Archiv der Kategorie: Rentenversicherungspflicht

Haben Sie den Befreiungsantrag zur Rentenversicherung?

„Kann ich bitte den Befreiungsantrag zur Rentenversicherung für den Minijobber sehen?“ So oder ähnlich startet oftmals die Betriebsprüfung, wenn es um Minijobber geht. Die Betriebsprüfer erreichen oft schon mit dieser einen Frage, dass in vielen Lohnbüros angespannte Stimmung herrscht. Doch das muss nicht sein, wenn Sie im Vorfeld schon für klare Verhältnisse sorgen.

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Berechnungsbeispiel: Minijob und Rentenversicherungspflicht 2017

In der betrieblichen Praxis geht es beim Thema Minijob und Rentenversicherungspflicht oft um die Frage, wie denn die Abrechnung eines solchen rentenversicherungspflichtigen Minijobbers aussieht. Genau das erfahren Sie in diesem Artikel anhand von zwei Berechnungsbeispielen.

Hat sich ein Minijobber nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, dann ist er rentenversicherungspflichtig und zahlt eigene Rentenversicherungsbeiträge. Ein Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht liegt also nicht vor.

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Gültigkeit des Befreiungsantrags von der Rentenversicherungspflicht

Der Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht bei Minijobbern ist (fast) ewig gültig. Das gilt jedenfalls, wenn es sich um eine durchgängige Beschäftigung handelt. Aber wie sieht es eigentlich aus, wenn die Beschäftigung unterbrochen wird oder es zu mehreren kurz aufeinanderfolgenden Beschäftigungsverhältnissen kommt. Ist der Befreiungsantrag auch dann noch gültig?

Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht ist fast Pflichtveranstaltung

Nach aktuellen Zahlen lassen sich rund 90 % der neuen Minijobber in ihrem Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreien. Das liegt daran, dass die Minijobber den Minijob brutto für netto ausüben und keine „zusätzlichen“ Eigenanteile zahlen wollen.

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Neue Flexirente bringt Vorteile für Minijobber

Seit 1.1.2017 gilt die neue Flexirente. Diese bringt auch äußerst interessante Neuerungen für Minijobber mit sich. Minijobber haben mit der Flexirente nämlich künftig viele Vorteile. Genauer gesagt die Altersvollrentner unter den Minijobbern.

Bislang gilt, dass Altersvollrentner in einem Minijob rentenversicherungsfrei sind. Das ändert sich nun durch die neue Flexirente ab 2017. Denn dann kommt als weiteres Kriterium für die Rentenversicherungsfreiheit noch hinzu, dass die Regelaltersgrenze auch erreicht sein muss. Für diejenigen Minijobber, die eine Altersvollrente beziehen, aber noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben, gilt dann, dass sie rentenversicherungspflichtig sind.

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So rechnen Sie 2017 Ihre rentenversicherungspflichtigen Minijobber ab

Mittlerweile steht fest, dass sowohl der Beitragssatz zur Rentenversicherung als auch die Mindestbemessungsgrundlage für Ihre rentenversicherungspflichtigen Minijobber im Jahr 2017 unverändert bleiben.

Damit gelten für Ihre rentenversicherungspflichtigen Minijobber die gleichen Rahmenbedingungen in puncto Arbeitgeberkosten wie bereits im Jahr 2016. Auch die weiteren Arbeitgeberabgaben für Ihre Minijobber bleiben 2017 unverändert. Das bedeutet, Sie zahlen für Minijobber, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, 13 % pauschale Arbeitgeberbeiträge. In der Rentenversicherung gibt es ebenfalls keine Veränderung. Hier zahlen Sie als Arbeitgeber einen pauschalen Beitrag von 15 % vom beitragspflichtigem Entgelt.

Sofern Ihre Minijobber mit 2 % Pauschsteuer abgerechnet werden – das ist das Gros der Minijobber – bleibt es ebenfalls bei diesem Betrag.

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Das können Sie tun, wenn die Minijob-Zentrale dem Befreiungsantrag widerspricht

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Minijobbern entspricht dem Regelfall. Denn nur wenige Minijobber wollen von ihrem Lohn noch Eigenanteile an die Rentenversicherung zahlen. Der Befreiungsantrag ist schnell gestellt, aber was können Sie im Lohnbüro tun, wenn die Minijob-Zentrale dem Befreiungsantrag widerspricht. Dieser Artikel zeigt Ihnen Lösungsansätze, um die berühmte Kuh vom Eis zu bekommen.

Gründe für Widerspruch des Befreiungsantrags zur Rentenversicherung

Zunächst stellt sich die Frage, in welchen Fällen die Minijob-Zentrale einem Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht überhaupt widersprechen kann.

Hier gibt es folgende mögliche Fallkonstellationen:

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Lohnabrechnung von Altersvollrentnern im Minijob

Fast jeder 8. Minijobber ist über 65 Jahre. Damit nehmen die Rentner einen großen Teil der knapp 6,7 Millionen Minijobber in Deutschland ein. Im Rahmen der Lohnabrechnung kommt es dabei immer wieder zu Fragen, wie die Altersvollrentner im Minijob zu behandeln sind und ob es Besonderheiten zu beachten gilt.

Die Antwort ist ein klares JA. Natürlich gibt es auch hier wieder einige Besonderheiten, die Sie im Lohnbüro kennen sollten. Aber ich kann Sie an dieser Stelle beruhigen, so schlimm wie es sich vielleicht anhört ist es nicht.

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Schüler als Minijobber – das ist oft clever

Für Schüler sind Minijobs eine sehr gute Möglichkeit das Taschengeld aufzubessern. Aber auch für die Betriebe sind Schüler oft eine hilfreiche Unterstützung in der Urlaubszeit und eine Chance künftige Arbeitskräfte zu gewinnen. Und manchmal wird aus einer Schüler-Aushilfe der künftige Auszubildende. Wenn es gut läuft, sind Schüler-Minijobber also ein Gewinn für beide Seiten. Im Lohnbüro sollten Sie aber gerade bei Schülern das ein oder andere beachten, um nicht bei einer Betriebsprüfung nachzahlen zu müssen.

Zunächst stellt sich die Frage, ob Sie den Schüler-Minijobber überhaupt im Betrieb gewinnbringend einsetzen zu können. In aller Regel können Schüler einfache Tätigkeiten problemlos ausüben, die schnell erlernbar sind. Sicher ist am Anfang eines Schüler-Minijobs daher eine gewisse Anlernphase einzuplanen.

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Rentenversicherungspflicht von Minijobbern: Mindestbemessungsgrundlage beachten

Bei rentenversicherungspflichtigen Minijobbern ist bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge eine Mindestbemessungsgrundlage zu beachten. Von dieser Mindestbemessungsgrundlage sind die Rentenversicherungsbeiträge mindestens zu berechnen. Das heißt für Sie im Lohnbüro, dass Sie auf diese besondere Fallkonstellation achten sollten.

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Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Minijobber – wann wird sie wirksam?

Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Minijobber ist möglich. Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijobs), die ab dem 1.1.2013 begonnen haben, gilt die Rentenversicherungspflicht für Minijobber. Das bedeutet, dass die Minijobber auch selbst Arbeitnehmerbeiträge für den Minijob zur Rentenversicherung von derzeit 3,7 % zahlen müssen (2018: 3,6 %).

Trotz dieser Vorstellung des Gesetzgebers, dass eine grundsätzliche Rentenversicherungspflicht für Minijobber besteht, arbeiten die meisten Minijobber (rund 85 %) aber rentenversicherungsfrei in dem Minijob. Dies ist für die Minijobber auch problemlos möglich, da der Gesetzgeber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zulässt.


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Die Voraussetzung für eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist möglich, wenn der Arbeitnehmer (Minijobber) seinem Arbeitgeber einen Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht vorlegt.

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