Schlagwort-Archive: Lohnsteueranmeldung

Lohnsteuerbescheinigung 2019 auch für Minijobber

Natürlich ist auch für Minijobber die Lohnsteuerbescheinigung 2019 zu erstellen. Vorausgesetzt natürlich, es handelt sich um einen steuerpflichtigen Minijobbern der nach seinen individuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) abgerechnet wurde. Wurde der Minijobber pauschal mit 2 Prozent Pauschsteuer abgerechnet, dann entfällt die Lohnsteuerbescheinigung 2019.

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Für kurzfristig Beschäftigte sollen die Pauschalierungsgrenzen 2020 steigen

Das Bundeskabinett hat dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) bereits am 18.9.2019 zugestimmt. In diesem sollen (endlich) auch die Lohngrenzen für die Pauschalbesteuerung der kurzfristigen Aushilfen angehoben werden. Die Änderungen treten voraussichtlich Anfang 2020 in Kraft – konkret am Tag nach er Verkündung im Bundesgesetzblatt.

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Pauschalversteuerung bei kurzfristigen Aushilfen

Im Lohnbüro können Sie kurzfristige Aushilfen nicht nur nach der individuellen Steuerklasse abrechnen. Sie haben vielmehr auch die Möglichkeit die Pauschalversteuerung bei kurzfristigen Aushilfen zu nutzen. Dafür sind aber einige Bedingungen zu erfüllen, die Sie in einer Lohnsteuer-Außenprüfung auch nachweisen müssen. Fraglich ist auch, ob die Pauschalversteuerung bei kurzfristigen Aushilfen überhaupt sinnvoll ist.

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Minijob und Steuer: Ist die Pauschsteuer Pflicht?

Bei der Frage nach Minijob und Steuer fällt fast immer der Satz, dass es dort eine Pauschale von 2 Prozent gibt. Ob die Pauschsteuer im Minijob jedoch immer der Königsweg ist, sollte im Einzelfall geprüft werden. Denn oft ist die Pauschsteuer nicht die günstigste Variante für den Minijobber und den Betrieb.

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Weihnachtsgeld und Minijob kann zum Problem werden

Weihnachtsgeld und Minijob schließen sich nicht aus. Allerdings sollten Sie in der Lohnabrechnung die Besonderheiten von Einmalzahlungen und die damit zusammenhängenden Auswirkungen für die versicherungsrechtliche Beurteilung der Minijobber kennen.
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Inhalt der Lohnsteuerbescheinigung für Minijobber 2018

Was steht eigentlich in der Lohnsteuerbescheinigung für Minijobber 2018? Interessante Frage. Im Grunde sind auch bei Minijobber die steuerpflichtigen Einnahmen und die darauf entfallenden Steuern in der Lohnsteuerbescheinigung anzugeben. In diesem Artikel finden Sie nähere Erläuterungen zu der Lohnsteuerbescheinigung für Minijobber 2018 und 2017.

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Lohnsteuerbescheinigung für Minijobber erstellen?

In diesen Wochen habe ich mehrfach die Frage erhalten, ob die Lohnsteuerbescheinigung für Minijobber zu erstellen ist. Die Frage lässt sich nur mit ein wenig mehr Informationen genau beantworten. Es kann nämlich nicht pauschal auf diese Frage mit ja oder nein geantwortet werden. Aber pauschal ist hier schon ein gutes Stichwort.

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5 häufige Fragen: Kurzfristige Aushilfen und Steuern

In diesem Artikel finden Sie 5 häufige Fragen zu kurzfristige Aushilfen und Steuern. Kurzfristige Aushilfen finden sich mittlerweile in fast allen Branchen wieder, da sie sozialversicherungsfrei eingesetzt werden können. Das hat den großen Vorteil, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die teuren Sozialversicherungsbeiträge sparen können. Schließlich macht dies bei den Arbeitgebern knapp und bei den Arbeitnehmern oft mehr als 20 % des Bruttolohns aus. Doch wie sieht es mit den Steuern für kurzfristige Aushilfen aus?

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Lohnsteueranmeldung für Minijobs

Kürzlich wurde mir auf einem Seminar die Frage gestellt, ob bei der Lohnsteueranmeldung für Minijobs etwas zu beachten ist. Ich antwortete mit „nein, die Steuern der steuerpflichtigen Minijobber werden mit der Lohnsteueranmeldung gemeldet“. Die Antwort kam prompt: „Die Steuern sind auf der Lohnsteueranmeldung für Minijobs aber nicht enthalten.“

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So versteuern Sie Ihre Minijobs clever im Lohnbüro

Vielfach werden die Minijobber von den Lohnbüros immer mit 2 % pauschalversteuert. Doch tatsächlich ist auch die Versteuerung nach der individuellen Steuerklasse für Ihre Minijobber möglich. Der folgende Beitrag beleuchtet die Versteuerung von 450-€-Kräften genauer. Denn in vielen Fällen kann die individuelle Besteuerung nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eine bessere – weil günstigere – Option sein.

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