Schlagwort-Archive: Überstunden

Urlaubsansprüche bei Elternzeit kürzen?

Immer wieder bekomme ich Fragen im Zusammenspiel von Elternzeit und Minijobs gestellt – insbesondere Urlaubsansprüche bei Elternzeit. Meist geht es darum, ob es möglich ist, während der Elternzeit einen Minijob auszuüben. Mehr dazu finden Sie in meinem Artikel dazu.

Eine andere häufige Frage aus der letzten Zeit: Ob Urlaubsansprüche bei Elternzeit gekürzt werden können und falls ja, wie das geht.

Urlaubsansprüche bei Elternzeit kürzen? weiterlesen

Beschäftigung von Ehegatten im Minijob

Die Beschäftigung von Ehegatten im Minijob ist Gang und Gäbe. Allerdings sollten Sie bei der Beschäftigung von Ehegatten im Minijob einige Besonderheiten beachten, damit Ihnen in einer Prüfung durch die Sozialversicherung oder die Lohnsteuer-Außenprüfer das „Beschäftigungsmodell“ nicht um die Ohren fliegt.

Neben der Arbeitsleistung bietet eine Beschäftigung von Ehegatten im Minijob aber auch einen schönen Steuervorteil. Denn die Lohnkosten – inklusive der Lohnnebenkosten – sind Betriebsausgaben. Das kann im Jahr bis zu 7.000 € ausmachen.

Beschäftigung von Ehegatten im Minijob weiterlesen

Jahresmeldungen für Minijobber jetzt erstellen

Die Jahresmeldungen für Minijobber müssen Sie bis spätestens Mitte Februar 2017 für Meldezeiträume bis 31.12. des Vorjahres versendet werden. In Ihren Lohnprogrammen werden daher die Jahresmeldungen für Minijobber und Ihre übrigen Arbeitnehmer regelmäßig mit der Januarabrechnung erstellt. Neben den Jahresmeldungen zur Sozialversicherung sind auch noch die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung zu erstellen und versenden.

Jahresmeldungen zur Sozialversicherung fristgerecht senden

Die Jahresmeldungen zur Sozialversicherung 2016 sind bis spätestens 15.2.2017 an die Minijob-Zentrale für Ihre Minijobber zu versenden. Die Jahresmeldungen für Minijobber müssen Sie für alle Minijobber erstellen, die über den Jahreswechsel hinaus bei Ihnen beschäftigt sind.

Jahresmeldungen für Minijobber jetzt erstellen weiterlesen

Achtung: Verspätete Lohnzahlung kann teuer werden

Zahlen Sie den Lohn pünktlich, denn eine verspätete Lohnzahlung kann Sie als Arbeitgeber teuer zu stehen kommen. Zahlen Sie den Lohn verspätet, kann auch ein Minijobber von Ihnen Schadenersatz verlangen.

Achtung: Verspätete Lohnzahlung kann teuer werden weiterlesen

So ermitteln Sie den Urlaubsanspruch von Minijobbern

Der Urlaubsanspruch von Minijobbern ist oft ein Thema. Bei der Beschäftigung von Minijobbern taucht immer wieder die Frage auf, ob Minijobber überhaupt einen Urlaubsanspruch haben und wenn ja wie hoch dieser Urlaubsanspruch ist. Die Frage nach dem grundsätzlichen Urlaubsanspruch von Minijobbern lässt sich mit einem klaren JA beantworten. Ihre Minijobber gelten nämlich arbeitsrechtlich als (Teilzeit)Arbeitnehmer und haben daher im Grunde dieselben Ansprüche wie Ihre vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter. Damit ist der grundsätzliche Urlaubsanspruch von Minijobbern geklärt.

So ermitteln Sie den Urlaubsanspruch von Minijobbern weiterlesen

Wie soll das Lohnbüro das von einer Mehrfachbeschäftigung wissen? (Teil 3)

Neben der komplizieren versicherungsrechtlichen Beurteilung einer Mehrfachbeschäftigung gibt es für Sie im Lohnbüro jedoch noch ein anderes – wahrscheinlich sogar – wesentlich größeres Hindernis. Die Frage nach der Entgelthöhe im anderen Job des Mehrfachbeschäftigten ist für die Beurteilung nötig. Ohne das Fremdentgelt aus der anderen Beschäftigung ist Ihnen im Lohnbüro keine seriöse Beurteilung möglich. Doch wie sollen Sie an diese Daten kommen? Und ebenfalls entscheidend, wie erfahren Sie überhaupt von weiteren Jobs Ihres Arbeitnehmers?

Wie soll das Lohnbüro das von einer Mehrfachbeschäftigung wissen? (Teil 3) weiterlesen

Hauptjob neben dem Minijob – Mehrfachbeschäftigte Minijobber

Nachdem es im ersten Teil der Miniserie zu den mehrfachbeschäftigten Minijobbern um mehrere parallel ausgeübte Minijobs ging, handelt der zweite Teil der Serie von Arbeitnehmern mit einem Hauptjob neben dem Minijob. Also die neben dem Hauptjob noch einen oder weitere Minijobs als Nebenjob ausüben.

Konkret geht es hier um die folgende Konstellation: Ein Arbeitnehmer übt ein oder mehrere Minijobs neben einer (versicherungspflichtigen) Hauptbeschäftigung aus. Das bedeutet, der Minijobber arbeitet (hauptsächlich) in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis (Hauptjob) und der Minijob ist eine Nebenbeschäftigung. Übt er neben seinem Hauptjob nur einen Nebenjob im Minijob aus, so können Sie diesen (einen) Nebenjob als „normalen“ Minijob abrechnen. Eine Zusammenrechnung mit der Hauptbeschäftigung ist bei einem Minijob (nebenher) nicht vorzunehmen.

Hauptjob neben dem Minijob – Mehrfachbeschäftigte Minijobber weiterlesen

Das können Sie tun, wenn bei Kurzerkrankungen das ärztliche Attest fehlt (Teil 2)

Wenn ein Arbeitnehmer sich zwar krankgemeldet hat und auch einen oder mehrere Tage der Arbeit ferngeblieben ist, ohne dass er einen gelben Schein vorlegt, sollten Sie handeln, wenn Ihre Nachfrage nach dem ärztlichen Attest für die Krankheitstage nicht auf Ihrem Tisch landet. Es gibt nämlich ein gutes Mittel gegen diese Art der Vergesslichkeit.

Das können Sie tun, wenn bei Kurzerkrankungen das ärztliche Attest fehlt (Teil 2) weiterlesen

Häufige Kurzerkrankungen rechtfertigen keine krankheitsbedingte Kündigung

Herbstzeit ist oft auch Erkältungszeit. Wenn Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung zu Hause bleiben müssen, ist dies für den Betrieb immer ein Problem. Denn der fehlende Arbeitnehmer muss ersetzt werden, Termine müssen koordiniert werden und so mancher Arbeitsgang stockt, da andere Kollegen eventuell wichtige Arbeiten des erkrankten Kollegen übernehmen müssen. Ärgerlich ist es, wenn sich die Kurzerkrankungen einiger Arbeitnehmer häufen.

Häufige Kurzerkrankungen rechtfertigen keine krankheitsbedingte Kündigung weiterlesen

Überstundenzuschläge bei Minijobbern richtig umsetzen

Haben Sie Minijobber (Teilzeitbeschäftigte) in Ihrem Betrieb, stellt sich oft die Frage, wie diese bei zusätzlichen Zahlungen, wie Zuschläge, in der Lohnabrechnung zu behandeln sind. Das Gesetz sieht dabei vor, dass Teilzeitbeschäftigte (das sind ja schließlich Ihre Minijobber) wegen der Teilzeitarbeit grundsätzlich nicht schlechter behandelt werden dürfen als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte. Doch wie kann diese Forderung für Überstundenzuschläge bei Minijobbern konkret umgesetzt werden?

Grundsätzliches zu Überstundenzuschläge bei Minijobbern

Zunächst stellen sich vielleicht viele die Frage, ob Überstundenzuschläge überhaupt gezahlt werden müssen. Im Grunde sind Überstundenzuschläge nicht notwendigerweise zu zahlen. Es genügt daher, wenn für Überstunden der normale Stundenlohn gezahlt oder ein entsprechender Freizeitausgleich gewährt wird.

Überstundenzuschläge bei Minijobbern richtig umsetzen weiterlesen