Schlagwort-Archive: Ferienjobber kurzfristig

Krankmeldung von Minijobbern – AU-Bescheinigung nötig?

In den Wintermonaten häufen sich die Fragen zur Krankmeldung von Minijobbern. Hier stellt sich vielfach die Frage, ob auch Minijobber eine Krankmeldung benötigen und ob und ab wann ein ärztliches Attest vorzulegen ist.

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Geringverdiener 2018: Neuer durchschnittlicher Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung

Ab 1.1.2018 gilt ein neuer durchschnittlicher Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung, somit sinkt die Beitragslast für Geringverdiener 2018. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag sinkt 2018 von derzeit 1,1 % auf 1,0 %.

In der betrieblichen Praxis hat der durchschnittliche Zusatzbetrag zur Krankenversicherung nur am Rande Auswirkungen. Denn für das Groß der Arbeitnehmer gilt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Diesen legt jede Krankenkasse zum Jahresende in ihrer Satzung fest.

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Entgeltextras für Minijobber

Viele Betriebe fragen nach Entgeltextras für Minijobber. Also konkret geht diese Fragestellung im Grunde immer in die Richtung, wie der Betrieb gefahrlos Entgeltextras für Minijobber zahlen kann. Natürlich ohne dabei die Grenze zu überschreiten. Welche Möglichkeiten gibt es für Entgeltextras für Minijobber, die keine Gefahr für die Minijobgrenze sind?

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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Minijobber

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Minijobber ist erforderlich. Denn Minijobber sind in diesem Zusammenhang wie Ihre übrigen Arbeitnehmer auch zu behandeln. Das heißt neben den Arbeitnehmerrechten, wie der Anspruch auf Lohnfortzahlung, hat der Minijobber natürlich auch Pflichten, wenn er arbeitsunfähig erkrankt.

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Ferienjobber und Urlaub

Ferienjobber und Urlaub – das ist immer wieder ein Thema. Besteht ein Urlaubsanspruch für Ihre Ferienjobber? Diese Frage taucht regelmäßig in den Sommermonaten in den Lohnbüros auf. Die Antwort ist ja, wenn das Arbeitsverhältnis einen vollen Monat bestanden hat. Das bedeutet für Sie in der Lohnabrechnung, dass diese Urlaubsansprüche auch gewährt werden müssen.

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Mindestlohn im Ferienjob

Muss der Mindestlohn im Ferienjob gezahlt werden? Das ist eine Frage aus einem Seminar zum Thema Minijobs, welches ich kürzlich gehalten habe. Ich gab die Frage zurück in den Teilnehmerkreis und erhielt ein gehöriges Maß an Zurückhaltung.

Scheinbar haben sich viele Betriebe mit diesem Thema noch gar nicht auseinandergesetzt. Das habe ich jedenfalls von den Teilnehmern als Feedback erhalten.

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Achtung bei Ferienjobs von Schulabgängern

Bei Ferienjobs von Schulabgängern sollten Sie in der Lohnabrechnung vorsichtig sein. Es gibt nämlich eine Besonderheit zu beachten. Beginnt der Schulabgänger (Schulentlassene) nach seinem Schulabschluss nämlich eine Berufsausbildung, können Sie ihn nicht als kurzfristige Aushilfe in den Sommerferien einstellen.

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Für Ferienjobber die Arbeitszeiten aufzeichnen

Beschäftigen Sie kurzfristige Aushilfen in den Ferien, so müssen Sie auch für die Ferienjobber die Arbeitszeiten aufzeichnen. Leider wird diese Dokumentationspflicht häufig vergessen. Im Nachgang, wenn die Ferienjobber bereits nicht mehr bei Ihnen im Betrieb beschäftigt sind, sorgt dies oft für unnötigen Ärger. Wenn dann nämlich eine Prüfung ins Haus steht und die Arbeitszeitaufzeichnungen der Ferienjobber fehlen.

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Kurzfristige Ferienjobber: 3 Monate oder 70 Arbeitstage?

Bei der Einstellung von kurzfristigen Ferienjobbern, stellt sich in vielen Betrieben die Frage, ob diese 3 Monate oder 70 Arbeitstage beschäftigt werden können. Die Antwort ist wie so oft (fast) ganz einfach, wenn Sie wissen, worauf Sie achten müssen.

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Rentner im Minijob

Rentner im Minijob sind unter den gleichen Gesichtspunkten zu behandeln wie Ihre übrigen Minijobber auch. Allerdings gibt es bei Rentnern im Minijob einige Besonderheiten zu beachten, die Sie im Lohnbüro unbedingt kennen müssen.

Rentner im Minijob sind gute Mitarbeiter. In aller Regel verfügen die Rentner über ein immenses Maß an Erfahrung und wissen wie sie Dinge am Laufen halten.

Daneben gibt es aber noch einen weiteren unschätzbaren Vorteil von Rentnern im Minijob: Sie haben oft unendlich viel Zeit und können nahezu alle Dienste zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten übernehmen.

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