Alle Beiträge von Marc Wehrstedt

Steuer-ID – Anforderung durch Arbeitgeber möglich

Die Steuer-ID ist seit geraumer Zeit ein wichtiges Merkmal in der Entgeltabrechnung. So werden über diese Steuer-ID bei steuerpflichtigen Arbeitnehmern die ELStAM, also die Steuerabzugsmerkmale abgerufen. Aber auch bei Minijobbern ist die Angabe der Steuer-ID in den Sozialversicherungsmeldungen Pflicht. Das gilt auch, wenn sie mit 2 Prozent Pauschsteuer abgerechnet werden.

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Minijob neben Arbeitslosengeld

Üben Arbeitssuchende einen Minijob aus, so gilt es im Lohnbüro auf ein paar Dinge zu achten. So werden bei Minijobbern beispielsweise bestimmte Entgeltbeträge auf das Arbeitslosengeld angerechnet und so unter Umständen das Arbeitslosengeld gekürzt. Aber auch bei den kurzfristigen Aushilfen ist Arbeitslosigkeit ein großes Thema und können sogar zu Versicherungspflicht im Aushilfsjob führen.

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Midijobs 2024 – neue Entgeltgrenzen

Die Anhebung der Minijobgrenze wirkt sich auch auf den Übergangsbereich aus. Der als Midijob bezeichnete Übergangsbereich beginnt bei einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze und endet bei 2.000 Euro monatlich. Im Zuge der Anpassung des Mindestlohns und damit der Geringfügigkeitsgrenze beginnt ein Midijob ab 1. Januar 2024 bei 538,01 Euro. Es verschiebt sich also die untere Entgeltgrenze nach oben.

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