Obwohl in nahezu jedem Betrieb ein Minijobber arbeitet, sind zahlreiche Irrtümer über diese weitverbreitete Beschäftigungsart verbreitet. Daher ist es an der Zeit diese aufzuklären.
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SFN-Zuschläge bei Krankheit im Minijob
Minijobber erhalten auch SFN-Zuschläge (Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge), wenn sie zu den begünstigten Zeiten arbeiten. Vorausgesetzt natürlich, dass im Betrieb diese SFN-Zuschläge auch gezahlt werden. Grundsätzlich sind diese SFN-Zuschläge in bestimmten Grenzen steuerfrei, wenn sie für die tatsächliche Arbeitsleistung gezahlt werden.
Nebenjob – was gilt bei Krankheit oder Urlaub?
Viele Minijobber üben den Minijob als Nebenjob aus. Das heißt, der Minijob ist ein Zubrot zur Hauptbeschäftigung. Nach aktuellen Zahlen arbeiten rund 3,1 Millionen Erwerbstätige in einem weiteren Job. Oft genug ist dies ein Minijob. Was ist hierbei aber beispielsweise zu beachten, wenn der Minijobber im Hauptjob krankgeschrieben ist?
Gefährdet eine Urlaubsabgeltung die Minijobgrenze?
Minijobber haben auch Urlaubsansprüche. In aller Regel sollen diese Urlaubsansprüche natürlich in Form des Erholungsurlaubs genommen werden. Doch wie ist zu verfahren, wenn ein Minijobber sein Arbeitsverhältnis beendet und durch die Auszahlung der Resturlaubsansprüche die Minijobgrenze im Austrittsmonat überschritten wird?
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Urlaubsanspruch im Minijob
Auch Minijobber haben einen Urlaubsanspruch. Das bedeutet, dass auch die geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer Urlaub nehmen können. Doch wie viele Urlaubstage bekommt ein Minijobber eigentlich?
Unbezahlter Urlaub im Minijob ist möglich
Auch Minijobber haben einen Urlaubsanspruch. Doch ist dieser Urlaubsanspruch bereits verbraucht, bleibt auch dem Minijobber nur die Möglichkeit unbezahlten Urlaub zu nehmen.
Urlaub ist zusammenhängend zu nehmen
Nehmen Arbeitnehmer Urlaub, wirkt sich das meist auch auf dem Betrieb aus. Das gilt besonders immer dann, wenn die Urlaubsansprüche mehrerer Arbeitnehmer koordiniert werden müssen. Meist nehmen die Mitarbeiter ihre Urlaubstage mehrere Wochen am Stück. Aber auch die Aufteilung in kürzere Urlaubszeiten kann Aufwand verursachen. Hier gilt es rechtzeitig zu planen, um die Arbeitsabläufe sicher zu stellen. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hatte hier nun in einen Fall zu entscheiden, in dem ein Arbeitnehmer seinen vollen Urlaub auf halbe Urlaubstage aufteilen wollte (Urteil vom 6.3.2019; Az: 4 Sa 73/18).
Urlaubsentgelt für Minijobber ist zu zahlen (Teil 1)
Auch Minijobber haben Anspruch auf Urlaub und damit auch auf Urlaubsentgelt. Das bedeutet, dass Sie auch den Minijobber bezahlten Urlaub gewähren müssen und diese Urlaubstage entsprechend zu vergüten sind.
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Beiträge bei Minijob im Privathaushalt
Beim Minijob im Privathaushalt sind die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung günstiger als bei Minijobbern, die in einem gewerblichen Betrieb beschäftigt sind. Die günstigeren Sozialbeiträge sollen ein Anreiz für die Privathaushalte sein, die Haushaltshilfen regulär und nicht „schwarz“ zu beschäftigen.
Unbezahlter Urlaub bedeutet Urlaubskürzung
Unbezahlter Urlaub führt dazu, dass die gegenseitigen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen. Dieses galt bislang jedoch nicht für Urlaubsansprüche, die in dieser „arbeitsfreien Phase“ erworben worden sind. Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem aktuellen Urteil (vom 19.3.2019) hier seine Rechtsauffassung jedoch zugunsten der Arbeitgeber geändert.