Neuer Faktor F 2021 – Berechnungsformel Midijobs 2021
Berechnungsformel für Midijobber für das Jahr 2021.
Berechnungsformel für Midijobber für das Jahr 2021.
Die Corona-Pandemie hält die Betriebe weiter in Atem. Im November 2020 werden erneut zahlreiche Betriebe aufgrund der staatlichen Maßnahmen geschlossen. Für die Arbeitnehmer dieser Betriebe gelten bereits seit März 2020 bessere Bedingungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld. Doch Minijobber profitieren von diesen Regelungen nicht. Denn es gibt immer noch kein Kurzarbeitergeld für Minijobber.
Ist ein Minijobber keinen vollen Kalendermonat beschäftigt, so gilt dennoch die volle Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro je Monat. Bei der Geringfügigkeitsgrenze handelt es sich nämlich um eine Monatsgrenze, die nicht anteilig zu berechnen ist.
Arbeitnehmer, die neben ihrer Hauptbeschäftigung einen Minijob ausüben, wollen regelmäßig ihr Nettoeinkommen aufbessern. Doch was muss im Lohnbüro beachtet werden, wenn ein Arbeitnehmer einen Minijob zusätzlich aufnimmt?
Seit dem 19. Oktober 2020 gilt bis Ende 2020 wieder die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung für Arbeitnehmer. Somit können sich Arbeitnehmer wieder ohne persönliches Erscheinen beim Arzt krankschreiben lassen. Diese Möglichkeit besteht auch für Minijobber, so dass auch die Minijobber sich nun bei Atemwegserkrankungen schnell und unkompliziert krankschreiben lassen können.
Im Zuge der Corona-Pandemie wurden die Kurzfristigkeitsgrenzen 2020 ausgeweitet. Seit März gelten als Voraussetzung für eine kurzfristige Beschäftigung die vorübergehend angehobenen Kurzfristigkeitsgrenzen von 5 Monaten bzw. 115 Arbeitstagen. Damit soll Ende Oktober Schluss sein. Ab November 2020 sollen wieder die bisherigen Grenzen gelten.
Der Mindestlohn 2021 steigt erneut. Die aktuellen Werte finden Sie in diesem Artikel.
Das gilt es bei Arbeitszeitkonten für Minijobber zu beachten
Auch für kurzfristige Aushilfen sind Sozialversicherungsmeldungen zu erstatten. Denn auch für die kurzfristigen Aushilfen gelten im Grunde dieselben Meldespielregel wie für die übrigen Arbeitnehmer. Jedenfalls fast – denn es sind auch ein paar Besonderheiten zu beachten.
Viele Arbeitgeber stellen sich die Frage, ob es möglich ist, einen kurzfristigen Aushilfsjob und einen Minijob zeitgleich auszuüben. Dies ist grundsätzlich möglich. Allerdings sollte sich der Betrieb dabei um ein paar Details vom Beschäftigten bemühen, um diese Konstellation auch sicher umzusetzen.