Schlagwort-Archive: Entgeltfortzahlung

Entgeltfortzahlung für kurzfristige Aushilfen

Natürlich ist bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung für kurzfristige Aushilfen zu leisten. Auch wenn viele Betriebe davon ausgehen, dass kurzfristige Aushilfen keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erhalten, so sieht das Gesetz jedoch eindeutige die Entgeltfortzahlung für kurzfristige Aushilfsbeschäftigungen vor.

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Beiträge bei Minijob im Privathaushalt

Beim Minijob im Privathaushalt sind die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung günstiger als bei Minijobbern, die in einem gewerblichen Betrieb beschäftigt sind. Die günstigeren Sozialbeiträge sollen ein Anreiz für die Privathaushalte sein, die Haushaltshilfen regulär und nicht „schwarz“ zu beschäftigen.

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Maifeiertag 2019 – Zuschläge am Feiertag

Der Maifeiertag 2019 – auch Tag der Arbeit – wartet in der Lohnabrechnung mit besonders hohen steuerfreien Zuschlägen auf, wenn ein Arbeitnehmer am Maifeiertag beruflich tätig wird.

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Wenn Zuschläge im Minijob den Status gefährden – Grundlohnhöhe – Teil 2

Die SFN-Zuschläge im Minijob können in bestimmten Fällen (teilweise9 beitragspflichtig zur Sozialversicherung sein. Auch wenn diese Fälle in aller Regel echte Ausnahmen sind, sollte jeder Lohnabrechner wissen, wann Zuschläge im Minijob den Status gefährden.

Steuerfreie SFN-Zuschläge sind nicht immer sozialversicherungsfrei. Die Höhe des Grundlohns spielt hierbei nämlich eine wichtige Rolle. Der Grundlohn ist nämlich nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen in der Steuer und auch in der Sozialversicherung steuerfrei bzw. beitragsfrei.

Übersteigt der Grundlohn diese Werte, so ist der Zuschlag auf den übersteigenden Teil nicht mehr beitragsfrei, sondern beitragspflichtig. Dies kann wiederum zu einem Überschreiten der Minijobgrenze führen

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Arbeitszeitvereinbarung bei Minijobbern Pflicht

Haben Sie keine Arbeitszeitvereinbarung bei Minijobbern getroffen, dann haben Sie ab 2019 ein echtes Problem. Durch eine Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes werden bei Teilzeitarbeitnehmer, deren Arbeitszeit nicht vereinbart ist („Arbeit auf Abruf“), als Wochenarbeitszeit 20 Stunden angesetzt. Damit werden die bisherigen Minijobs zu versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

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Die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen richtet sich nach der Höhe des ausgefallenen Entgelts. Das heißt, der Arbeitnehmer ist so zu stellen als hätte er gearbeitet. Dies gilt natürlich auch für Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen, wenn die Arbeit aufgrund eines Feiertages ausfällt.

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Entgeltfortzahlung an Feiertagen auch für Minijobber

Fällt die Arbeit aufgrund eines Feiertags aus, so erhalten auch Minijobber Entgeltfortzahlung an Feiertagen. Der Betrieb ist nämlich verpflichtet, sämtlichen Arbeitnehmern für Arbeitszeit, die wegen eines Feiertags ausfällt das Entgelt fortzuzahlen.

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Überschreitung der Minijobgrenze durch Urlaubsabgeltung?

Beim Ausscheiden eines Minijobbers stellt sich die Frage, ob durch Überschreitung der Minijobgrenze durch Urlaubsabgeltung der Minijobstatus in Gefahr gerät.
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Keine Entgeltfortzahlung für neue Minijobber in der Wartezeit

Keine Entgeltfortzahlung für neue Minijobber, das hört sich für viele Arbeitgeber verlockend an. Andere Arbeitgeber sagen sich vielleicht, dass sie noch nie Entgeltfortzahlung an Minijobber gezahlt haben. Doch was ist eigentlich richtig beim Thema Entgeltfortzahlung an Minijobber?

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Ehefrau im Minijob: Achtung beim Lohn

Die Beschäftigung der Ehefrau im Minijob ist in vielen Betrieben Usus. Das ist im Grunde natürlich auch kein Problem, wenn dieses Beschäftigungsverhältnis auch einem Fremdvergleich standhält. Das ist nicht immer ganz einfach, wie der Bundesfinanzhof wieder einmal gezeigt hat.

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