Feiertagszuschläge, die der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zahlt, können steuerfrei und auch beitragsfrei sein. Sie zählen dann nicht zum Arbeitsentgelt, so dass dadurch die Minijobgrenze nicht überschritten wird.
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Mehrere Minijobs sind möglich
Die Ausübung mehrerer Minijobs nebeneinander ist möglich. Allerdings darf dabei das Gesamtentgelt aus den Minijobs die aktuelle Minijobgrenze nicht übersteigen. Liegt das Gesamtentgelt über der Minijobgrenze, so sind alle Minijobs versicherungspflichtig.
Feiertagslohn gilt auch im Minijob
Fällt die Arbeit an einem Feiertag aus, so erhalten Arbeitnehmer für diesen Feiertag Feiertagslohn bzw. Entgeltfortzahlung an Feiertagen. Dies gilt auch für Minijobber, wenn die Arbeit an einem Feiertag ausfällt.
Steuer-ID – Anforderung durch Arbeitgeber möglich
Die Steuer-ID ist seit geraumer Zeit ein wichtiges Merkmal in der Entgeltabrechnung. So werden über diese Steuer-ID bei steuerpflichtigen Arbeitnehmern die ELStAM, also die Steuerabzugsmerkmale abgerufen. Aber auch bei Minijobbern ist die Angabe der Steuer-ID in den Sozialversicherungsmeldungen Pflicht. Das gilt auch, wenn sie mit 2 Prozent Pauschsteuer abgerechnet werden.
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Personengruppenschlüssel und Minijobs
In der betrieblichen Entgeltabrechnung sind die Personengruppenschlüssel wichtiger Bestandteil der Abrechnungen sowie der Meldungen zur Sozialversicherung. Mithilfe der Personengruppenschlüssel können die einzelnen Personenkreise sozialversicherungsrechtlich unterschieden werden.
Zulässiges Überschreiten der 538-Euro-Minijobgrenze
Seit 1.1.2024 beträgt die Minijobgrenze 538 Euro im Monat. Doch wie ist zu verfahren, wenn das Entgelt die monatliche Minijobgrenze überschreitet. Ist dies zulässig oder ist mit dem Überschreiten der Minijobberstatus dahin?
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Minijob neben Arbeitslosengeld
Üben Arbeitssuchende einen Minijob aus, so gilt es im Lohnbüro auf ein paar Dinge zu achten. So werden bei Minijobbern beispielsweise bestimmte Entgeltbeträge auf das Arbeitslosengeld angerechnet und so unter Umständen das Arbeitslosengeld gekürzt. Aber auch bei den kurzfristigen Aushilfen ist Arbeitslosigkeit ein großes Thema und können sogar zu Versicherungspflicht im Aushilfsjob führen.
Gebäudereinigung – Mindestlohn 2024 steigt
Für Beschäftigte in der Gebäudereinigung gilt ab 2024 ein höherer Mindestlohn. Dieser gilt für alle Arbeitnehmer – auch für Minijobber in der Gebäudereinigungsbranche.
Midijobs 2024 – neue Entgeltgrenzen
Die Anhebung der Minijobgrenze wirkt sich auch auf den Übergangsbereich aus. Der als Midijob bezeichnete Übergangsbereich beginnt bei einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze und endet bei 2.000 Euro monatlich. Im Zuge der Anpassung des Mindestlohns und damit der Geringfügigkeitsgrenze beginnt ein Midijob ab 1. Januar 2024 bei 538,01 Euro. Es verschiebt sich also die untere Entgeltgrenze nach oben.
Jahresmeldungen 2023 bei Minijobs
Auch für Minijobber sind die Jahresmeldungen zur Sozialversicherung bis spätestens 15.2.2024 elektronisch zu übermitteln. In Ihrer Lohnsoftware erfolgt die Erstellungen der Jahresmeldungen 2023 regelmäßig mit der Abrechnung Januar 2024.