Steuer-ID – Anforderung durch Arbeitgeber möglich
Die Steuer-ID der Arbeitnehmer und Minijobber kann auch durch einen bevollmächtigten Arbeitgeber beantragt werden.
Die Steuer-ID der Arbeitnehmer und Minijobber kann auch durch einen bevollmächtigten Arbeitgeber beantragt werden.
Die Steueridentifikationsnummer ist auch für Minijobber Pflicht in der Entgeltabrechnung.
Vielfach werden die Minijobber von den Lohnbüros immer mit 2 % pauschalversteuert. Doch tatsächlich ist auch die Versteuerung nach der individuellen Steuerklasse für Ihre Minijobber möglich. Der folgende Beitrag beleuchtet die Versteuerung von 450-€-Kräften genauer. Denn in vielen Fällen kann die individuelle Besteuerung nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eine bessere – weil günstigere – Option…
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