Schlagwort-Archive: kurzfristige Aushilfe

Mit einem Fahrtkostenzuschuss legal die 450-€-Grenze überschreiten

Mit einem Fahrtkostenzuschuss Minijobber beglücken? Sie kennen sicher auch das Problem, dass Sie manchem Minijobber gern ein höheres Entgelt zahlen würden, wenn Ihnen nicht die Minijobgrenze in Höhe von 450 € einen Strich durch die Rechnung machen würde. Deshalb ist es immer gut zu wissen, wie Sie Ihren Minijobbern und Aushilfen zusätzliche Zahlungen gewähren können, ohne dass die Hälfte Ihrer Zahlungen vom Staat kassiert wird. Die Lösung können hier pauschalversteuerte Lohnarten sein, wie beispielweise der pauschalversteuerte Fahrtkostenzuschuss.

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Schüler als Minijobber – das ist oft clever

Für Schüler sind Minijobs eine sehr gute Möglichkeit das Taschengeld aufzubessern. Aber auch für die Betriebe sind Schüler oft eine hilfreiche Unterstützung in der Urlaubszeit und eine Chance künftige Arbeitskräfte zu gewinnen. Und manchmal wird aus einer Schüler-Aushilfe der künftige Auszubildende. Wenn es gut läuft, sind Schüler-Minijobber also ein Gewinn für beide Seiten. Im Lohnbüro sollten Sie aber gerade bei Schülern das ein oder andere beachten, um nicht bei einer Betriebsprüfung nachzahlen zu müssen.

Zunächst stellt sich die Frage, ob Sie den Schüler-Minijobber überhaupt im Betrieb gewinnbringend einsetzen zu können. In aller Regel können Schüler einfache Tätigkeiten problemlos ausüben, die schnell erlernbar sind. Sicher ist am Anfang eines Schüler-Minijobs daher eine gewisse Anlernphase einzuplanen.

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Darum bekommen Minijobber Mindestlohn und Azubis nicht

Ich erhielt kürzlich einen Anruf aus einem Lohnbüro. Es meldete sich eine aufgeregte Stimme, die verzweifelt vor Ihrer Lohnabrechnung saß und nicht wusste was zu tun ist. Es ging eigentlich um eine ganz einfache Sache, die Abrechnung der neuen Azubis und die Abrechnung der Minijobber. Aber hier wurde einiges durcheinander gebracht, so dass am Ende eine verzweifelte Lohnsachbearbeiterin saß, die weder ein noch aus wusste. Bekommen Minijobber Mindestlohn und Azubis nicht?


Minijobber Mindestlohn? Das war passiert – neue Azubis sind da

Die Ursache für das ganze Chaos war eigentlich nichts Schlimmes. Die Lohnbearbeiterin, musste in Ihrer Lohnsoftware neue Azubis anlegen. Das ging auch problemlos von der Hand. Dann wandte sie sich ihren Minijobbern zu und kam ins Straucheln.

Nachdem sie die neuen Azubis mit einer Ausbildungsvergütung von unter 450 € bei einer 40-Stunden-Woche angelegt hatte, musste sie bei den Minijobbern prüfen, ob der Mindestlohn eingehalten worden ist. Und schon befand sich die Lohnsachbearbeiterin auf dem Glatteis. Hier kam sie nämlich beim Thema Mindestlohn, Azubis und Minijobber durcheinander.

Daher möchte ich Ihnen hier einmal die Zusammenhänge und die Unterschiede dieser Begriffe kurz aufzeigen.

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Zunächst einmal gilt für Auszubildende eine gesetzliche Sozialversicherungspflicht. Das heißt, junge Menschen, die eine Berufsausbildung absolvieren, sind zwingend sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, für die auch die vollen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.

Vor einige Zeit habe ich dazu bereits einen Artikel veröffentlicht „Darum können Sie Azubis nicht als Minijobber abrechnen“.

Darum können Sie Azubis nicht als Minijobber abrechnen

Das bedeutet in der Lohnabrechnung, dass für die Auszubildenden die Spielregeln für Minijobber nicht anzuwenden sind. Denn Auszubildende sind vom Gesetzgeber besonders geschützt. Sie sollen nämlich im Rahmen ihrer Ausbildung die Kenntnisse und Fertigkeiten erlernen, die für den (Ausbildungs)Beruf erforderlich sind. Es geht bei der Ausbildung in erster Linie um den Wissenserwerb, also das Erlernen eines Berufs.

Es geht bei einer Ausbildung also nicht vorrangig um den Broterwerb, sondern um den Wissenserwerb. In genau hier liegt dann auch die Begründung, warum für Azubis der Mindestlohn nicht gilt.

Minijobber hingegen sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei – auch wenn der Arbeitgeber die pauschalen Arbeitgeberbeiträge zahlen muss. Ausgenommen davon ist nur die Rentenversicherung, hier sind die Minijobber rentenversicherungspflichtig, wenn sie sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen haben.

In diesem Zusammenhang ist vielleicht auch interessant, wie Minijobber wieder zur Versicherungspflicht in der Rentenversicherung zurückkehren können.

Minijobber Mindestlohn? Minijobber haben Anspruch auf den Mindestlohn

Anders als Auszubildende üben Minijobber ihren Minijob nicht aus, um dabei einen Beruf zu erlernen. Vielmehr geht es (wie bei den meisten Jobs) ums Geld verdienen.

Aus diesem Grund sind Minijobber nicht von den Regelungen zum Mindestlohn befreit, sondern erhalten mindestens den gesetzlichen Mindestlohn.

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Haben Sie sich auch schon einmal bei der Abrechnung verrannt und eine Frage wie Minijobber Mindestlohn ging Ihnen nicht mehr aus dem Sinn? Dann schreiben Sie mir gern und ich versuche etwas Licht ins Dunkeln zu bringen.


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Arbeitszeitaufzeichnungen für Ferienjobber

Arbeitszeitaufzeichnungen, also die Dokumentationspflichten der Arbeitszeit, gelten auch für Ihre Ferienjobber. Können Sie die konkreten Arbeitszeiten Ihrer Ferienjobber nicht nachweisen, so drohen Ihnen empfindliche Strafen bei der nächsten Prüfung durch die Sozialversicherung und dem Zoll.

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Ein Firmenhandy für den Minijobber?

Ein Firmenhandy für Minijobber – das ist (k)ein Spaß??? Immer wieder erreichen mich Zuschriften, in denen sich Arbeitgeber erkundigen, wie sie ihren Minijobbern „etwas Gutes“ tun können, ohne dass die 450-€-Grenze in Gefahr gerät. Diese Frage ist natürlich immer auch einzelfallbezogen zu beantworten, aber an dieser Stelle möchte ich Ihnen eine kleine Frage stellen.

Haben Sie schon einmal an ein Firmenhandy für Ihre Minijobber gedacht?

Vielfach wird jetzt die Antwort kommen: Natürlich nicht, was sollen sie auch damit.

Meine Antwort: Telefonieren auf Firmenkosten.

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Schüler im Minijob und das Jugendarbeitsschutzgesetz

Viele Jugendliche bessern sich durch einen Minijob ihr Taschengeld auf – sie sind Schüler im Minijob. Für die Betriebe gilt es aber bei der Beschäftigung von jugendlichen Minijobbern einige Besonderheiten zu beachten. Denn für Jugendliche gilt in Deutschland ein Jugendarbeitsschutzgesetz. Dieses stellt klare Regelungen für die Beschäftigung von jugendlichen Minijobbern auf, die Sie im Betrieb unbedingt einhalten müssen. Daher sollten Sie unbedingt diesen Artikel lesen und prüfen, ob die bei Ihnen beschäftigten jugendlichen Minijobber nach den Grundsätzen des Jugendarbeitsschutzgesetzes beschäftigt werden oder ob es Nachbesserungsbedarf in Ihrem Betrieb in punkto Jugendarbeitsschutz gibt.

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Darum können Sie Azubis nicht als Minijobber abrechnen

Bald beginnt in vielen Betrieben für die neuen Azubis der Ernst des Lebens. Die neuen Auszubildenden starten dann nämlich die Berufsausbildung. Für die neuen Lehrlinge beginnen dann aufregende Tage, aber auch im Betrieb merkt man in den ersten Tagen mit neuen Azubis eine gewisse Spannung.

Im Lohnbüro werden diese Dinge vielfach natürlich etwas nüchterner betrachtet. Dennoch stellen sich gerade jetzt einige Fragen zur Abrechnung der neuen Azubis.

Immer wieder taucht dabei auch die Frage auf, ob es nicht möglich ist, die Azubis im Rahmen einer geringfügig entlohnten Tätigkeit abzurechnen. Die Antwort ist eindeutig: Nein!

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Kurzfristige Aushilfen in den Ferien abgabenfrei einsetzen

In den Sommermonaten kommen wieder bewerben sich wieder viele Schülern und Studenten in den Betrieben, um als kurzfristige Aushilfen in den Ferien zu arbeiten. Nutzen Sie im Betrieb diese Arbeitskräfte, um die Urlaubszeit zu überbrücken oder auch Auftragsspitzen schnell und kostengünstig abzufangen. Denn richtig eingesetzt, sparen Sie durch kurzfristige Aushilfen in den Ferien die teuren Sozialversicherungsbeiträge. Allerdings sollten Sie bei der Einstellung der kurzfristigen Aushilfen die richtige sozialversicherungsrechtliche Beurteilung vornehmen, da sonst ein böses und teures Erwachen in einer Betriebsprüfung auf Sie zukommen kann.

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