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Neue Flexirente bringt Vorteile für Minijobber

Seit 1.1.2017 gilt die neue Flexirente. Diese bringt auch äußerst interessante Neuerungen für Minijobber mit sich. Minijobber haben mit der Flexirente nämlich künftig viele Vorteile. Genauer gesagt die Altersvollrentner unter den Minijobbern.

Bislang gilt, dass Altersvollrentner in einem Minijob rentenversicherungsfrei sind. Das ändert sich nun durch die neue Flexirente ab 2017. Denn dann kommt als weiteres Kriterium für die Rentenversicherungsfreiheit noch hinzu, dass die Regelaltersgrenze auch erreicht sein muss. Für diejenigen Minijobber, die eine Altersvollrente beziehen, aber noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben, gilt dann, dass sie rentenversicherungspflichtig sind.

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So können Sie die Minijobgrenze überschreiten

Zum Jahresende haben viele Lohnbüros ein Problem mit Ihren Minijobbern. Denn oftmals kommt es gerade zum Jahresende zu einem Überschreiten der Minijobgrenze. Dann ist guter Rat teuer, denn der Minijobber will einerseits seinen Minijobberstatus nicht aufgeben, andererseits brauchen Sie im Betrieb jede helfende Hand. Welche Möglichkeiten haben Sie also, wenn Sie die Minijobgrenze überschreiten, ohne dass der Minijobberstatus verlorengeht?

Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass es sich bei der 450-€-Minijobgrenze nicht um eine starre Grenze handelt. Es darf also durchaus gelegentlich diese Grenze überschritten werden. Im Gesetz steht nämlich, dass das regelmäßige Entgelt monatlich nicht mehr als 450 € betragen darf.

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Kurzfristige Aushilfen im Weihnachtsgeschäft einsetzen

Die Weihnachtszeit beginnt, das heißt im Einzelhandel und in der Gastronomie, dass jetzt wieder die Zeit für kurzfristige Aushilfen im Weihnachtsgeschäft beginnt. Denn gerade im Einzelhandel und der Gastronomie brummt jetzt das Geschäft – jedenfalls wünsche ich dies den Betriebsinhabern. Aber auch andere Branchen haben natürlich zum Jahresende oftmals einen erhöhten Personalbedarf – hier gelten die folgenden Ausführungen natürlich auch.

In vielen Branchen bedeutet aber „gutes Geschäft“ auch viel Arbeit, die mit zusätzlichem Personalaufwand bewältigt werden muss. Hier bietet es sich deshalb an, mit kurzfristigen Aushilfen zu arbeiten. Denn diese sind flexibel einsetzbar und können für einen kurzen überschaubaren Zeitraum wesentlich besser die Auftragsspitzen abfangen, als 450-€-Kräfte. Kurzfristige Aushilfen im Weihnachtsgeschäft einsetzen weiterlesen

Das können Sie tun, wenn bei Kurzerkrankungen das ärztliche Attest fehlt (Teil 2)

Wenn ein Arbeitnehmer sich zwar krankgemeldet hat und auch einen oder mehrere Tage der Arbeit ferngeblieben ist, ohne dass er einen gelben Schein vorlegt, sollten Sie handeln, wenn Ihre Nachfrage nach dem ärztlichen Attest für die Krankheitstage nicht auf Ihrem Tisch landet. Es gibt nämlich ein gutes Mittel gegen diese Art der Vergesslichkeit.

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Häufige Kurzerkrankungen rechtfertigen keine krankheitsbedingte Kündigung

Herbstzeit ist oft auch Erkältungszeit. Wenn Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung zu Hause bleiben müssen, ist dies für den Betrieb immer ein Problem. Denn der fehlende Arbeitnehmer muss ersetzt werden, Termine müssen koordiniert werden und so mancher Arbeitsgang stockt, da andere Kollegen eventuell wichtige Arbeiten des erkrankten Kollegen übernehmen müssen. Ärgerlich ist es, wenn sich die Kurzerkrankungen einiger Arbeitnehmer häufen.

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So können Sie dauerhaft Rahmenvereinbarungen treffen und trotzdem kurzfristig beschäftigen

Wenn Sie kurzfristige Aushilfen mit einer Rahmenvereinbarung beschäftigen, gilt der Grundsatz, nach 12 Monaten Arbeitsverhältnis eine mindestens 2-monatige Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses zu erwirken. Ohne diese Unterbrechung, sind nämlich die Sozialversicherungsprüfer schnell dabei und kreieren eine teure versicherungspflichtige Beschäftigung aus der „versicherungsfreien kurzfristigen Aushilfstätigkeit“. Wenn Sie ein BSG-Urteil kennen, haben Sie aber auch noch eine andere günstigere Möglichkeit, wie Sie in diesem Beitrag lesen.

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Das können Sie tun, wenn die Minijob-Zentrale dem Befreiungsantrag widerspricht

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Minijobbern entspricht dem Regelfall. Denn nur wenige Minijobber wollen von ihrem Lohn noch Eigenanteile an die Rentenversicherung zahlen. Der Befreiungsantrag ist schnell gestellt, aber was können Sie im Lohnbüro tun, wenn die Minijob-Zentrale dem Befreiungsantrag widerspricht. Dieser Artikel zeigt Ihnen Lösungsansätze, um die berühmte Kuh vom Eis zu bekommen.

Gründe für Widerspruch des Befreiungsantrags zur Rentenversicherung

Zunächst stellt sich die Frage, in welchen Fällen die Minijob-Zentrale einem Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht überhaupt widersprechen kann.

Hier gibt es folgende mögliche Fallkonstellationen:

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So rechtfertigen Sie das Überschreiten der Minijobgrenze

In einem Minijob kann man regelmäßig bis zu 450 € im Monat verdienen, ohne dass die Minijobgrenze in Gefahr gerät. Doch was passiert, wenn die Minijobgrenze überschritten wird? Vor dieser Frage stehen viele Lohnbüros, wenn sie eine Stundenabrechnung eines Minijobbers erhalten und der Verdienst auf einmal die 450-€-Grenze überschreitet? Ich zeige Ihnen in diesem Artikel ein paar Möglichkeiten auf, wie Sie das Überschreiten der Minijobgrenze rechtfertigen können.

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Rentenversicherungspflicht von Minijobbern: Mindestbemessungsgrundlage beachten

Bei rentenversicherungspflichtigen Minijobbern ist bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge eine Mindestbemessungsgrundlage zu beachten. Von dieser Mindestbemessungsgrundlage sind die Rentenversicherungsbeiträge mindestens zu berechnen. Das heißt für Sie im Lohnbüro, dass Sie auf diese besondere Fallkonstellation achten sollten.

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Darum bekommen Minijobber Mindestlohn und Azubis nicht

Ich erhielt kürzlich einen Anruf aus einem Lohnbüro. Es meldete sich eine aufgeregte Stimme, die verzweifelt vor Ihrer Lohnabrechnung saß und nicht wusste was zu tun ist. Es ging eigentlich um eine ganz einfache Sache, die Abrechnung der neuen Azubis und die Abrechnung der Minijobber. Aber hier wurde einiges durcheinander gebracht, so dass am Ende eine verzweifelte Lohnsachbearbeiterin saß, die weder ein noch aus wusste. Bekommen Minijobber Mindestlohn und Azubis nicht?


Minijobber Mindestlohn? Das war passiert – neue Azubis sind da

Die Ursache für das ganze Chaos war eigentlich nichts Schlimmes. Die Lohnbearbeiterin, musste in Ihrer Lohnsoftware neue Azubis anlegen. Das ging auch problemlos von der Hand. Dann wandte sie sich ihren Minijobbern zu und kam ins Straucheln.

Nachdem sie die neuen Azubis mit einer Ausbildungsvergütung von unter 450 € bei einer 40-Stunden-Woche angelegt hatte, musste sie bei den Minijobbern prüfen, ob der Mindestlohn eingehalten worden ist. Und schon befand sich die Lohnsachbearbeiterin auf dem Glatteis. Hier kam sie nämlich beim Thema Mindestlohn, Azubis und Minijobber durcheinander.

Daher möchte ich Ihnen hier einmal die Zusammenhänge und die Unterschiede dieser Begriffe kurz aufzeigen.

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Zunächst einmal gilt für Auszubildende eine gesetzliche Sozialversicherungspflicht. Das heißt, junge Menschen, die eine Berufsausbildung absolvieren, sind zwingend sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, für die auch die vollen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.

Vor einige Zeit habe ich dazu bereits einen Artikel veröffentlicht „Darum können Sie Azubis nicht als Minijobber abrechnen“.

Darum können Sie Azubis nicht als Minijobber abrechnen

Das bedeutet in der Lohnabrechnung, dass für die Auszubildenden die Spielregeln für Minijobber nicht anzuwenden sind. Denn Auszubildende sind vom Gesetzgeber besonders geschützt. Sie sollen nämlich im Rahmen ihrer Ausbildung die Kenntnisse und Fertigkeiten erlernen, die für den (Ausbildungs)Beruf erforderlich sind. Es geht bei der Ausbildung in erster Linie um den Wissenserwerb, also das Erlernen eines Berufs.

Es geht bei einer Ausbildung also nicht vorrangig um den Broterwerb, sondern um den Wissenserwerb. In genau hier liegt dann auch die Begründung, warum für Azubis der Mindestlohn nicht gilt.

Minijobber hingegen sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei – auch wenn der Arbeitgeber die pauschalen Arbeitgeberbeiträge zahlen muss. Ausgenommen davon ist nur die Rentenversicherung, hier sind die Minijobber rentenversicherungspflichtig, wenn sie sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen haben.

In diesem Zusammenhang ist vielleicht auch interessant, wie Minijobber wieder zur Versicherungspflicht in der Rentenversicherung zurückkehren können.

Minijobber Mindestlohn? Minijobber haben Anspruch auf den Mindestlohn

Anders als Auszubildende üben Minijobber ihren Minijob nicht aus, um dabei einen Beruf zu erlernen. Vielmehr geht es (wie bei den meisten Jobs) ums Geld verdienen.

Aus diesem Grund sind Minijobber nicht von den Regelungen zum Mindestlohn befreit, sondern erhalten mindestens den gesetzlichen Mindestlohn.

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Haben Sie sich auch schon einmal bei der Abrechnung verrannt und eine Frage wie Minijobber Mindestlohn ging Ihnen nicht mehr aus dem Sinn? Dann schreiben Sie mir gern und ich versuche etwas Licht ins Dunkeln zu bringen.


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