Schlagwort-Archive: Minijobgrenze überschreiten

Überschreiten der Minijobgrenze – jetzt fünf Monate möglich

Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben auf die Ausweitung der Kurzfristigkeitsgrenzen reagiert. Dabei sind auch die Regelungen für ein gelegentliches unvorhersehbares Überschreiten der Entgeltgrenze (Minijobgrenze) erleichtert worden. Diese Erleichterung gilt aber nur in der Zeit vom 1.3.2020 bis 31.10.2020.

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Sonderzahlungen im Minijob können problematisch sein

Im November und Dezember eines Jahres stehen in vielen Betrieben Sonderzahlungen an. Diese Einmalzahlungen – oft als Weihnachtsgeld tituliert – können Einfluss auf die Beurteilung der Minijobber haben. Im Extremfall kann eine solche Sonderzahlung sogar den Minijobstatus vernichten. Welchen Einfluss haben die Sonderzahlungen auf die versicherungsrechtliche Beurteilung von Minijobbern?

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Arbeitgeberbelastung 2020 bei Minijobs

Der Jahreswechsel in der Lohnabrechnung ist häufig mit weiteren Belastungen oder manchmal auch Entlastungen verbunden. So schauen viele Arbeitgeber zum Jahreswechsel bei den Rechenwerten und Berechnungssätzen ganz genau hin. Denn oft wird durch kleine Anpassungen die Arbeitgeberbelastung deutlich erhöht. Doch was gilt zum neuen Jahr 2020?

 

Arbeitgeberbelastung 2020 bei Minijobs unverändert

Die Arbeitgeberbelastung für Minijobber bleibt 2020 unverändert zum Vorjahr. Zwar sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung 2020 und der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung steigt. Auswirkungen auf die Arbeitgeberbelastung bei Minijobbern hat dies jedoch alles nicht. Die pauschalen Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung (13 Prozent) und Rentenversicherung (15 Prozent) bleiben unverändert zum Jahr 2019.

Auch der Pauschsteuersatz (2 Prozent Pauschsteuer) bleibt unverändert, so dass die Kosten für Ihre Minijobber auf dem Papier zunächst unverändert bleiben.

Die Insolvenzgeldumlage verbleibt ebenfalls bei dem Prozentsatz des Vorjahres, so dass es keine zusätzliche Belastung für die Betriebe ab 2020 seitens der Beitragssätze gibt.

Beispiel:

Ein Minijobber verdient monatlich 450 Euro.

Arbeitgeberbelastung:

Krankenversicherung: 13 % x 450 EUR     = 58,50 EUR

Rentenversicherung: 15 % x 450 EUR       = 67,50 EUR

Pauschsteuer: 2 % x 450 EUR                     = 9,00 EUR

Insolvenzgeldumlage: 0,06 % x 450 EUR = 0,27 EUR

Gesamt:                                                            135,27 EUR

Anmerkung: Die Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitragssatzes hat für Minijobber keine Auswirkungen, da keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge anfallen.

 

Minijob-Umlagebeiträge 2020 unverändert

Für viele Betriebe fallen die Umlagebeiträge U1 und U2 als zusätzliche Arbeitgeberbelastung noch an. Hier hängt die Beitragshöhe (und Erstattungshöhe) stets von der zuständigen Krankenkasse bzw. der Minijob-Zentrale für Minijobber ab.

Nach aktuellem Stand ändern sich die Umlagesätze der Minijob-Zentrale 2020 nicht. Es bleibt bei den moderaten Umlagesätzen von 0,9 Prozent (U1 bei 80 Prozent Erstattung) und 0,19 Prozent (U2 – 100 Prozent Erstattung).

Fortsetzung des Beispiels:

U1-Umlagebelastung: 0,9 % x 450 EUR    = 4,05 EUR

U2-Umlagebelastung: 0,19 % x 450 EUR = 0,86 EUR

 Update: Ab 1.10.2020 erhöht die Minijob-Zentrale die Umlagebeiträge.

 

Keine Beitragserhöhung, dennoch höhere Arbeitgeberkosten

Zwar werden die Kosten für die Betriebe auf dem Papier nicht höher. Dennoch verteuern sich für die Betriebe die Arbeitskosten ab 2020. Durch die Erhöhung des Mindestlohns kommt es bei einigen Minijobbern zu einer Lohnerhöhung und damit zusätzlich zu einer Erhöhung der Lohnnebenkosten.

Infos zum Mindestlohn 2020.

Voraussetzungen für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung

Viele Betriebe werden mit dem Wunsch von Aushilfen konfrontiert, dass die Aushilfen gern als geringfügig entlohnt Beschäftigte tätig sin wollen. Aber welche Voraussetzungen gelten dafür. Was muss der Betrieb dabei beachten?

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SFN-Zuschläge bei Krankheit im Minijob

Minijobber erhalten auch SFN-Zuschläge (Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge), wenn sie zu den begünstigten Zeiten arbeiten. Vorausgesetzt natürlich, dass im Betrieb diese SFN-Zuschläge auch gezahlt werden. Grundsätzlich sind diese SFN-Zuschläge in bestimmten Grenzen steuerfrei, wenn sie für die tatsächliche Arbeitsleistung gezahlt werden.

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Keine anteilige Minijobgrenze (mehr)

Arbeitet ein Minijobber keinen vollen Kalendermonat, so ist trotzdem die monatliche Minijobgrenze von 450 Euro maßgebend. Es erfolgt keine Kürzung der monatlichen Minijobgrenze, nur weil der Minijobber keinen vollen Monat gearbeitet hat bzw. beschäftigt war.

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Erhebliche Entgeltschwankungen bei Minijobs

Unterliegt die Entgelthöhe eines Minijobbers erheblichen Entgeltschwankungen, dann kann dies zum Verlust des Minijobber-Status führen. Das gilt auch, wenn das Jahresarbeitsentgelt insgesamt nicht mehr als 5.400 Euro beträgt.

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Wenn Zuschläge im Minijob den Status gefährden – Grundlohnhöhe – Teil 2

Die SFN-Zuschläge im Minijob können in bestimmten Fällen (teilweise9 beitragspflichtig zur Sozialversicherung sein. Auch wenn diese Fälle in aller Regel echte Ausnahmen sind, sollte jeder Lohnabrechner wissen, wann Zuschläge im Minijob den Status gefährden.

Steuerfreie SFN-Zuschläge sind nicht immer sozialversicherungsfrei. Die Höhe des Grundlohns spielt hierbei nämlich eine wichtige Rolle. Der Grundlohn ist nämlich nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen in der Steuer und auch in der Sozialversicherung steuerfrei bzw. beitragsfrei.

Übersteigt der Grundlohn diese Werte, so ist der Zuschlag auf den übersteigenden Teil nicht mehr beitragsfrei, sondern beitragspflichtig. Dies kann wiederum zu einem Überschreiten der Minijobgrenze führen

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Wenn Zuschläge im Minijob den Status gefährden – tatsächliche Arbeitsleistung – Teil 1

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit können sich auf den Minijobberstatus auswirken. Unter bestimmten Umständen sind diese Zuschläge sozialversicherungspflichtig und zählen dann zum regelmäßigen Entgelt. Somit gefährden die Zuschläge im Minijob den Status und aus einem Minijob kann ein versicherungspflichtiger Job werden.

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Das regelmäßige Entgelt bei Minijobbern mit Stundenlohn ermitteln

Wenn es um das regelmäßige Entgelt bei Minijobbern geht, wird oft leider nicht ganz genau beurteilt. Das kann aber in einer Betriebsprüfung zur bösen Falle werden. Daher dokumentieren Sie, wie Sie das regelmäßige Entgelt bei Minijobbern ermitteln.

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