Archiv der Kategorie: Betriebsprüfung

Vorsicht: Verspätete Lohnzahlung kann teuer werden

Zahlen Sie den Lohn pünktlich, denn eine verspätete Lohnzahlung kann Sie als Arbeitgeber teuer zu stehen kommen. Zahlen Sie den Lohn verspätet, kann auch ein Minijobber von Ihnen Schadenersatz für die verspätete Lohnzahlung verlangen. Hier sollten Sie den Zahlungstermin für die Lohnzahlung stets einhalten!

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Arbeitslos und Minijob: Gilt die 165-€-Grenze?

Vor einigen Tagen habe ich die Anfrage eines Betriebes mit der Betreffzeile „Arbeitslos und Minijob: Gilt die 165-€-Grenze?“ erhalten. Im ersten Moment war ich etwas perplex, da ich mir keinen richtigen Reim auf die Betreffzeile machen konnte und ehrlich gesagt, habe ich zuerst an einige der typischen Spammails gedacht.

Langsam dämmerte es mir was mit arbeitslos und Minijob zusammen mit einer 165-€-Grenze gemeint sein könnte. Es war nämlich tatsächlich eine reale Anfrage eines Betriebes. Die Lohnsachbearbeiterin schrieb mich an, weil sie mehr über eine 165-€-Grenze für arbeitslose Minijobber erfahren wollte.

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Überstunden bei Minijobbern – geht das?

Ob Überstunden bei Minijobbern zulässig sind, ist eine häufige Frage. Die Antwort ist ein klares ja, aber…

Natürlich können Sie auch von Ihren Minijobbern Überstunden abverlangen, wenn dies nötig ist. Allerdings sollten Sie natürlich darauf achten, dass dadurch die 450-€-Grenze nicht überschritten wird.

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Für Ferienjobber die Arbeitszeiten aufzeichnen

Beschäftigen Sie kurzfristige Aushilfen in den Ferien, so müssen Sie auch für die Ferienjobber die Arbeitszeiten aufzeichnen. Leider wird diese Dokumentationspflicht häufig vergessen. Im Nachgang, wenn die Ferienjobber bereits nicht mehr bei Ihnen im Betrieb beschäftigt sind, sorgt dies oft für unnötigen Ärger. Wenn dann nämlich eine Prüfung ins Haus steht und die Arbeitszeitaufzeichnungen der Ferienjobber fehlen.

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Haben Sie den Befreiungsantrag zur Rentenversicherung?

„Kann ich bitte den Befreiungsantrag zur Rentenversicherung für den Minijobber sehen?“ So oder ähnlich startet oftmals die Betriebsprüfung, wenn es um Minijobber geht. Die Betriebsprüfer erreichen oft schon mit dieser einen Frage, dass in vielen Lohnbüros angespannte Stimmung herrscht. Doch das muss nicht sein, wenn Sie im Vorfeld schon für klare Verhältnisse sorgen.

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Elektronischen Lohnnachweis für das Jahr 2016 versenden

Sie müssen im Lohnbüro den elektronischen Lohnnachweis für das Jahr 2016 zur Unfallversicherung in Papierform bereits abgegeben haben. Zusätzlich sind Sie für das Kalenderjahr 2016 und übrigens auch für 2017 und die Folgejahre gesetzlich verpflichtet, dass Sie die Inhalte des Lohnnachweises auch in elektronischer Form aus Ihrem Lohnprogramm versenden.

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Minijob und kurzfristige Beschäftigung zeitgleich ausüben

Immer wieder erhalte ich Fragen zur Zusammenrechnung mehrerer gleichzeitig ausgeübter Beschäftigungen, vermehrt kommt dabei auch die Konstellation Minijob und kurzfristige Beschäftigung zur Sprache.

Grundsätzlich sind mehrere Beschäftigungen zusammenzurechnen. Das gilt für die parallele Ausübung mehrerer Minijobs, aber auch wenn ein Arbeitnehmer mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen parallel bei verschiedenen Arbeitgebern ausübt. Minijob und kurzfristige Beschäftigung zeitgleich ausüben weiterlesen

Nach der Elternzeit kein Anspruch auf exakt dieselbe Stelle

Arbeitnehmer haben keinen Anspruch nach der Elternzeit auf denselben Arbeitsplatz. Als Arbeitgeber sollten Sie dies wissen. Denn Sie müssen nach dem Ende der Elternzeit den vorherigen Arbeitsplatz nicht für den zurückkehrenden Arbeitnehmer frei räumen. Vielmehr können Sie den zurückkehrenden Arbeitnehmer auch auf einen anderen Arbeitsplatz einsetzen.

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Berufsmäßigkeit bei kurzfristigen Beschäftigungen

Kurzfristige Beschäftigungen sind gerade in Spitzenauftragslagen sehr beliebt. Allerdings gibt es hierbei einiges zu beachten, insbesondere die Berufsmäßigkeit bei kurzfristigen Beschäftigungen sorgt immer wieder für Verwirrung in den Lohnbüros. Daher stelle ich Ihnen in diesem Artikel die wichtigsten Punkte zum Thema Berufsmäßigkeit bei kurzfristigen Beschäftigungen vor.

Im Zusammenhang mit kurzfristigen Beschäftigungen liegt Berufsmäßigkeit bei kurzfristigen Beschäftigungen vor, wenn diese Beschäftigung für den Arbeitnehmer von wirtschaftlicher Bedeutung ist. Hierbei müssen Sie aber keine wirtschaftliche Gesamtbetrachtung der persönlichen Verhältnisse, also der konkreten Einkommensverhältnisse, des Arbeitnehmers vornehmen. Vielmehr müssen Sie die Beschäftigungsverhältnisse prüfen.

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Beschäftigung von Ehegatten im Minijob

Die Beschäftigung von Ehegatten im Minijob ist Gang und Gäbe. Allerdings sollten Sie bei der Beschäftigung von Ehegatten im Minijob einige Besonderheiten beachten, damit Ihnen in einer Prüfung durch die Sozialversicherung oder die Lohnsteuer-Außenprüfer das „Beschäftigungsmodell“ nicht um die Ohren fliegt.

Neben der Arbeitsleistung bietet eine Beschäftigung von Ehegatten im Minijob aber auch einen schönen Steuervorteil. Denn die Lohnkosten – inklusive der Lohnnebenkosten – sind Betriebsausgaben. Das kann im Jahr bis zu 7.000 € ausmachen.

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