Schlagwort: Geringfügigkeitsgrenze

anteilige Geringfügigkeitsgrenze

Keine anteilige Geringfügigkeitsgrenze bei Teilmonaten

Ist ein Minijobber keinen vollen Kalendermonat beschäftigt, so gilt dennoch die volle Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro je Monat. Bei der Geringfügigkeitsgrenze handelt es sich nämlich um eine Monatsgrenze, die nicht anteilig zu berechnen ist.

Minijobgrenze

Keine anteilige Minijobgrenze (mehr)

Arbeitet ein Minijobber keinen vollen Kalendermonat, so ist trotzdem die monatliche Minijobgrenze von 450 Euro maßgebend. Es erfolgt keine Kürzung der monatlichen Minijobgrenze, nur weil der Minijobber keinen vollen Monat gearbeitet hat bzw. beschäftigt war.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner