Schlagwort-Archive: kurzfristige Aushilfe

Arbeitszeit: Pausenregelungen für Minijobber

Die Pausenregelungen für Minijobber unterliegen keinen Besonderheiten. Auch für Minijobber gelten dieselben Pausenregelungen wie für Ihre übrigen Arbeitnehmer. Doch was verbirgt sich hinter den Pausenregelungen und was sind das überhaupt für Regelungen?

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Kurzfristige Aushilfen nach der Eigenart der Beschäftigung befristen

Neben der Befristung nach einem festen Datum besteht für kurzfristige Aushilfen auch die Möglichkeit nach der Eigenart der Beschäftigung zu befristen. Doch was bedeutet es überhaupt, wenn Sie eine kurzfristige Beschäftigung nach der Eigenart der Beschäftigung befristen?

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Lohnkürzung an Feiertagen für Minijobber?

Kann für Minijobber eine Lohnkürzung an Feiertagen erfolgen? Diese Frage erhalte ich immer wieder. Eine Lohnkürzung an Feiertagen ist für Ihre Vollbeschäftigten nicht statthaft. Dies gilt im Grunde natürlich auch für die Minijobber.

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Mindestlohn gilt auch für kurzfristige Aushilfen

Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für kurzfristige Aushilfen, die in den Ferien einen Ferienjob ausüben. Denken Sie daher unbedingt im Lohnbüro auch bei den kurzfristigen Aushilfsbeschäftigungen in den Ferien an die Regelungen zum Mindestlohn.

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Ehefrau im Minijob: Achtung beim Lohn

Die Beschäftigung der Ehefrau im Minijob ist in vielen Betrieben Usus. Das ist im Grunde natürlich auch kein Problem, wenn dieses Beschäftigungsverhältnis auch einem Fremdvergleich standhält. Das ist nicht immer ganz einfach, wie der Bundesfinanzhof wieder einmal gezeigt hat.

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Minijob und Firmenwagen in der Lohnabrechnung

Ob die Konstellation Minijob und Firmenwagen in einer Betriebsprüfung anerkannt wird und wie Sie im Lohnbüro diese Konstellation meistern? Kein Problem! Grundsätzlich ist die Kombination Minijob und Firmenwagen möglich …aber so ein paar Punkte sollten Sie bei der Lohnabrechnung dieser Konstellation natürlich beachten, um sicher zu gehen.

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Minijob und Bereitschaftsdienste – Vergütungspflicht?

Minijob und Bereitschaftsdienste – ist dies möglich und ist das überhaupt sinnvoll? Und wenn Minijobber in Bereitschaft arbeiten, was ist dann vergütungspflichtig? Diese Fragen stellen sich oftmals Betriebe, wenn es um die Arbeitseinsätze geht, die nicht immer planbar sind. Gerade Minijobber werden oftmals als Helfer in der Not eingesetzt um einen kurzfristigen Arbeitsbedarf zu decken. Daher nutzen einige Betriebe Bereitschaftsdienste, um im Falle eines Falles auf einen Pool an Minijobbern zugreifen zu können.

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Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?

Die Frage kommt immer wieder: was ist eine kurzfristige Beschäftigung? Handelt es sich hier um einen Minijob oder ist eine Aushilfstätigkeit immer eine kurzfristige Beschäftigung?

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Was ist ein Minijob?

Was ist ein Minijob und was muss ich im Lohnbüro beachten. Dies ist eine häufig gestellte Frage, die immer wieder an mich herangetragen wird. Im Gesetz ist ein Minijob gar nicht beschrieben. Vielmehr wird dort von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen gesprochen. Der Minijob hat sich erst nach und nach in den Sprachgebrauch eingeschlichen. Heute ist er allgemein gängig und ist sogar Namensgeber für diesen Blog.

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Elektronischer Lohnnachweis für kurzfristige Aushilfen

Für das Kalenderjahr 2017 ist ein elektronischer Lohnachweis für kurzfristige Aushilfen zu erstellen. Die kurzfristigen Aushilfen sind – wie alle anderen Arbeitnehmer auch – im elektronischen Lohnnachweis zu melden und zu versenden.

Der elektronische Lohnnachweis soll bereits seit 2016 von den Betrieben an die Unfallversicherung übermittelt werden. Das klappt bereits oft sehr gut, aber viele Betriebe nutzen das neue elektronische Verfahren noch nicht. So haben im Jahr 2016 beispielsweise mehr als die Hälfte aller Betriebe dieses elektronische Lohnnachweisverfahren nicht eingesetzt.

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