Minijobs – 520-Euro-Kräfte
Minijobs heißen nunmehr 520-Euro-Kräfte. Denn die Minijobgrenze ist seit 1.10.2022 auf 520 Euro monatlich angehoben worden.
Minijobs heißen nunmehr 520-Euro-Kräfte. Denn die Minijobgrenze ist seit 1.10.2022 auf 520 Euro monatlich angehoben worden.
Minijobgrenze steigt zum 1.10.2022 auf 520 Euro – Auswirkungen auf Minijobs und Entgeltabrechnung.
Die Minijobgrenze steigt ab 1.10.2022 auf 520 Euro. Welche Auswirkungen hat dies auf den Betrieb und den MInijobber?