Folgt Minijob auf Minijob eines Arbeitnehmers bei demselben Arbeitgeber, so stellt sich im Lohnbüro oft die Frage, wie mit diesen Minijobabfolgen umzugehen ist. Handelt es sich um eine neue Beschäftigung oder wird das alte Beschäftigungsverhältnis einfach nur fortgesetzt. Grundsätzlich gilt, dass ein neues Beschäftigungsverhältnis nach einer mindestens zweimonatigen Unterbrechung vorliegt.
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Das regelmäßige Entgelt bei Minijobbern mit Stundenlohn ermitteln
Wenn es um das regelmäßige Entgelt bei Minijobbern geht, wird oft leider nicht ganz genau beurteilt. Das kann aber in einer Betriebsprüfung zur bösen Falle werden. Daher dokumentieren Sie, wie Sie das regelmäßige Entgelt bei Minijobbern ermitteln.
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Überstunden im Minijob – Arbeitszeit aufzeichnen
Überstunden im Minijob gibt es natürlich immer wieder. Gerade Minijobber werden gern flexibel eingesetzt, um Arbeitsengpässe abzufangen. Da diese Engpässe in der betrieblichen Praxis nur bedingt planbar sind. Kommt es auch zu Überstunden im Minijob. Diese Überstunden müssen Sie dann natürlich auch aufzeichnen.
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Nebentätigkeit im Minijob kann untersagt werden
Eine Nebentätigkeit des Arbeitnehmers ist grundsätzlich zulässig. Somit kann der Neben-Minijob, den einige Ihrer Minijobber nebenberuflich ausüben, grundsätzlich nicht durch den Hauptarbeitgeber untersagt werden. Allerdings kann der Arbeitgeber eine Unterlassung verlangen, wenn die berechtigten Interessen des (Haupt)Arbeitgebers beeinträchtigt werden.
Jobticket für Minijobber steuerfrei möglich
Ab 2019 ist das Jobticket für Minijobber wieder steuerfrei als Lohnextra möglich. Als Jobticket werden die Fahrtkarten für den öffentlichen Nahverkehr bezeichnet, die der Arbeitgeber ganz oder teilweise für den Arbeitnehmer übernimmt. Dank einer aktuellen Steueränderung können diese Jobtickets nun wieder steuerfrei – auch an Minijobber – gezahlt werden.
Überschreiten der Minijobgrenze dreimal möglich
Grundsätzlich sind Minijobs versicherungsfrei, wenn das regelmäßige Entgelt die Minijobgrenze von 450 Euro nicht überschreitet. Ein Überschreiten der Minijobgrenze ist jedoch bis zu dreimal möglich, ohne dass der Minijobstatus verloren geht.
Minijob 2019 – Berechnungsbeispiel
Im Minijob 2019 bleibt in der Lohnabrechnung fast alles unverändert. Es gibt bei den Minijobber für das Jahr 2019 keine Änderungen, so dass sich die Lohnabrechnung und die damit verbundenen Steuer- und Beitragsberechnungen im Grunde im Vergleich zum Jahr 2018 nicht ändern.
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Arbeitgeberbelastung für Minijobber 2019
Die Arbeitgeberbelastung für Minijobber bleibt 2019 unverändert im Vergleich zu 2018. Das dürfte die Arbeitgeber freuen, denn für die versicherungspflichtigen Arbeitnehmer steigen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Die Arbeitgeberbelastung für Minijobber 2019 liegt unverändert bei maximal 31,2 Prozent.
Die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen
Die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen richtet sich nach der Höhe des ausgefallenen Entgelts. Das heißt, der Arbeitnehmer ist so zu stellen als hätte er gearbeitet. Dies gilt natürlich auch für Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen, wenn die Arbeit aufgrund eines Feiertages ausfällt.
Entgeltfortzahlung an Feiertagen auch für Minijobber
Fällt die Arbeit aufgrund eines Feiertags aus, so erhalten auch Minijobber Entgeltfortzahlung an Feiertagen. Der Betrieb ist nämlich verpflichtet, sämtlichen Arbeitnehmern für Arbeitszeit, die wegen eines Feiertags ausfällt das Entgelt fortzuzahlen.
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