Schlagwort-Archive: SFN-Zuschlag

Grundlohnberechnung für SFN-Zuschläge

Die Grundlohnberechnung für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge ist oft ein kompliziertes Terrain für das Lohnbüro. Gerade bei Minijobbern stellt sich daher oft die Frage, welche Lohnarten sind bei der Grundberechnung zu berücksichtigen – und natürlich welche nicht.

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Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht ist ein Muss

Der Großteil der Minijobber möchte brutto für netto arbeiten und legt daher einen Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht vor. Für Sie in der Lohnabrechnung bedeutet dies, dass der Minijobber keine eigenen Beiträge (Eigenanteile) zur Rentenversicherung zahlt. Er erhält somit grundsätzlich seinen Bruttolohn als Nettolohn ausgezahlt.

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Elektronischer Lohnnachweis muss auch Ihre Minijobber enthalten

Für 2016 muss erstmalig ein elektronischer Lohnnachweis zur Unfallversicherung versendet werden. In diesem neuen elektronischen Lohnnachweis an die Unfallversicherung sind auch die Entgelte und Arbeitsstunden Ihrer Minijobber und kurzfristigen Aushilfen zu melden.

Elektronischer Lohnnachweis noch kein Ersatz für Papier-Lohnnachweis

Nachdem seit mehreren Jahren erfolglos versucht wurde einen elektronischen Lohnnachweis zu konzipieren, der auch tatsächlich von der Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) verarbeitet werden kann, ist seit 1.1.2017 ein neues elektronisches Lohnnachweisverfahren in Kraft.

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Feiertagszuschläge für Minijobber berechnen

Ob und in welcher Höhe Feiertagszuschläge für Minijobber zu zahlen sind, werde ich immer wieder gefragt. Daher soll es in diesem Blogeintrag um das Thema Feiertagszuschläge für Minijobbern gehen. Wie werden die Feiertagszuschläge berechnet und worauf müssen Sie in der Lohnabrechnung achten.

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Überstundenzuschläge bei Minijobbern richtig umsetzen

Haben Sie Minijobber (Teilzeitbeschäftigte) in Ihrem Betrieb, stellt sich oft die Frage, wie diese bei zusätzlichen Zahlungen, wie Zuschläge, in der Lohnabrechnung zu behandeln sind. Das Gesetz sieht dabei vor, dass Teilzeitbeschäftigte (das sind ja schließlich Ihre Minijobber) wegen der Teilzeitarbeit grundsätzlich nicht schlechter behandelt werden dürfen als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte. Doch wie kann diese Forderung für Überstundenzuschläge bei Minijobbern konkret umgesetzt werden?

Grundsätzliches zu Überstundenzuschläge bei Minijobbern

Zunächst stellen sich vielleicht viele die Frage, ob Überstundenzuschläge überhaupt gezahlt werden müssen. Im Grunde sind Überstundenzuschläge nicht notwendigerweise zu zahlen. Es genügt daher, wenn für Überstunden der normale Stundenlohn gezahlt oder ein entsprechender Freizeitausgleich gewährt wird.

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So schützen Sie sich vor Phantomlohn bei Minijobs

Der Phantomlohn ist immer wieder ein Thema bei Betriebsprüfungen durch die Sozialversicherung. Denn anders als im Steuerrecht gilt in der Sozialversicherung das Entstehungsprinzip für die Beitragspflicht. Genau diese Sichtweise sorgt bei den Betrieben regelmäßig für Probleme bei den Betriebsprüfungen. Denn nur durch dieses Entstehungsprinzip kommt es in der Sozialversicherung überhaupt zu dem Problem des Phantomlohns und damit leider auch oft zu empfindlichen Nachzahlungen bei Betriebsprüfungen.

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