ich starte aus aktuellem Anlass aber etwas anders. Nämlich mit einer aktuellen Information der Minijob-Zentrale zu ihren Bankverbindungen.

Eigentlich sollte die Bankverbindung der SEB Bank zum 30.4.2016 abgeschaltet werden. Doch die Minijob-Zentrale hat heute bekanntgegeben, dass die Bankverbindung doch noch weitergenutzt werden kann. Nun soll am 30.6.2016 endgültig Schluss sein.

Das heißt für Sie im Lohnbüro, dass Sie ab 1.7.2016 Ihre Überweisungen an die Minijob-Zentrale nicht mehr an die SEB-Bank senden dürfen (IBAN: DE03360101111828141200).

 

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