Archiv der Kategorie: Minijob

Minijobs – Jahresabschlussarbeiten

Bei der Lohnabrechnung von Minijobbern stellen sich bei vielen Betrieben regelmäßig zum Jahresende Fragen, welche Arbeiten zum Jahresabschluss speziell für die Minijobber anfallen. Grund genug sich den Jahresabschlussarbeiten bei Minijobs näher zu widmen.

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Sonderzahlungen im Minijob können problematisch sein

Im November und Dezember eines Jahres stehen in vielen Betrieben Sonderzahlungen an. Diese Einmalzahlungen – oft als Weihnachtsgeld tituliert – können Einfluss auf die Beurteilung der Minijobber haben. Im Extremfall kann eine solche Sonderzahlung sogar den Minijobstatus vernichten. Welchen Einfluss haben die Sonderzahlungen auf die versicherungsrechtliche Beurteilung von Minijobbern?

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Voraussetzungen für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung

Viele Betriebe werden mit dem Wunsch von Aushilfen konfrontiert, dass die Aushilfen gern als geringfügig entlohnt Beschäftigte tätig sin wollen. Aber welche Voraussetzungen gelten dafür. Was muss der Betrieb dabei beachten?

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Keine neue Minijobgrenze 2020

Entgegen der Ansicht vieler Arbeitgeber und Verbände scheint es aus Sicht der Politik keinen Anlasse für eine Erhöhung der Minijobgrenze ab 2020 zu geben. Bislang ist kein Gesetzentwurf eingebracht worden, der eine Erhöhung der Minijobgrenze 2020 vorsieht. Trotz gegenteiliger Ankündigungen des Wirtschaftsministers in einem Eckpunktepapier wird die Minijobgrenze 2020 aller Voraussicht nach nicht steigen und unverändert bei 450 Euro im Monat verbleiben.

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Keine anteilige Minijobgrenze (mehr)

Arbeitet ein Minijobber keinen vollen Kalendermonat, so ist trotzdem die monatliche Minijobgrenze von 450 Euro maßgebend. Es erfolgt keine Kürzung der monatlichen Minijobgrenze, nur weil der Minijobber keinen vollen Monat gearbeitet hat bzw. beschäftigt war.

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Ausnahmen bei Minijobs

Beträgt das regelmäßige Entgelt eines Arbeitnehmers monatlich nicht mehr als 450 Euro, dann handelt es sich grundsätzlich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob). Doch es ist durchaus möglich, dass es Ausnahmen von dieser Regel gibt.
Geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse zeichnen sich dadurch aus, dass es sich um grundsätzlich versicherungsfreie Beschäftigungen handelt. Konkret sind die Minijobber versicherungsfrei zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Es besteht jedoch Rentenversicherungspflicht, von der sich der Minijobber aber auf Antrag befreien lassen kann, so dass es sich dann um einen (komplett) versicherungsfreien Minijob handelt.

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Vergleich Minijob und Midijob

Minijobs und Midijobs werden im täglichen Sprachgebrauch oft durcheinander gebracht. Die ähnliche Schreib- und Sprachweise sorgen hier oft für Verwirrung. Doch schaut man sich diese Beschäftigungsarten genauer an, so sind deutliche Unterschiede auszumachen. Diese Unterschiede sollten Sie im Lohnbüro kennen, wenn es um die Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen geht.

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