Im Januar eines Kalenderjahres werden regelmäßig die Jahresmeldungen zur Sozialversicherung für die Minijobber von den Lohnsoftwareprogrammen erstellt. Das gilt auch im Januar 2023. Denn dann werden die Jahresmeldungen 2022 bereitgestellt. Die Jahresmeldungen 2022 weisen bei den Minijobs ein paar Besonderheiten aufgrund der geänderten Minijobgrenze auf, dies Sie kennen sollten.
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Sozialversicherungsmeldungen für kurzfristige Aushilfen
Auch für kurzfristige Aushilfen sind Sozialversicherungsmeldungen zu erstatten. Denn auch für die kurzfristigen Aushilfen gelten im Grunde dieselben Meldespielregel wie für die übrigen Arbeitnehmer. Jedenfalls fast – denn es sind auch ein paar Besonderheiten zu beachten.
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Minijobs – Jahresabschlussarbeiten
Bei der Lohnabrechnung von Minijobbern stellen sich bei vielen Betrieben regelmäßig zum Jahresende Fragen, welche Arbeiten zum Jahresabschluss speziell für die Minijobber anfallen. Grund genug sich den Jahresabschlussarbeiten bei Minijobs näher zu widmen.
Weihnachtsgeld und Minijob kann zum Problem werden
Weihnachtsgeld und Minijob schließen sich nicht aus. Allerdings sollten Sie in der Lohnabrechnung die Besonderheiten von Einmalzahlungen und die damit zusammenhängenden Auswirkungen für die versicherungsrechtliche Beurteilung der Minijobber kennen.
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Meldungen bei Minijobs
Meldungen bei Minijobs fallen genauso an wie bei Ihren anderen Arbeitnehmern auch. Das heißt, dem Lohnbüro obliegen dieselben Meldepflichten bei Minijobbern wie bei den Vollzeitbeschäftigten.
Wichtige Punkte bei Jahresmeldungen für Minijobber
Die Jahresmeldungen für Minijobber sind bis spätestens 15.2. zu versenden Das gilt für Ihre Minijobber und im Grunde auch für alle weiteren Arbeitnehmer, die Sie beschäftigen. Allerdings gilt natürlich auch hier: Keine Regel ohne Ausnahme.
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Vollständigkeitskontrolle der Meldungen
Viele Betriebe erhalten in diesen Tagen eine Information der Minijob-Zentrale, dass im Rahmen der Vollständigkeitskontrolle der Meldungen aufgefallen ist, dass für einige Minijobber noch die Jahresmeldungen 2016 fehlen. Wenn Sie ein solches Schreiben der Minijob-Zentrale erhalten, dann sollten Sie darauf schnellstmöglich reagieren und das Schreiben bearbeiten.
Was ist die Vollständigkeitskontrolle der Meldungen überhaupt?
Die Krankenkassen und die Minijob-Zentrale prüfen einige Monate nach Ablauf des letzten Kalenderjahres, ob der Meldebestand der Sozialversicherungsmeldungen vollständig ist. So wird beispielsweise geprüft, ob für alle angemeldeten Arbeitnehmer und Minijobber auch eine Jahresmeldung für das Kalenderjahr 2016 vorliegt, wenn bislang noch keine Abmeldung für 2016 eingegangen ist.
Fehlen für einige angemeldete Arbeitnehmer oder Minijobber diese Jahresmeldungen, dann informiert die Minijob-Zentrale (oder die Krankenkasse) den Betrieb mit dem Ziel die fehlenden Meldungen zu erhalten.
Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht ist ein Muss
Der Großteil der Minijobber möchte brutto für netto arbeiten und legt daher einen Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht vor. Für Sie in der Lohnabrechnung bedeutet dies, dass der Minijobber keine eigenen Beiträge (Eigenanteile) zur Rentenversicherung zahlt. Er erhält somit grundsätzlich seinen Bruttolohn als Nettolohn ausgezahlt.
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Sofortmeldungen sind in der Gastronomie Pflicht
Die Sofortmeldungen zur Sozialversicherung sind auch für Ihre Minijobber zu erstatten, wenn Sie in einer der sofortmeldepflichtigen Branchen tätig sind. Das gilt natürlich auch für Minijobs in der Gastronomie.
Meldungen beim Wechsel von Minijob in die Gleitzone
Überschreitet ein Minijobber die Minijobgrenze, endet das versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnis und es kommt zu einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Dieses liegt oftmals im Gleitzonenbereich. Neben den neuen beitragsrechtlichen Besonderheiten, sind aber auch die Umstellungen in der Lohnsoftware und die Meldungen beim Wechsel von Minijob in die Gleitzone zu beachten.