Umlagesätze der Minijob-Zentrale erhöht

Minijob-Zentrale erhöht Umlagesätze

Die Minijob-Zentrale erhöht zum 1.10.2020 die U1 und U2-Umlagesätze.Das bedeutet für alle Arbeitgeber, die Minijobber abrechnen einen Anstieg der Lohnnebenkosten ab Oktober 2020. In den meisten Fällen dürfte die Erhöhung der Umlagesätze jedoch zu verschmerzen sein, da sich die Anhebung moderat gestaltet.

Rentenversicherungspflicht im Minijob

Rentenversicherungspflicht im Minijob

Die Rentenversicherungspflicht im Minijob ist bei neuen Minijobbern Pflicht. Es besteht aber für die Minijobber die Möglichkeit, auf diese Rentenversicherungspflicht zu verzichten. Die Entscheidung hierfür liegt bei dem Minijobber. Der Betrieb hat hier kein Mitspracherecht. Den Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht für den Minijob stellt der Minijobber direkt beim Arbeitgeber.

Meldungen bei Wechsel von Minijob in Vollzeit

Meldungen bei Wechsel von Minijob in Vollzeit

Wechselt ein Minijobber in ein Vollzeitbeschäftigungsverhältnis, so ist dieser Statuswechsel auch per Sozialversicherungsmeldung an die Minijob-Zentrale zu melden. Lesen Sie hier mehr über die Meldepflichten des Arbeitgebers und die häufigsten Meldungen beim Wechsel von Minijob in Vollzeit.

Meldungen zur Sozialversicherung

Meldungen zur Sozialversicherung bei Minijobbern

Auch für Minijobber sind Sozialversicherungsmeldungen zu erstellen. Dabei gelten für Minijobber im Grunde dieselben Meldevorschriften, wie für versicherungspflichtige Arbeitnehmer. Allerdings gilt für kurzfristige Aushilfen eine Ausnahme.

Arbeitszeitaufzeichnungen für Minijobber

Arbeitszeitaufzeichnungen für Minijobber

Die Aufzeichnung der Arbeitszeiten ist für Minijobbern zwingend vorgeschrieben. Viele Betriebe vernachlässigen aber genau diese Arbeitszeitaufzeichnungen bei ihren Minijobbern. Das führt in den durchgeführten Betriebsprüfungen der Sozialversicherungsträger regelmäßig zu Beanstandungen durch die Prüfer und im Extremfall zu Bußgeldern.

Unterscheidung Minijob und kurzfristiger Job

Unterscheidung zwischen Minijob und kurzfristigem Job

In der Lohnabrechnung und insbesondere der versicherungsrechtlichen Beurteilung, fallen immer wieder die Begriffe Minijob, kurzfristiger Job, Aushilfsjob oder geringfügige Beschäftigungen. Hier lesen Sie welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten es gibt und was die Unterschiede zwischen Minijob und kurzfristigem Job sind.

Minijob und Lohnsteuerbescheinigung 2020

Minijob und Lohnsteuerbescheinigung 2020

Auch Minijobber erhalten eine Lohnsteuerbescheinigung, wenn sie nach der individuellen Lohnsteuerklasse abgerechnet werden. Welche Besonderheiten bei einem Minijob und der Lohnsteuerbescheinigung 2020 zu beachten sind, lesen Sie hier.

Minijob Vorteile für Arbeitnehmer

Minijob – Vorteile für Arbeitnehmer

Der Minijob gilt vielfach als Rentnerjob, Hausfrauen-Job oder Schülerjob. Doch tatsächlich erfreuen sich die geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse zunehmender Beliebtheit auch bei anderen Personengruppen. Denn ein Minijob kann auch als Nebenverdienst für ein schönes Gehaltsplus sorgen.

Minijob und Einmalzahlung

Minijob und Einmalzahlung

Auch für Minijobber ist es möglich Einmalzahlungen zu gewähren. Teilweise ist der Betrieb sogar verpflichtet aufgrund einer vertraglichen (tarifvertraglichen) Regelung eine Einmalzahlung für die Minijobber zu zahlen. Lesen Sie hier, worauf Sie im Zusammenspiel von Minijob und Einmalzahlung achten sollten.

Schulabgänger als kurzfristige Aushilfe beschäftigen

Schulabgänger als kurzfristige Aushilfe beschäftigen

Die Beschäftigung von Schulabgängern als kurzfristige Aushilfen ist gang und gäbe. Allerdings sollten Betriebe bei Schulabgängern in einem kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis genau hinsehen. Denn bei Schulabgängern kann eine kurzfristige Beschäftigung ausgeschlossen sein.

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