Schlagwort-Archive: Ferienjobber kurzfristig

Achten Sie auf diese Punkte bei Schülerjobs

Stellen Sie in den Ferien oder in den Nachmittags- und Abendstunden Schülerjobs zur Verfügung, sollten Sie auf einige Punkte besonders Acht geben. Denn die Betriebsprüfer schauen bei den Schülerjobs gern etwas genauer hin. So hat schon mancher Betrieb ein teures Wunder bei einer Betriebsprüfung erlebt, weil er Schülerjobs angeboten hat.

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Vollständigkeitskontrolle der Meldungen

Viele Betriebe erhalten in diesen Tagen eine Information der Minijob-Zentrale, dass im Rahmen der Vollständigkeitskontrolle der Meldungen aufgefallen ist, dass für einige Minijobber noch die Jahresmeldungen 2016 fehlen. Wenn Sie ein solches Schreiben der Minijob-Zentrale erhalten, dann sollten Sie darauf schnellstmöglich reagieren und das Schreiben bearbeiten.

Was ist die Vollständigkeitskontrolle der Meldungen überhaupt?
Die Krankenkassen und die Minijob-Zentrale prüfen einige Monate nach Ablauf des letzten Kalenderjahres, ob der Meldebestand der Sozialversicherungsmeldungen vollständig ist. So wird beispielsweise geprüft, ob für alle angemeldeten Arbeitnehmer und Minijobber auch eine Jahresmeldung für das Kalenderjahr 2016 vorliegt, wenn bislang noch keine Abmeldung für 2016 eingegangen ist.

Fehlen für einige angemeldete Arbeitnehmer oder Minijobber diese Jahresmeldungen, dann informiert die Minijob-Zentrale (oder die Krankenkasse) den Betrieb mit dem Ziel die fehlenden Meldungen zu erhalten.

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Minijob und kurzfristige Beschäftigung zeitgleich ausüben

Immer wieder erhalte ich Fragen zur Zusammenrechnung mehrerer gleichzeitig ausgeübter Beschäftigungen, vermehrt kommt dabei auch die Konstellation Minijob und kurzfristige Beschäftigung zur Sprache.

Grundsätzlich sind mehrere Beschäftigungen zusammenzurechnen. Das gilt für die parallele Ausübung mehrerer Minijobs, aber auch wenn ein Arbeitnehmer mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen parallel bei verschiedenen Arbeitgebern ausübt. Minijob und kurzfristige Beschäftigung zeitgleich ausüben weiterlesen

Kurzfristige Aushilfen nicht regelmäßig beschäftigen

Sie dürfen kurzfristige Aushilfen nicht regelmäßig beschäftigen. Stuft der Betriebsprüfer Ihre kurzfristigen Aushilfen nämlich als regelmäßig Beschäftigte ein, drohen empfindliche Nachzahlungen.

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Feiertagszuschlag am 1. Mai auch für Minijobber

Den Feiertagszuschlag am 1. Mai können Sie auch für Minijobber zahlen. Für Arbeiten am 1. Mai – dem Tag der Arbeit – können Sie einen Feiertagszuschlag von bis zu 150 % steuer- und beitragsfrei auszahlen. Damit können Sie den Stundenlohn Ihrer Minijobber verdoppeln, ohne dass dafür Extra-Beiträge fällig werden.

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Berufsmäßigkeit bei kurzfristigen Beschäftigungen

Kurzfristige Beschäftigungen sind gerade in Spitzenauftragslagen sehr beliebt. Allerdings gibt es hierbei einiges zu beachten, insbesondere die Berufsmäßigkeit bei kurzfristigen Beschäftigungen sorgt immer wieder für Verwirrung in den Lohnbüros. Daher stelle ich Ihnen in diesem Artikel die wichtigsten Punkte zum Thema Berufsmäßigkeit bei kurzfristigen Beschäftigungen vor.

Im Zusammenhang mit kurzfristigen Beschäftigungen liegt Berufsmäßigkeit bei kurzfristigen Beschäftigungen vor, wenn diese Beschäftigung für den Arbeitnehmer von wirtschaftlicher Bedeutung ist. Hierbei müssen Sie aber keine wirtschaftliche Gesamtbetrachtung der persönlichen Verhältnisse, also der konkreten Einkommensverhältnisse, des Arbeitnehmers vornehmen. Vielmehr müssen Sie die Beschäftigungsverhältnisse prüfen.

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Müssen Minijobber Überstunden leisten?

Ob Minijobber Überstunden leisten müssen, ist nicht ganz eindeutig zu beantworten. Denn in vielen Arbeitsverträgen sind feste Arbeitszeiten vereinbart, so dass damit die Arbeitspflichten des Minijobbers erfüllt sind.

Demnach muss ein Minijobber im Grunde keine Überstunden leisten. Ausgenommen davon sind lediglich besondere Ausnahmefälle, wie beispielsweise Überschwemmungen, Brände oder andere Notsituationen im Betrieb. Dann muss auch ein Minijobber aufgrund seiner besonderen Treuepflicht dem Arbeitgeber gegenüber Überstunden leisten. Ansonsten gibt es aber keine grundsätzliche Pflicht für Minijobber Überstunden zu leisten.

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Höhe der Entgeltfortzahlung bei Minijobbern

Die Höhe der Entgeltfortzahlung bei Minijobbern ist in vielen Betrieben eine lästige Pflicht, die nicht eindeutig geregelt ist. Oft herrscht dabei eine sehr große Unsicherheit, in welcher Höhe die Höhe der Entgeltfortzahlung bei Minijobbern überhaupt zu zahlen ist.

Auch Minijobber bekommen Entgeltfortzahlung

Unstrittig ist, dass Ihre Minijobber als „Teilzeitarbeitnehmer“ Entgeltfortzahlung erhalten.

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Gibt es eine anteilige Minijobgrenze?

Tritt ein Minijobber im laufenden Monat neu in einen Minijob ein, dann stellt sich oft die Frage, ob für den ersten (anteiligen) Kalendermonat eine anteilige Minijobgrenze gibt. Und natürlich auch, ob auf eine anteilige Minijobgrenze im Lohnbüro gekürzt werden muss.

Die Antwort zur anteiligen Minijobgrenze ist wie so oft ein ja, aber…

Ob Sie bei einem Beschäftigungsbeginn – oder natürlich auch einem Beschäftigungsende – eines Minijobbers eine anteilige Minijobgrenze berechnen müssen, hängt davon ab, wie lange der Minijobber beschäftigt sein soll bzw. beschäftigt war, wenn es sich um einen Ein- oder Austritt im laufenden Monat handelt.

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So berechnen Sie die Schutzfristen bei Mutterschaft und Minijobs

Ist eine Minijobberin schwanger, so müssen Sie die Schutzfristen bei Mutterschaft kennen. Es gilt: Schwangere Arbeitnehmerinnen sollen während der 6 Wochen vor der Entbindung und dürfen bis zum Ablauf der 8. Woche nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Das gilt natürlich auch für Ihre Minijobberinnen. Doch wie erfahren Sie im Lohnbüro, wann diese Schutzfristen beginnen bzw. enden und wie berechnen Sie diese Fristen?

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