Schlagwort-Archive: kurzfristige Aushilfe

Sozialversicherungsmeldungen für kurzfristige Aushilfen

Auch für kurzfristige Aushilfen sind Sozialversicherungsmeldungen zu erstatten. Denn auch für die kurzfristigen Aushilfen gelten im Grunde dieselben Meldespielregel wie für die übrigen Arbeitnehmer. Jedenfalls fast – denn es sind auch ein paar Besonderheiten zu beachten.

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Kurzfristigkeitsgrenzen 2020 werden ausgeweitet

Die Ausweitung der Kurzfristigkeitsgrenzen 2020 ist beschlossene Sache. Die Kurzfristigkeitsgrenzen werden von bislang 3 Monaten bzw. 70 Arbeitstage auf nun 5 Monate bzw. 115 Arbeitstage ausgeweitet. Damit kommt die Politik der Forderung der Landwirtschaft nach, die für die Ernte dringend Erntehelfer bedarf.

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Für kurzfristig Beschäftigte sollen die Pauschalierungsgrenzen 2020 steigen

Das Bundeskabinett hat dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) bereits am 18.9.2019 zugestimmt. In diesem sollen (endlich) auch die Lohngrenzen für die Pauschalbesteuerung der kurzfristigen Aushilfen angehoben werden. Die Änderungen treten voraussichtlich Anfang 2020 in Kraft – konkret am Tag nach er Verkündung im Bundesgesetzblatt.

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Voraussetzungen für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung

Viele Betriebe werden mit dem Wunsch von Aushilfen konfrontiert, dass die Aushilfen gern als geringfügig entlohnt Beschäftigte tätig sin wollen. Aber welche Voraussetzungen gelten dafür. Was muss der Betrieb dabei beachten?

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Krankmeldung auch bei Ferienjob

In den Sommermonaten arbeiten wieder viele Schüler und Studenten in den Betrieben als Ferienjobber. Meist sind diese als kurzfristige Aushilfen für einige Wochen in dem Betrieb tätig. Bei diesen Aushilfsbeschäftigungen kommt es immer wieder zu Fragen, wie beispielsweise was ist zu tun, wenn die kurzfristige Aushilfe erkrankt?

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Pauschalversteuerung bei kurzfristigen Aushilfen

Im Lohnbüro können Sie kurzfristige Aushilfen nicht nur nach der individuellen Steuerklasse abrechnen. Sie haben vielmehr auch die Möglichkeit die Pauschalversteuerung bei kurzfristigen Aushilfen zu nutzen. Dafür sind aber einige Bedingungen zu erfüllen, die Sie in einer Lohnsteuer-Außenprüfung auch nachweisen müssen. Fraglich ist auch, ob die Pauschalversteuerung bei kurzfristigen Aushilfen überhaupt sinnvoll ist.

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Ferienjob als kurzfristige Beschäftigung abrechnen

Die Abrechnung von einem Ferienjob als kurzfristige Beschäftigung ist gängige Praxis in der Lohnabrechnung. Dennoch tauchen natürlich gerade vor dem Beginn der Sommerferien immer wieder einige Fragen zu diesen Spezialfällen auf. Schließlich sind nicht immer Ferien und die versicherungsrechtliche Beurteilung ist nicht ohne Probleme..

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Entgeltfortzahlung für kurzfristige Aushilfen

Natürlich ist bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung für kurzfristige Aushilfen zu leisten. Auch wenn viele Betriebe davon ausgehen, dass kurzfristige Aushilfen keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erhalten, so sieht das Gesetz jedoch eindeutige die Entgeltfortzahlung für kurzfristige Aushilfsbeschäftigungen vor.

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Wenn Zuschläge im Minijob den Status gefährden – tatsächliche Arbeitsleistung – Teil 1

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit können sich auf den Minijobberstatus auswirken. Unter bestimmten Umständen sind diese Zuschläge sozialversicherungspflichtig und zählen dann zum regelmäßigen Entgelt. Somit gefährden die Zuschläge im Minijob den Status und aus einem Minijob kann ein versicherungspflichtiger Job werden.

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Minijob auf Minijob – Unterbrechungen erkennen

Folgt Minijob auf Minijob eines Arbeitnehmers bei demselben Arbeitgeber, so stellt sich im Lohnbüro oft die Frage, wie mit diesen Minijobabfolgen umzugehen ist. Handelt es sich um eine neue Beschäftigung oder wird das alte Beschäftigungsverhältnis einfach nur fortgesetzt. Grundsätzlich gilt, dass ein neues Beschäftigungsverhältnis nach einer mindestens zweimonatigen Unterbrechung vorliegt.

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