Weihnachtsgeld und Minijob schließen sich nicht aus. Allerdings sollten Sie in der Lohnabrechnung die Besonderheiten von Einmalzahlungen und die damit zusammenhängenden Auswirkungen für die versicherungsrechtliche Beurteilung der Minijobber kennen.
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Bei Minijobs sind Arbeitszeiten aufzuzeichnen
Bei Minijobs sind Arbeitszeiten aufzuzeichnen. Das steht letztlich eindeutig im Mindestlohngesetz. Aber auch in den Geringfügigkeitsrichtlinien wird darauf hingewiesen, dass Arbeitszeitaufzeichnungen zu den Entgeltunterlagen gehören. Daher gilt die Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten bei Ihren Minijobbern.
Vorteile eines Minijobs
Immer wieder wird mir die Frage gestellt was die Vorteile eines Minijobs sind. Aus Arbeitnehmersicht ist das schlagende Argument sicher, dass Brutto für Netto gearbeitet wird. Aber haben Minijobber auch Vorteile für den Arbeitgeber?
Pflegemindestlohn 2019 steigt erneut
Der Pflegemindestlohn 2019 steigt für Pflegekräfte in den alten und neuen Ländern. Ab 1.1.2019 gilt damit auch für Minijobber in Pflegebetrieben der neue Pflegemindestlohn 2019.
Mindestlohn 2019 steigt auf 9,19 Euro
Bereits im Sommer 2018 hat die Mindestlohnkommission festgelegt, dass der Mindestlohn 2019 steigt. Die Mindestlohn-Kommission hat sich aber diesmal sogar zu einem zweistufigen Anstieg des Mindestlohns entschieden. So legte die Kommission auch gleich den Mindestlohn für 2020 mit fest.
Das ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung
Ein Minijobber übt formal betrachtet eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus. So heißt es jedenfalls im dazugehörigen Gesetzestext des Sozialgesetzbuch IV.
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Meldungen bei Minijobs
Meldungen bei Minijobs fallen genauso an wie bei Ihren anderen Arbeitnehmern auch. Das heißt, dem Lohnbüro obliegen dieselben Meldepflichten bei Minijobbern wie bei den Vollzeitbeschäftigten.
Fahrtkostenzuschuss: Keine pauschale Lohnsteuer bei Gehaltsumwandlung
Für einen Fahrtkostenzuschuss darf keine pauschale Lohnsteuer erhoben werden, wenn es sich um eine Gehaltsumwandlung handelt. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf in einem Urteil entschieden.
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Minijobs und 450 € im Monat – oder geht mehr?
Minijobs und 450 € im Monat bilden bereits seit mehreren Jahren ein untrennbares Gespann. Es gilt nämlich die Regelung, dass nur ein Minijob vorliegt, wenn das regelmäßige Entgelt nicht mehr als 450 € im Monat beträgt. Darf es aber wirklich nicht mehr sein?
Arbeitszeitreduzierung auf Minijob und Urlaubsanspruch
Reduziert ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit, so verändert sich oft auch der Urlaubsanspruch. Konkret: Die Anzahl der Urlaubstage. Hierbei sind gerade bei einer Arbeitszeitreduzierung von einer Vollzeitstelle auf einen Minijob einige versicherungsrechtliche Gegebenheiten zu beachten. So stellt sich die Frage, ob die Resturlaubsansprüche die Minijobgrenze gefährden können.