Archiv der Kategorie: Allgemein

Zweiter Minijob neben einer Hauptbeschäftigung

Übt ein Minijobber einen zweiten Minijob neben seiner Hauptbeschäftigung aus, wird es kompliziert in der Lohnabrechnung. Denn im Gegensatz zum ersten Minijob neben einer Hauptbeschäftigung, ist ein zweiter Minijob neben einer Hauptbeschäftigung mit der Hauptbeschäftigung zusammenzurechnen.

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Minijob neben einer Hauptbeschäftigung

Was ist beim Minijob neben einer Hauptbeschäftigung zu beachten. Diese Frage bekomme ich oft gestellt. Aus Arbeitgebersicht geht es hier meist darum, ob der Minijob neben einer Hauptbeschäftigung Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge hat. Also konkret, ob der Minijob mit der Hauptbeschäftigung zusammenzurechnen ist und ob es Auswirkungen auf die Lohnabrechnung hat.

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Bundestagswahl 2017 und Minijobs

Kaum ist die Bundestagswahl vorbei, starten die Spekulationen über mögliche Koalitionen. Im Moment sieht es danach aus, als ob sich eine Koalition aus CDU/CSU, der FDP und den Grünen bilden könnte. Was wollen aber diese Parteien im Bereich der Minijobs? Soll alles beim Alten bleiben oder soll es hier größere Änderungen geben.

Wirklich viel ist in den Parteiprogrammen dazu zwar nicht zu finden, aber ein wenig lässt sich daraus schon ablesen. Aber eines nach dem anderen. Wer will was mit den Minijobs machen.

Die Unionsparteien wollen einen mitwachsenden Minijob schaffen. Dabei sollen die Minijobber an der allgemeinen Lohnsteigerung teilhaben. Konkreter wird es aber nicht. Hier ist sowohl die Schaffung einer neuen Minijobgrenze per Gesetz möglich, aber auch eine jährlich neu zu berechnende Grenze. Das Positive für die Minijobber könnte hier also eine Erhöhung der Minijobgrenze sein. In welcher Höhe ein Anstieg erfolgen soll, bleibt aber schwammig.

Die FDP möchte attraktive Minijobs. Sie nennt hier auch eine konkrete Zahl, die vielen Minijobbern gefallen dürfte. Die Minijobgrenze soll das 60-fache des Mindest-Stundenlohns betragen. Nach heutigem Stand wären dies 530,40 € im Monat, also ein sattes Plus von über 80 €. Auch für viele Arbeitgeber hört sich das verlockend an, dann dürften die Minijobber nämlich (bei einem Stundenlohn von 8,84 €) 60 Stunden monatlich arbeiten.

Die Grünen vertreten dagegen eine ganz andere Auffassung. Sie wollen die Minijobs sozialversicherungspflichtig machen. Allerdings sollen nicht sofort die vollen Sozialversicherungsbeiträge anfallen, sondern gemäßigt ansteigen. Ob den Grünen hier eine Ausweitung der Gleitzone vorschwebt, sagen sie allerdings nicht.

Daneben haben die Grünen aber noch eine unliebsame Überraschung für die Arbeitgeber im Gepäck. Arbeit auf Abruf soll nicht mehr möglich sein, wenn die Tätigkeit mit „normalen Arbeitsverhältnissen“ erledigt werden kann. Eine solche Regelung dürfte vielen Branchen den Schweiß auf die Stirn treiben. Denn viele Branchen benötigen genau diese Arbeiten auf Abruf.

Sie sehen, auch beim verhältnismäßig kleinem Thema Minijobs, sind die drei Parteien nicht ganz einer Meinung. Union und FDP sind sich hier noch am nächsten. Die Grünen vertreten dagegen eine ganz abweichende Vorstellung. Wir dürfen also gespannt sein, was im Bereich der Minijobber passiert, sollten wir wirklich eine Jamaika-Koalition bekommen.

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Mindestlohn und Minijob: 8,84 € Stundenlohn sind Pflicht

Mindestlohn und Minijob schließen sich nicht aus. Der Mindestlohn beträgt auch im Minijob mindestens 8,84 € je Stunde seit 1.1.2017. Sofern Sie Ihre Minijobber noch nach dem alten Mindestlohn von 8,50 € je Stunde bezahlen, sollten Sie schleunigst eine Anpassung auf den aktuell gültigen Mindestlohn vornehmen. Ansonsten kann dies eine kostspielige Angelegenheit werden.

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Arbeitslos und Minijob: Gilt die 165-€-Grenze?

Vor einigen Tagen habe ich die Anfrage eines Betriebes mit der Betreffzeile „Arbeitslos und Minijob: Gilt die 165-€-Grenze?“ erhalten. Im ersten Moment war ich etwas perplex, da ich mir keinen richtigen Reim auf die Betreffzeile machen konnte und ehrlich gesagt, habe ich zuerst an einige der typischen Spammails gedacht.

Langsam dämmerte es mir was mit arbeitslos und Minijob zusammen mit einer 165-€-Grenze gemeint sein könnte. Es war nämlich tatsächlich eine reale Anfrage eines Betriebes. Die Lohnsachbearbeiterin schrieb mich an, weil sie mehr über eine 165-€-Grenze für arbeitslose Minijobber erfahren wollte.

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Mindestlohn im Ferienjob

Muss der Mindestlohn im Ferienjob gezahlt werden? Das ist eine Frage aus einem Seminar zum Thema Minijobs, welches ich kürzlich gehalten habe. Ich gab die Frage zurück in den Teilnehmerkreis und erhielt ein gehöriges Maß an Zurückhaltung.

Scheinbar haben sich viele Betriebe mit diesem Thema noch gar nicht auseinandergesetzt. Das habe ich jedenfalls von den Teilnehmern als Feedback erhalten.

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Minijob kündigen – darauf sollten Sie achten

Viele Betriebe fragen sich, ob sie etwas Besonderes beachten müssen, wenn sie einem Arbeitnehmer im Minijob kündigen. Im Grund ist hier keine Besonderheit zu beachten. Minijobber zählen zu den Teilzeitbeschäftigten und daher gelten im Grunde auch die herkömmlichen Kündigungsschutzfristen für Ihre Minijobber.

Minijob kündigen: Diese Kündigungsfristen müssen Sie kennen

Die gesetzliche Kündigungsfrist, die Minijobber und Arbeitgeber einhalten müssen, beträgt vier Wochen, jeweils zum 15. oder zum letzten Tag eines Kalendermonats.

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Arbeitslose im Minijob – darauf sollten Sie achten

Wenn Sie Arbeitslose im Minijob beschäftigen, sollten Sie ein paar Dinge beachten, damit es bei der ersten Lohnzahlung nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt. Vorab eine wichtige Nachricht: Dem Arbeitgeber kann es im Grunde vollkommen egal sein, ob es sich bei einem Minijobber um einen Arbeitslosen im Minijob handelt oder nicht. Es gibt keine Besonderheiten aus betrieblicher Sicht.

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Darum sollten Sie Arbeitslose nicht als Aushilfen einstellen

Kurzfristige Aushilfen sind beliebt, da sie für kurzfristige Arbeitseinsätze optimal eingesetzt werden können. Da keine Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber anfallen, verspricht diese Beschäftigungsart einen Gewinn für beide Seiten. Aber Vorsicht! Sie sollten Arbeitslose nicht als Aushilfen einstellen.

Bevor jetzt einige von Ihnen den Kopf schütteln. Frei nach dem Motto: Wie kann denn so etwas gesagt werden. Auch Arbeitslose sollen die Chance auf einen Job haben…usw…. Es gibt einen ganz einfachen Grund!!!

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Minijobber in Pflegebetrieben und Pflege-Mindestlohn

Die Pflegebranche boomt, daher ist es von den Betreibern nur sinnvoll Minijobber in Pflegebetrieben einzusetzen. Doch gilt es gerade in Pflegebetrieben auf einige Besonderheiten zu achten. So gilt ein besonderer Pflege-Mindestlohn und durch die flexiblen Arbeitseinsätze müssen Sie im Lohnbüro auf die 450-€-Grenze ein besonderes Augenmerk legen.

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