Die aktuelle Corona-Pandemie und den damit teilweise einschneidenden Maßnahmen bringt viele Betriebe in arge Bedrängnis. Ende des Monats stehen auch noch die Gehälter und die Sozialversicherungsbeiträge an, so dass dies vielen Betrieben schon die letzten liquiden Mittel raubt. Es gibt aber die Möglichkeit, der Stundung der Beiträge für Minijobber. Nutzen Sie diese Möglichkeit, falls Sie in einer solchen Situation sind.
Kein Kurzarbeitergeld für Minijobber
Angesichts der aktuellen Corona-Pandemie hat die Bundesregierung die Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld erleichtert. Betriebe können nun wesentlich leichter Kurzarbeitergeld beantragen. Konkret können Betriebe jetzt Kurzarbeitergeld beantragen, wenn unter anderem 10 Prozent der Beschäftigten kurzarbeiten. Kein Kurzarbeitergeld für Minijobber weiterlesen
Entgeltfortzahlung für kurzfristige Aushilfen
Auch kurzfristig beschäftigte Aushilfen erhalten im Krankheitsfall Entgeltfortzahlung seitens des Arbeitgebers. Allerdings sind Sie im Lohnbüro hier gefordert. Denn unter bestimmten Voraussetzungen erhalten die kurzfristigen Aushilfen keinen Lohn fortgezahlten. Dann heißt es, keine Entgeltfortzahlung für kurzfristige Aushilfen.
Neuer Pflegemindestlohn ab 1.7.2020
Erst zum Beginn 2020 stiegt der Pflegemindestlohn für die Arbeitgeber im Pflegebereich. Nun kommt ab 1.7.2020 die nächste Erhöhung in diesem Bereich auf die Betriebe zu. Die Pflegekommission hat sich nämlich auf neue Pflegemindestlöhne geeinigt. Aber es gibt noch mehr Neuerungen.
Schwangere im Minijob und Mutterschaftsgeld
Entbindet eine Minijobberin, so erhält sie auch im Minijob Mutterschaftsgeld. Dies hängt jedoch von ihrem Krankenversicherungsschutz ab. Ob es einen Zuschuss vom Arbeitgeber erhält, hängt vom Verdienst im Minijob ab.
Personengruppenschlüssel bei Minijobs
Die Verwendung der Personengruppenschlüssel bei Minijobs werfen immer wieder Fragen auf. Zwar ist der Personengruppenschlüssel für Minijobs klar geregelt, doch in der Lohnabrechnung bestehen hier gerade in Kombination bestimmter Personengruppen und einer geringfügigen Beschäftigung Unsicherheiten.
Dienstfahrrad als Entgeltextra für Minijobber
Auch für Ihre Minijobber können Sie ein Dienstfahrrad oder Firmenfahrrad als Entgeltextra zuwenden. Voraussetzung für eine optimale Lohngestaltung ist dabei, dass dem Minijobber das Dienstfahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gestellt wird.
Minijob und Lohnnachweis
Der Lohnnachweis 2019 musste bis spätestens 16.2.2020 bei der Unfallversicherung eingegangen sein. Denn dann endete die Frist zur Abgabe des digitalen Lohnnachweises. Bei Minijobbern und dem Lohnachweis tauchen jedoch regelmäßig Fragen auf, was genau im Lohnnachweis zu melden ist.
Beiträge für Geringverdiener 2020 steigen
Die Beitragsbelastung für Geringverdiener 2020 steigt. Zwar bewegt sich die Beitragserhöhung auf niedrigem Niveau, dennoch dürfte die Beitragserhöhung für Geringverdiener 2020 spürbar sein. Unverändert bleibt es bei der Geringverdienergrenze in Höhe von 325 Euro.
Steuerentlastung 2020 auch für kurzfristige Aushilfen
Das Jahr 2020 hält für Arbeitnehmer eine Steuerentlastung bereit. Diese gilt jedenfalls für alle Arbeitnehmer, die nach den individuellen ELSTAM (elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen) abgerechnet werden. Je nach Höhe des steuerpflichtigen Arbeitslohns fällt die Entlastung für die Arbeitnehmer höher oder auch niedriger aus. Die Steuerentlastung ab Januar 2020 wirkt sich aber auch auf die Nettoentgelte Ihrer kurzfristigen Aushilfen aus, wenn diese nach Steuerklasse abgerechnet werden.
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