Alle Beiträge von Marc Wehrstedt

Ausbildung als Midijob – das geht nicht

Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen Entgelt zwischen 450,01 Euro und 1.300 Euro im Monat üben einen Midijob aus. Offiziell wird hier von einem Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich gesprochen. Auszubildende liegen mit ihrer Ausbildungsvergütung regelmäßig im Midijobbereich. In der Ausbildung gelten die Midijobregelungen allerdings nicht.

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450-Euro-Job und Steuern

Auf die Einkünfte aus einem 450-Euro-Job sind Steuern zu zahlen. Allerdings gibt es hier eine Pauschalierungsmöglichkeit der Steuern auf einen 450-Euro-Job. Letztlich gibt es verschiedene Möglichkeiten einen Minijob zu besteuern Welche Variante für den einzelnen Minijobber sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.

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In mehreren Minijobs nebeneinander arbeiten ist möglich

Es ist möglich, dass Minijobber in mehreren Minijobs nebeneinander arbeiten. Voraussetzung für diese Konstellation ist, dass die beiden Minijobs insgesamt nicht die Minijobgrenze überschreiten.

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Ferienjob: Minijob oder kurzfristige Beschäftigung – eine Entscheidungshilfe

In den Sommermonaten stehen wieder viele Betriebe vor der Frage, wie sie die Urlaubszeit der Arbeitnehmer überbrücken. Vielfach werden dafür Ferienjobber in den Betrieben beschäftigt, um die anfallenden Arbeiten zu erledigen. Doch wie sollen diese Ferienjobber beschäftigt werden? Im Minijob oder in einer kurzfristigen Beschäftigung. Der folgende Artikel dient als Entscheidungshilfe beim Ferienjob.

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Ferienjobber 2020 länger beschäftigen

Die Corona-Krise hält nicht nur Einschränkungen bereit. Aufgrund der aktuellen Gesetzgebung können Sie 2020 Ferienjobber länger als kurzfristige Aushilfen beschäftigen. Die Kurzfristigkeitsgrenzen sind im Jahr 2020 nämlich ausgeweitet worden. Ferienjobber können als kurzfristige Aushilfen 2020 bis zu fünf Monate beschäftigt werden. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

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Neue Hinzuverdienstgrenzen für Altersrentner

Altersvollrentner, die einen Minijob ausüben, müssen keine Rentenkürzung befürchten. Anders sieht es aber aus, wenn es sich nicht mehr um einen Minijob handelt. In diesen Fällen müssen Altersvollrentner unter Umständen mit einer Rentenkürzung rechnen. Der Hinzuverdienst wird nämlich (unter Umständen) auf die Rente angerechnet, was letztlich zu einer Rentenkürzung führt.

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Überschreiten der Minijobgrenze während Corona-Krise – Risiken und Grenzen

Im Zuge der Corona-Krise sind die Grenzen der kurzfristigen Aushilfsbeschäftigungen und die Möglichkeit zum gelegentlichen und unvorhersehbaren Überschreiten der Minijobgrenze ausgeweitet. Die Minijobgrenze kann vom 1.3.2020 bis 31.10.2020 bis zu fünf Mal überschritten werden, wenn unvorhersehbare Gründe vorliegen. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden müssen. Ansonsten kann dies zum Verlust der Minijobberstatus führen.

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Minijob neben Kurzarbeitergeld

Viele Betriebe sind von Kurzarbeit betroffen. Dies bedeutet für die Arbeitnehmer, dass sie ihren Lohn nur teilweise ausgezahlt bekommen und den anderen Teil in Form von Kurzarbeitergeld. Doch was bedeutet diese Konstellation für den Minijob, wenn der Minijobber in seinem Hauptjob Kurzarbeitergeld bezieht?

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