Schlagwort-Archive: Überstunden

5 häufige Fragen: Kurzfristige Aushilfen und Steuern

In diesem Artikel finden Sie 5 häufige Fragen zu kurzfristige Aushilfen und Steuern. Kurzfristige Aushilfen finden sich mittlerweile in fast allen Branchen wieder, da sie sozialversicherungsfrei eingesetzt werden können. Das hat den großen Vorteil, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die teuren Sozialversicherungsbeiträge sparen können. Schließlich macht dies bei den Arbeitgebern knapp und bei den Arbeitnehmern oft mehr als 20 % des Bruttolohns aus. Doch wie sieht es mit den Steuern für kurzfristige Aushilfen aus?

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Die 5 häufigsten Fehler bei Arbeitszeitaufzeichnungen der Minijobber

Vermeiden Sie diese Fehler bei Arbeitszeitaufzeichnungen der Minijobber und Sie können entspannt die nächsten Betriebsprüfungen abwarten. Die Arbeitszeiten bei Minijobbern und kurzfristigen Aushilfen aufzuzeichnen ist ein absolutes Muss. Keine Arbeitszeitaufzeichnungen vorweisen zu können bedeuten in aller Regel Bußgelder für den Betrieb und auf diese Nachzahlungen möchten Sie sicher verzichten.

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Mehrarbeit von Minijobbern und Überschreiten der Minijobgrenze

Bei Mehrarbeit von Minijobbern haben viele Betriebe Angst, weil ein Überschreiten der Minijobgrenze droht. Doch gewusst wie, geht auch ein Überschreiten der Minijobgrenze. Allerdings sollten Sie dabei einige Spielregeln kennen und ganz genau beachten.

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Feiertagszuschläge und Minijob – so berechnen Sie die Zuschläge

Die Frage ob Feiertagszuschläge und Minijob zu zahlen sind, ist vielfach keine Frage mehr in den Betrieben. Auch im Minijob werden Feiertagszuschläge gezahlt. Dies ist in vielen Branchen mittlerweile üblich und in Anbetracht der Gleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitkräften in vielen Fällen auch nachvollziehbar.

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Ferienjobber und Urlaub

Ferienjobber und Urlaub – das ist immer wieder ein Thema. Besteht ein Urlaubsanspruch für Ihre Ferienjobber? Diese Frage taucht regelmäßig in den Sommermonaten in den Lohnbüros auf. Die Antwort ist ja, wenn das Arbeitsverhältnis einen vollen Monat bestanden hat. Das bedeutet für Sie in der Lohnabrechnung, dass diese Urlaubsansprüche auch gewährt werden müssen.

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Überstunden bei Minijobbern – geht das?

Ob Überstunden bei Minijobbern zulässig sind, ist eine häufige Frage. Die Antwort ist ein klares ja, aber…

Natürlich können Sie auch von Ihren Minijobbern Überstunden abverlangen, wenn dies nötig ist. Allerdings sollten Sie natürlich darauf achten, dass dadurch die 450-€-Grenze nicht überschritten wird.

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Rentner im Minijob

Rentner im Minijob sind unter den gleichen Gesichtspunkten zu behandeln wie Ihre übrigen Minijobber auch. Allerdings gibt es bei Rentnern im Minijob einige Besonderheiten zu beachten, die Sie im Lohnbüro unbedingt kennen müssen.

Rentner im Minijob sind gute Mitarbeiter. In aller Regel verfügen die Rentner über ein immenses Maß an Erfahrung und wissen wie sie Dinge am Laufen halten.

Daneben gibt es aber noch einen weiteren unschätzbaren Vorteil von Rentnern im Minijob: Sie haben oft unendlich viel Zeit und können nahezu alle Dienste zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten übernehmen.

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Feiertagszuschlag am 1. Mai auch für Minijobber

Den Feiertagszuschlag am 1. Mai können Sie auch für Minijobber zahlen. Für Arbeiten am 1. Mai – dem Tag der Arbeit – können Sie einen Feiertagszuschlag von bis zu 150 % steuer- und beitragsfrei auszahlen. Damit können Sie den Stundenlohn Ihrer Minijobber verdoppeln, ohne dass dafür Extra-Beiträge fällig werden.

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Müssen Minijobber Überstunden leisten?

Ob Minijobber Überstunden leisten müssen, ist nicht ganz eindeutig zu beantworten. Denn in vielen Arbeitsverträgen sind feste Arbeitszeiten vereinbart, so dass damit die Arbeitspflichten des Minijobbers erfüllt sind.

Demnach muss ein Minijobber im Grunde keine Überstunden leisten. Ausgenommen davon sind lediglich besondere Ausnahmefälle, wie beispielsweise Überschwemmungen, Brände oder andere Notsituationen im Betrieb. Dann muss auch ein Minijobber aufgrund seiner besonderen Treuepflicht dem Arbeitgeber gegenüber Überstunden leisten. Ansonsten gibt es aber keine grundsätzliche Pflicht für Minijobber Überstunden zu leisten.

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Steuerfreie Wochenendzuschläge sind nur teilweise möglich

Zahlen Sie für die Arbeiten ihrer Minijobber am Wochenende steuerfreie Wochenendzuschläge, so ist Vorsicht geboten. Zwar besteht die Möglichkeit, dass Zuschläge an bestimmten Zeiten steuerfrei sind, doch generell steuerfreie Wochenendzuschläge gibt es (leider) nicht, um das Nettoentgelt der Minijobber zu erhöhen.

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