Berechnungsbeispiel privat krankenversicherter Minijobber
In diesem Artikel möchte ich Ihnen die Besonderheiten in einem Berechnungsbeispiel privat krankenversicherter Minijobber aufzeigen. Aus Arbeitgebersicht ist ein privat krankenversicherter Minijobber ein echter Gewinn. Denn hier spart der Arbeitgeber 13 % der Sozialversicherungsbeiträge.
Viele Betriebe machen sich bei der Einstellung neuer Minijobber keine Gedanken, ob es ein gesetzlich oder privat krankenversicherter Minijobber ist. Sie werden aber im Folgenden sehen, dass es sich durchaus lohnt privat krankenversicherte Minijobber einzustellen. In einem Berechnungsbeispiel für einen privat krankenversicherten Minijobber werden Sie die finanziellen Vorzüge schnell sehen.
Tipp: Fordern Sie beim Beginn der Beschäftigung einen Nachweis der Krankenversicherung des Minijobbers an – auch der privat krankenversicherten Minijobber.
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Keine Krankenversicherungsbeiträge für den Betrieb
Der große Vorteil privat krankenversicherter Minijobber liegt für den Betrieb darin, dass Sie die pauschalen Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung von immerhin 13 % nicht zahlen müssen.
Sie sehen, es lohnt sich durchaus auf den Nachweis der Krankenversicherung bei Minijobber zu achten.
Berechnungsbeispiel privat krankenversicherter Minijobber
Ein privat krankenversicherter Minijobber arbeitet bei Ihnen für 400 € monatlich. Er hat sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
Bruttoverdienst: 400 €
Arbeitnehmerbeiträge: keine
Nettoverdienst: 400 €
Arbeitgeberbelastung:
Krankenversicherung: kein Beitrag, da privat krankenversicherter Minijobber
Rentenversicherung: 400 € x 15 % = 60,00 €
Pauschsteuer: 400 € x 2 % = 8,00 €
U1-Umlage: 400 € x 1 % = 4,00 €
U2-Umlage: 400 € x 0,3 % = 1,20 €
Insolvenzgeldumlage: 400 € x 0,09 € = 0,36 €
Lohnnebenkosten gesamt: 73,56 € (statt 125,56 € – Ersparnis 52 € monatlich)
Weitere Berechnungsbeispiele finden Sie in folgenden Artikeln
Minijob und Befreiung von der Rentenversicherungspflicht 2017
Minijob und Rentenversicherungspflicht 2017
Exklusive Minijob-Informationen
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6 Antworten
[…] bleiben 2017 unverändert. Das bedeutet, Sie zahlen für Minijobber, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, 13 % pauschale Arbeitgeberbeiträge. In der Rentenversicherung gibt es ebenfalls […]
[…] eines Minijobs keinen Krankenversicherungsschutz, obwohl der Arbeitgeber monatlich die pauschalen Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung in Höhe von 13 % an die Minijob-Zentrale zahlen […]
[…] Privatversicherte Minijobber sind billiger!!! […]
Genau was ich gesucht habe. Herzlichen Dank für die Hilfe
Minijobber ist Schüler, versichert bei den Eltern, Eltern privat-KV, gilt er dann auch als „privat-kv“ und der AG kann die die pauschalen Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung 13% einsparen?
Guten Tag,
per Ferndiagnose würde ich sagen, der Schüler ist ebenfalls privat krankenversichert – hier sollten Sie sich eine Bestätigung der Privaten KV geben lassen, dann können Sie für den Minijobber die 13 Prozent Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung einsparen. Lassen Sie sich also eine solche PKV Bescheinigung geben.
Viele Grüße
Marc Wehrstedt