Archiv der Kategorie: Rentenversicherungspflicht

Darum bekommen Minijobber Mindestlohn und Azubis nicht

Ich erhielt kürzlich einen Anruf aus einem Lohnbüro. Es meldete sich eine aufgeregte Stimme, die verzweifelt vor Ihrer Lohnabrechnung saß und nicht wusste was zu tun ist. Es ging eigentlich um eine ganz einfache Sache, die Abrechnung der neuen Azubis und die Abrechnung der Minijobber. Aber hier wurde einiges durcheinander gebracht, so dass am Ende eine verzweifelte Lohnsachbearbeiterin saß, die weder ein noch aus wusste. Bekommen Minijobber Mindestlohn und Azubis nicht?


Minijobber Mindestlohn? Das war passiert – neue Azubis sind da

Die Ursache für das ganze Chaos war eigentlich nichts Schlimmes. Die Lohnbearbeiterin, musste in Ihrer Lohnsoftware neue Azubis anlegen. Das ging auch problemlos von der Hand. Dann wandte sie sich ihren Minijobbern zu und kam ins Straucheln.

Nachdem sie die neuen Azubis mit einer Ausbildungsvergütung von unter 450 € bei einer 40-Stunden-Woche angelegt hatte, musste sie bei den Minijobbern prüfen, ob der Mindestlohn eingehalten worden ist. Und schon befand sich die Lohnsachbearbeiterin auf dem Glatteis. Hier kam sie nämlich beim Thema Mindestlohn, Azubis und Minijobber durcheinander.

Daher möchte ich Ihnen hier einmal die Zusammenhänge und die Unterschiede dieser Begriffe kurz aufzeigen.

Werbung:

Lohnlexikon online bestellen

Zunächst einmal gilt für Auszubildende eine gesetzliche Sozialversicherungspflicht. Das heißt, junge Menschen, die eine Berufsausbildung absolvieren, sind zwingend sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, für die auch die vollen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.

Vor einige Zeit habe ich dazu bereits einen Artikel veröffentlicht „Darum können Sie Azubis nicht als Minijobber abrechnen“.

Darum können Sie Azubis nicht als Minijobber abrechnen

Das bedeutet in der Lohnabrechnung, dass für die Auszubildenden die Spielregeln für Minijobber nicht anzuwenden sind. Denn Auszubildende sind vom Gesetzgeber besonders geschützt. Sie sollen nämlich im Rahmen ihrer Ausbildung die Kenntnisse und Fertigkeiten erlernen, die für den (Ausbildungs)Beruf erforderlich sind. Es geht bei der Ausbildung in erster Linie um den Wissenserwerb, also das Erlernen eines Berufs.

Es geht bei einer Ausbildung also nicht vorrangig um den Broterwerb, sondern um den Wissenserwerb. In genau hier liegt dann auch die Begründung, warum für Azubis der Mindestlohn nicht gilt.

Minijobber hingegen sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei – auch wenn der Arbeitgeber die pauschalen Arbeitgeberbeiträge zahlen muss. Ausgenommen davon ist nur die Rentenversicherung, hier sind die Minijobber rentenversicherungspflichtig, wenn sie sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen haben.

In diesem Zusammenhang ist vielleicht auch interessant, wie Minijobber wieder zur Versicherungspflicht in der Rentenversicherung zurückkehren können.

Minijobber Mindestlohn? Minijobber haben Anspruch auf den Mindestlohn

Anders als Auszubildende üben Minijobber ihren Minijob nicht aus, um dabei einen Beruf zu erlernen. Vielmehr geht es (wie bei den meisten Jobs) ums Geld verdienen.

Aus diesem Grund sind Minijobber nicht von den Regelungen zum Mindestlohn befreit, sondern erhalten mindestens den gesetzlichen Mindestlohn.

Ihr Feedback ist gefragt – exklusive Newsletter-Informationen

Haben Sie sich auch schon einmal bei der Abrechnung verrannt und eine Frage wie Minijobber Mindestlohn ging Ihnen nicht mehr aus dem Sinn? Dann schreiben Sie mir gern und ich versuche etwas Licht ins Dunkeln zu bringen.


Werbung:

Stundenzettel online bestellen

Augen auf bei der Berufswahl – eine Entscheidungshilfe online bestellen

Musterbeispiele für Bewerbungsschreiben online bestellen

Jetzt Arbeitsvertrag für Minijobber bestellen: Avery Zweckform 2201e Arbeitsvertrag geringfügige Beschäftigung [Word-Download]

Ist die Rentenversicherungspflicht im Minijob sinnvoll?

Die Frage, ob die Rentenversicherungspflicht im Minijob, also es für einen Minijobber, sinnvoll ist, im Minijob Rentenversicherungsbeiträge selbst zu zahlen, muss je nach Einzelfall bewertet werden. Aber dazu komme ich noch etwas später.

Für den Arbeitgeber ist es im Grunde uninteressant, ob der Minijobber rentenversicherungspflichtig beschäftigt ist oder sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt. Denn der Arbeitgeber ist finanziell in beiden Fällen mit den pauschalen Rentenversicherungsbeiträgen beteiligt.

Ist die Rentenversicherungspflicht im Minijob sinnvoll? weiterlesen

So geht´s: Rückkehr zur Rentenversicherungspflicht bei Minijobbern

Rückkehr zur Rentenversicherungspflicht –  was soll das denn, mögen sich viele Leser jetzt fragen. Bereits seit 2013 gilt für alle neuen Minijob-Beschäftigungsverhältnisse, dass sie grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht unterliegen. Allerdings lassen sich fast 90 Prozent der Minijobber von dieser Rentenversicherungspflicht durch einen Antrag beim Arbeitgeber befreien. Warum sollte diese Befreiung denn rückgängig gemacht werden.

So geht´s: Rückkehr zur Rentenversicherungspflicht bei Minijobbern weiterlesen