Schlagwort-Archive: SFN-Zuschlag

SFN-Zuschläge bei Krankheit im Minijob

Minijobber erhalten auch SFN-Zuschläge (Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge), wenn sie zu den begünstigten Zeiten arbeiten. Vorausgesetzt natürlich, dass im Betrieb diese SFN-Zuschläge auch gezahlt werden. Grundsätzlich sind diese SFN-Zuschläge in bestimmten Grenzen steuerfrei, wenn sie für die tatsächliche Arbeitsleistung gezahlt werden.

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Entgeltfortzahlung für kurzfristige Aushilfen

Natürlich ist bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung für kurzfristige Aushilfen zu leisten. Auch wenn viele Betriebe davon ausgehen, dass kurzfristige Aushilfen keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erhalten, so sieht das Gesetz jedoch eindeutige die Entgeltfortzahlung für kurzfristige Aushilfsbeschäftigungen vor.

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Beiträge bei Minijob im Privathaushalt

Beim Minijob im Privathaushalt sind die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung günstiger als bei Minijobbern, die in einem gewerblichen Betrieb beschäftigt sind. Die günstigeren Sozialbeiträge sollen ein Anreiz für die Privathaushalte sein, die Haushaltshilfen regulär und nicht „schwarz“ zu beschäftigen.

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Maifeiertag 2019 – Zuschläge am Feiertag

Der Maifeiertag 2019 – auch Tag der Arbeit – wartet in der Lohnabrechnung mit besonders hohen steuerfreien Zuschlägen auf, wenn ein Arbeitnehmer am Maifeiertag beruflich tätig wird.

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Wenn Zuschläge im Minijob den Status gefährden – tatsächliche Arbeitsleistung – Teil 1

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit können sich auf den Minijobberstatus auswirken. Unter bestimmten Umständen sind diese Zuschläge sozialversicherungspflichtig und zählen dann zum regelmäßigen Entgelt. Somit gefährden die Zuschläge im Minijob den Status und aus einem Minijob kann ein versicherungspflichtiger Job werden.

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Die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen richtet sich nach der Höhe des ausgefallenen Entgelts. Das heißt, der Arbeitnehmer ist so zu stellen als hätte er gearbeitet. Dies gilt natürlich auch für Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen, wenn die Arbeit aufgrund eines Feiertages ausfällt.

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Entgeltfortzahlung an Feiertagen auch für Minijobber

Fällt die Arbeit aufgrund eines Feiertags aus, so erhalten auch Minijobber Entgeltfortzahlung an Feiertagen. Der Betrieb ist nämlich verpflichtet, sämtlichen Arbeitnehmern für Arbeitszeit, die wegen eines Feiertags ausfällt das Entgelt fortzuzahlen.

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Mindestlohn 2019 steigt auf 9,19 Euro

Bereits im Sommer 2018 hat die Mindestlohnkommission festgelegt, dass der Mindestlohn 2019 steigt. Die Mindestlohn-Kommission hat sich aber diesmal sogar zu einem zweistufigen Anstieg des Mindestlohns entschieden. So legte die Kommission auch gleich den Mindestlohn für 2020 mit fest.

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Saisonarbeitnehmer beschäftigen

Wenn Sie Saisonarbeitnehmer beschäftigen, gelten grundsätzlich die gleichen versicherungsrechtlichen Bedingungen, wie für alle anderen Arbeitnehmer auch. Eine Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer kann wie jede andere Beschäftigung zu einer Versicherungspflicht in den einzelnen Sozialversicherungszweigen führen. Das gilt übrigens auch für die Unfallversicherung, hier gibt es keine Besonderheiten.

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Minijobs – das sind die Ausnahmen

Minijobs – das sind die Ausnahmen. Grundsätzlich gilt für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, dass sie voll sozialversicherungspflichtig sind. Eine Ausnahme gilt hingegen, wenn es sich um einen Minijob handelt. Sind die Voraussetzung eines Minijobs erfüllt, so handelt es sich um ein grundsätzlich versicherungsfreies Beschäftigungsverhältnis – Ausnahme Rentenversicherung, hier gilt Rentenversicherungspflicht, es gibt aber eine Befreiungsmöglichkeit.

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