Ein Minijob ist versicherungsfrei, doch einige Arbeitnehmer benötigen einen vollwertigen Krankenversicherungsschutz. Durch den Minijob kommt es aber zu keiner eigenen Krankenversicherung. Die Lösung kann der Krankenversicherungsschutz durch die Gleitzone sein.
Gleitzone – was ist das
Bei der Gleitzone handelt es sich um den Entgeltbereich zwischen 450,01 € und 850 € im Monat. Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Entgelt in diesem Gleitzonenbereich sind, gelten nicht mehr als Minijobber, sondern sind voll versicherungspflichtig. Das bedeutet auch, dass sie dem vollen Krankenversicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen.