Ehegatte im Minijob – Arbeitsvertrag muss Fremdvergleich standhalten
Wird der Ehegatte im Minijob beschäftigt, so sollte ein Arbeitsvertrag vorliegen, der auch einem Fremdvergleich standhält. Ist dies nicht der Fall, kann es sein, dass das Ehegatten-Arbeitsverhältnis bei einer Prüfung nicht anerkannt wird (Finanzgericht Münster).