Ehegatte im Minijob – Arbeitsvertrag muss Fremdvergleich standhalten
Ehegatten zu beschäftigen ist möglich – auch im Minijob. Allerdings sollten dabei ein paar Besonderheiten beachtet werden, damit die Betriebsprüfung nicht böse endet.
Ehegatten zu beschäftigen ist möglich – auch im Minijob. Allerdings sollten dabei ein paar Besonderheiten beachtet werden, damit die Betriebsprüfung nicht böse endet.
Bei der Beschäftigung von Ehegatten im Minijob gilt es auf die Feinheiten zu achten.