Auch für Minijobber sind Sozialversicherungsmeldungen zu erstellen. Dabei gelten für Minijobber im Grunde dieselben Meldevorschriften, wie für versicherungspflichtige Arbeitnehmer. Allerdings gilt für kurzfristige Aushilfen eine Ausnahme.
Die Aufzeichnung der Arbeitszeiten ist für Minijobbern zwingend vorgeschrieben. Viele Betriebe vernachlässigen aber genau diese Arbeitszeitaufzeichnungen bei ihren Minijobbern. Das führt in den durchgeführten Betriebsprüfungen der Sozialversicherungsträger regelmäßig zu Beanstandungen durch die Prüfer und im Extremfall zu Bußgeldern.
In der Lohnabrechnung und insbesondere der versicherungsrechtlichen Beurteilung, fallen immer wieder die Begriffe Minijob, kurzfristiger Job, Aushilfsjob oder geringfügige Beschäftigungen. Hier lesen Sie welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten es gibt und was die Unterschiede zwischen Minijob und kurzfristigem Job sind.
Auch Minijobber erhalten eine Lohnsteuerbescheinigung, wenn sie nach der individuellen Lohnsteuerklasse abgerechnet werden. Welche Besonderheiten bei einem Minijob und der Lohnsteuerbescheinigung 2020 zu beachten sind, lesen Sie hier.
Der Minijob gilt vielfach als Rentnerjob, Hausfrauen-Job oder Schülerjob. Doch tatsächlich erfreuen sich die geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse zunehmender Beliebtheit auch bei anderen Personengruppen. Denn ein Minijob kann auch als Nebenverdienst für ein schönes Gehaltsplus sorgen.
Auch für Minijobber ist es möglich Einmalzahlungen zu gewähren. Teilweise ist der Betrieb sogar verpflichtet aufgrund einer vertraglichen (tarifvertraglichen) Regelung eine Einmalzahlung für die Minijobber zu zahlen. Lesen Sie hier, worauf Sie im Zusammenspiel von Minijob und Einmalzahlung achten sollten.
Die Beschäftigung von Schulabgängern als kurzfristige Aushilfen ist gang und gäbe. Allerdings sollten Betriebe bei Schulabgängern in einem kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis genau hinsehen. Denn bei Schulabgängern kann eine kurzfristige Beschäftigung ausgeschlossen sein.
Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen Entgelt zwischen 450,01 Euro und 1.300 Euro im Monat üben einen Midijob aus. Offiziell wird hier von einem Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich gesprochen. Auszubildende liegen mit ihrer Ausbildungsvergütung regelmäßig im Midijobbereich. In der Ausbildung gelten die Midijobregelungen allerdings nicht.
Auf die Einkünfte aus einem 450-Euro-Job sind Steuern zu zahlen. Allerdings gibt es hier eine Pauschalierungsmöglichkeit der Steuern auf einen 450-Euro-Job. Letztlich gibt es verschiedene Möglichkeiten einen Minijob zu besteuern Welche Variante für den einzelnen Minijobber sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.
Ferienjobs werden oftmals als kurzfristige Beschäftigungen ausgeübt. Damit gehören die Ferienjobber zu den geringfügigen Beschäftigten und fällt unter die besonderen Aufzeichnungspflichten für die Arbeitszeiten.