Archiv der Kategorie: Mindestbemessungsgrundlage

Jahresmeldungen 2020 für Minijobber

Zum Jahreswechsel sind die Jahresmeldungen 2021 für Minijobber zu erstellen. Welche Entgelte sind dabei zu berücksichtigen und welche Abgabefrist gilt für die Jahresmeldungen 2020?

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Rentenversicherungspflicht im Minijob

Die Rentenversicherungspflicht im Minijob ist bei neuen Minijobbern Pflicht. Es besteht aber für die Minijobber die Möglichkeit, auf diese Rentenversicherungspflicht zu verzichten. Die Entscheidung hierfür liegt bei dem Minijobber. Der Betrieb hat hier kein Mitspracherecht. Den Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht für den Minijob stellt der Minijobber direkt beim Arbeitgeber.

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Jahresmeldungen 2019 für Minijobber

In der betrieblichen Entgeltabrechnung werden bei der maschinellen Abrechnung die Jahresmeldungen 2019 mit der Januarabrechnung 2020 erzeigt. Das gilt natürlich auch für Ihre Minijobber und deren Jahresmeldungen 2019. Doch bei den Minijobbern gibt es bei den Jahresmeldungen ein paar Punkte zu beachten.

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Minijobs – Jahresabschlussarbeiten

Bei der Lohnabrechnung von Minijobbern stellen sich bei vielen Betrieben regelmäßig zum Jahresende Fragen, welche Arbeiten zum Jahresabschluss speziell für die Minijobber anfallen. Grund genug sich den Jahresabschlussarbeiten bei Minijobs näher zu widmen.

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Berechnungsbeispiel: Rentenversicherungspflichtiger Minijob 2018 und Mindestbemessungsgrundlage

Ab 1.1.2018 ändert sich der Rentenversicherungsbeitragssatz, so dass sich auch die Werte für ein Berechnungsbeispiel: Rentenversicherungspflichtiger Minijob 2018 und Mindestbemessungsgrundlage ändern.

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Minijob neben einer Hauptbeschäftigung

Was ist beim Minijob neben einer Hauptbeschäftigung zu beachten. Diese Frage bekomme ich oft gestellt. Aus Arbeitgebersicht geht es hier meist darum, ob der Minijob neben einer Hauptbeschäftigung Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge hat. Also konkret, ob der Minijob mit der Hauptbeschäftigung zusammenzurechnen ist und ob es Auswirkungen auf die Lohnabrechnung hat.

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Berechnungsbeispiel: Minijob und Rentenversicherungspflicht 2017

In der betrieblichen Praxis geht es beim Thema Minijob und Rentenversicherungspflicht oft um die Frage, wie denn die Abrechnung eines solchen rentenversicherungspflichtigen Minijobbers aussieht. Genau das erfahren Sie in diesem Artikel anhand von zwei Berechnungsbeispielen.

Hat sich ein Minijobber nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, dann ist er rentenversicherungspflichtig und zahlt eigene Rentenversicherungsbeiträge. Ein Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht liegt also nicht vor.

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