Archiv der Kategorie: Betriebsprüfung

Minijobber darf 520 Euro überschreiten

Grundsätzlich gilt als Voraussetzung für einen Minijob, dass das regelmäßige Entgelt monatlich 520 Euro nicht überschreiten darf. Doch ist die Überschreitung unvorhersehbar gelten Sonderregelungen, so dass trotz Überschreiten der Minijobgrenze der Minijobstatus erhalten bleiben kann. Dies ist allerdings an Voraussetzungen geknüpft.

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Minijobs – Jahresabschlussarbeiten

Bei der Lohnabrechnung von Minijobbern stellen sich bei vielen Betrieben regelmäßig zum Jahresende Fragen, welche Arbeiten zum Jahresabschluss speziell für die Minijobber anfallen. Grund genug sich den Jahresabschlussarbeiten bei Minijobs näher zu widmen.

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Zuschuss zur Internetnutzung und Minijobgrenze

Betriebe haben die Möglichkeit Zuschüsse zur Internetnutzung an Arbeitnehmer zu zahlen und diese unter bestimmten Voraussetzungen pauschal zu versteuern. Bei Minijobbern besteht hier die Gefahr, dass dies die Einhaltung der Minijobgrenze gefährden kann, wenn die Pauschalierungsvorschriften nicht erfüllt sind.

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Ausnahmen bei Minijobs

Beträgt das regelmäßige Entgelt eines Arbeitnehmers monatlich nicht mehr als 450 Euro, dann handelt es sich grundsätzlich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob). Doch es ist durchaus möglich, dass es Ausnahmen von dieser Regel gibt.
Geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse zeichnen sich dadurch aus, dass es sich um grundsätzlich versicherungsfreie Beschäftigungen handelt. Konkret sind die Minijobber versicherungsfrei zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Es besteht jedoch Rentenversicherungspflicht, von der sich der Minijobber aber auf Antrag befreien lassen kann, so dass es sich dann um einen (komplett) versicherungsfreien Minijob handelt.

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Minijob: Beurteilung selbstständig oder angestellt beschäftigt

Auch im Rahmen der Minijobs kommt es immer wieder zu der Fragestellung, ob eine Tätigkeit auf selbstständiger Basis ausgeübt wird oder ob die Voraussetzungen für ein Beschäftigungsverhältnis vorliegen. In den letzten Monaten gab es dazu mehrere Entscheidungen, die zwar nicht in allen Fällen Minijobber betraf, aber im Grunde die Problematik und das Haftungsrisiko des Arbeitgebers gut darstellen. Fraglich ist, ob selbstständig oder angestellt beschäftigt?

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Erhebliche Entgeltschwankungen bei Minijobs

Unterliegt die Entgelthöhe eines Minijobbers erheblichen Entgeltschwankungen, dann kann dies zum Verlust des Minijobber-Status führen. Das gilt auch, wenn das Jahresarbeitsentgelt insgesamt nicht mehr als 5.400 Euro beträgt.

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Probearbeit als LKW-Fahrer ist kein Praktikum

Nur weil ein Beschäftigungsverhältnis im Arbeitsvertrag als Praktikum bezeichnet wird, muss aus rechtlicher Sicht noch lange kein Praktikum vorliegen. Und selbst Eingliederungsmaßnahmen nach dem SGB III haben keinen Einfluss auf die rechtliche Einordnung. Dies hat das Arbeitsgericht Bonn in einem Fall entschieden.

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Weitere Beschäftigungen bei Minijobbern ausschließen

Weitere Beschäftigungen bei Minijobbern sind auf den aktuellen Minijob bei Ihnen oftmals anzurechnen. Leider wird diese Prüfpflicht des Arbeitgebers in vielen Unternehmen nicht so richtig ernst genommen. Schließlich handelt es sich ja nur um Minijobber. Dennoch sollten Sie bei der Einstellung eines Minijobbers unbedingt darauf achten, ob weitere Beschäftigungen bei Minijobbern zu berücksichtigen sind.

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Minijob auf Minijob – Unterbrechungen erkennen

Folgt Minijob auf Minijob eines Arbeitnehmers bei demselben Arbeitgeber, so stellt sich im Lohnbüro oft die Frage, wie mit diesen Minijobabfolgen umzugehen ist. Handelt es sich um eine neue Beschäftigung oder wird das alte Beschäftigungsverhältnis einfach nur fortgesetzt. Grundsätzlich gilt, dass ein neues Beschäftigungsverhältnis nach einer mindestens zweimonatigen Unterbrechung vorliegt.

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