Schlagwort-Archive: Minijobs

Steuerentlastungsgesetz 2022 und Minijobs

Das Steuerentlastungsgesetz 2022 ist auf den Weg gebracht und tritt kurzfristig in Kraft. Aus Sicht der zahlreichen Minijobber ist es eine Enttäuschung, da die Minijobber von den Steuerentlastungen nicht profitieren. „Update: Minijobber, die nach 2 % Pauschsteuer abgerechnet werden, erhalten auch die Energiepreispauschale.“

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Arbeitszeitaufzeichnungen für Minijobber

Die Aufzeichnung der Arbeitszeiten ist für Minijobbern zwingend vorgeschrieben. Viele Betriebe vernachlässigen aber genau diese Arbeitszeitaufzeichnungen bei ihren Minijobbern. Das führt in den durchgeführten Betriebsprüfungen der Sozialversicherungsträger regelmäßig zu Beanstandungen durch die Prüfer und im Extremfall zu Bußgeldern.

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Arbeitgeberbelastung 2020 bei Minijobs

Der Jahreswechsel in der Lohnabrechnung ist häufig mit weiteren Belastungen oder manchmal auch Entlastungen verbunden. So schauen viele Arbeitgeber zum Jahreswechsel bei den Rechenwerten und Berechnungssätzen ganz genau hin. Denn oft wird durch kleine Anpassungen die Arbeitgeberbelastung deutlich erhöht. Doch was gilt zum neuen Jahr 2020?

 

Arbeitgeberbelastung 2020 bei Minijobs unverändert

Die Arbeitgeberbelastung für Minijobber bleibt 2020 unverändert zum Vorjahr. Zwar sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung 2020 und der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung steigt. Auswirkungen auf die Arbeitgeberbelastung bei Minijobbern hat dies jedoch alles nicht. Die pauschalen Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung (13 Prozent) und Rentenversicherung (15 Prozent) bleiben unverändert zum Jahr 2019.

Auch der Pauschsteuersatz (2 Prozent Pauschsteuer) bleibt unverändert, so dass die Kosten für Ihre Minijobber auf dem Papier zunächst unverändert bleiben.

Die Insolvenzgeldumlage verbleibt ebenfalls bei dem Prozentsatz des Vorjahres, so dass es keine zusätzliche Belastung für die Betriebe ab 2020 seitens der Beitragssätze gibt.

Beispiel:

Ein Minijobber verdient monatlich 450 Euro.

Arbeitgeberbelastung:

Krankenversicherung: 13 % x 450 EUR     = 58,50 EUR

Rentenversicherung: 15 % x 450 EUR       = 67,50 EUR

Pauschsteuer: 2 % x 450 EUR                     = 9,00 EUR

Insolvenzgeldumlage: 0,06 % x 450 EUR = 0,27 EUR

Gesamt:                                                            135,27 EUR

Anmerkung: Die Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitragssatzes hat für Minijobber keine Auswirkungen, da keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge anfallen.

 

Minijob-Umlagebeiträge 2020 unverändert

Für viele Betriebe fallen die Umlagebeiträge U1 und U2 als zusätzliche Arbeitgeberbelastung noch an. Hier hängt die Beitragshöhe (und Erstattungshöhe) stets von der zuständigen Krankenkasse bzw. der Minijob-Zentrale für Minijobber ab.

Nach aktuellem Stand ändern sich die Umlagesätze der Minijob-Zentrale 2020 nicht. Es bleibt bei den moderaten Umlagesätzen von 0,9 Prozent (U1 bei 80 Prozent Erstattung) und 0,19 Prozent (U2 – 100 Prozent Erstattung).

Fortsetzung des Beispiels:

U1-Umlagebelastung: 0,9 % x 450 EUR    = 4,05 EUR

U2-Umlagebelastung: 0,19 % x 450 EUR = 0,86 EUR

 Update: Ab 1.10.2020 erhöht die Minijob-Zentrale die Umlagebeiträge.

 

Keine Beitragserhöhung, dennoch höhere Arbeitgeberkosten

Zwar werden die Kosten für die Betriebe auf dem Papier nicht höher. Dennoch verteuern sich für die Betriebe die Arbeitskosten ab 2020. Durch die Erhöhung des Mindestlohns kommt es bei einigen Minijobbern zu einer Lohnerhöhung und damit zusätzlich zu einer Erhöhung der Lohnnebenkosten.

Infos zum Mindestlohn 2020.

Keine neue Minijobgrenze 2020

Entgegen der Ansicht vieler Arbeitgeber und Verbände scheint es aus Sicht der Politik keinen Anlasse für eine Erhöhung der Minijobgrenze ab 2020 zu geben. Bislang ist kein Gesetzentwurf eingebracht worden, der eine Erhöhung der Minijobgrenze 2020 vorsieht. Trotz gegenteiliger Ankündigungen des Wirtschaftsministers in einem Eckpunktepapier wird die Minijobgrenze 2020 aller Voraussicht nach nicht steigen und unverändert bei 450 Euro im Monat verbleiben.

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Minijob und Steuer: Ist die Pauschsteuer Pflicht?

Bei der Frage nach Minijob und Steuer fällt fast immer der Satz, dass es dort eine Pauschale von 2 Prozent gibt. Ob die Pauschsteuer im Minijob jedoch immer der Königsweg ist, sollte im Einzelfall geprüft werden. Denn oft ist die Pauschsteuer nicht die günstigste Variante für den Minijobber und den Betrieb.

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Senkung U2-Umlage für Minijobber ab 1.6.2019

Die Minijob-Zentrale hat bekanntgegeben, dass die U2-Umlage für Minijobber ab 1.6.2019 auf 0,19 Prozent sinkt. Es bleibt dabei natürlich bei der Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft in Höhe von 100 Prozent.

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Weitere Beschäftigungen bei Minijobbern ausschließen

Weitere Beschäftigungen bei Minijobbern sind auf den aktuellen Minijob bei Ihnen oftmals anzurechnen. Leider wird diese Prüfpflicht des Arbeitgebers in vielen Unternehmen nicht so richtig ernst genommen. Schließlich handelt es sich ja nur um Minijobber. Dennoch sollten Sie bei der Einstellung eines Minijobbers unbedingt darauf achten, ob weitere Beschäftigungen bei Minijobbern zu berücksichtigen sind.

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Wenn Zuschläge im Minijob den Status gefährden – Grundlohnhöhe – Teil 2

Die SFN-Zuschläge im Minijob können in bestimmten Fällen (teilweise9 beitragspflichtig zur Sozialversicherung sein. Auch wenn diese Fälle in aller Regel echte Ausnahmen sind, sollte jeder Lohnabrechner wissen, wann Zuschläge im Minijob den Status gefährden.

Steuerfreie SFN-Zuschläge sind nicht immer sozialversicherungsfrei. Die Höhe des Grundlohns spielt hierbei nämlich eine wichtige Rolle. Der Grundlohn ist nämlich nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen in der Steuer und auch in der Sozialversicherung steuerfrei bzw. beitragsfrei.

Übersteigt der Grundlohn diese Werte, so ist der Zuschlag auf den übersteigenden Teil nicht mehr beitragsfrei, sondern beitragspflichtig. Dies kann wiederum zu einem Überschreiten der Minijobgrenze führen

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